RS Vwgh 1988/11/8 88/11/0106

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Veröffentlicht am 08.11.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §44 Abs1 litb;
KFG 1967 §61 Abs3;

Rechtssatz

Aus § 44 Abs 1 lit b KFG ergibt sich nicht, dass der Aufhebungsbescheid spätestens einen Monat nach Einlangen der Anzeige des Versicherers zu erlassen, sondern vielmehr, dass das Verfahren innerhalb dieser Frist einzuleiten ist. Dem Zulassungsbesitzer ist dabei Gelegenheit zur Geltendmachung seiner Rechte und rechtlichen Interessen zu geben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110106.X01

Im RIS seit

09.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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