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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §44 Abs1 litb;Rechtssatz
Eine Aufhebung der Zulassung gemäß § 44 Abs 1 lit b KFG kommt jedenfalls nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides ein Nachweis darüber, dass die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung wieder besteht, vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110106.X03Im RIS seit
09.02.2007Zuletzt aktualisiert am
07.12.2010