Mit Antrag vom 7. Dezember 2001 stellte die Beschwerdeführerin an den Bezirksschulrat Fürstenfeld den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für ihren Sohn. Mit Bescheid vom 4. Juli 2002 lehnte der Bezirksschulrat Fürstenfeld die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ab. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung als unbegründet ab. Begründend führte di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;SchPflG 1985 §8 Abs1 idF 1993/513;
Rechtssatz: Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, zu eingeholten Gutachten auch weitere, ergänzende Stellungnahmen einzuholen. Es trifft nicht zu, dass auch derartige ergänzende Stellungnahmen den in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entwickelten Voraussetzungen für ein... mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §8 Abs1 idF 1993/513;SchPflG 1985 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen zur Feststellung des sonderpädagogischen Bedarfes nach § 8 Abs. 1 neue Fassung (BGBl. Nr. 513/1993) des Schulpflichtgesetzes 1985 blieben gegenüber den früher gegebenen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Sonderschule in § 8 Abs. 1 der alten Fassung des Gesetzes unverändert. Insofern ist die ... mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §8 Abs1 idF 1993/513;SchPflG 1985 §8 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof zu § 8 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 in der Fassung vor der Novelle 1993 festgestellt hat (vgl. E vom 20. Jänner 1992, Zl. 91/10/0154), war Beweisthema des Verwaltungsverfahrens bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für den Sonderschulbesuch nach § 8 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 19... mehr lesen...
Vorauszuschicken ist, daß die belangte Behörde nur Teile der Verwaltungsakten, die kein vollständiges Bild der Sache ergeben, dem Verwaltungsgerichtshof vorlegte; dies nach mehrmaliger Aufforderung und mit der vom 11. März 1998 datierenden Beifügung, daß "der restliche Teil des Aktes" dem Verfassungsgerichtshof zu B 63/96 vorgelegt worden sei. Erhebungen beim Verfassungsgerichtshof ergaben, daß die Verwaltungsakten nach Ablehnung der Beschwerde im Juni 1997 der belangten Behörde überm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;SchPflG 1985 §8 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall entspricht der Bescheid nicht den sich aus § 58 Abs 2 AVG und § 60 AVG ergebenden Erfordernissen, in der
Begründung: in eindeutiger, einer nachprüfenden Kontrolle zugänglichen Weise aufzuzeigen, von welchen konkreten Sachverhaltsannahmen die Behörde bei ihrem Bescheid ausgegangen ist un... mehr lesen...
Über Antrag der Direktion der Volksschule I verfügte der Bezirksschulrat M mit Bescheid vom 14. Februar 1991 gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Schulpflichtgesetzes 1985 die Aufnahme der minderjährigen Schülerin LK, Tochter der Beschwerdeführer, in die Allgemeine Sonderschule M. Nach der Begründung: gehe aus dem Bericht des Klassenlehrers bzw. dem Gutachten des Sonderschullehrers hervor, daß die Schülerin in der Sonderschule wesentlich mehr gefördert werden könne. Mit dem angefochtenen Bes... mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §8 Abs1;SchPflG 1985 §8 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992100059.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Auf Antrag der Schulleitung der Volksschule S verfügte der Bezirksschulrat St. Pölten-Land mit Bescheid vom 28. August 1992 gemäß § 8 Abs. 2 des Schulpflichtgesetzes 1985 die probeweise Aufnahme der minderjährigen M H, Tochter der Beschwerdeführer, in die Sonderschule B mit Beginn des Schuljahres 1992/93. Nach der Begründung: sei M H infolge Lernschwäche nicht in der Lage, dem Unterricht in der Normalschule zu folgen, und somit sonderschulbedürftig. Dabei berief sich die Schulbehörde a... mehr lesen...
1.1. Die Tochter des Beschwerdeführers, NA. wurde über Antrag des Beschwerdeführers im Schuljahr 1991/1992 gemäß § 8a Abs. 2 des Schulpflichtgesetzes aus der Allgemeinen Sonderschule H entlassen und in die erste Klasse der Hauptschule H als Schülerin aufgenommen. Mit Bescheid vom 6. Mai 1992 sprach der Bezirksschulrat St. Pölten-Land gemäß § 8 Abs. 1 des Schulpflichtgesetzes aus, daß NA, geboren am 1. April 1980, neuerlich in die Sonderschule H aufgenommen werde. Die Begründung: de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §60;AVG §67;SchPflG 1985 §8 Abs1;SchPflG 1985 §8 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Nachzahlungen von Arbeitslohn iSd § 67 Abs 9 EStG European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992100461.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §46;SchPflG 1985 §8 Abs1;SchPflG 1985 §8 Abs2;
Rechtssatz: Ein schulpsychologisches Gutachten als einziges einem angefochtenen Bescheid zugrundegelegtes Beweismittel reicht nicht aus, Feststellungen darüber zu treffen, ob ein Kind der Förderung durch die beantragte Art der Sonderschule bedarf (Hinweis E 19.12.1988, 88/10/0172). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1991 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 14. September 1990 auf Entlassung seines Sohnes (in der Folge als Schüler bezeichnet) aus der Sonderschule abgelehnt. In der Begründung: dieses Bescheides nahm die belangte Behörde auf Grund der vom Bezirksschulrat als Behörde erster Instanz eingeholten Gutachten jener Allgemeinen Sonderschule, die der Schüler besuchte, eines schulpsychologischen Gutachtens,... mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §8 Abs1;SchPflG 1985 §8a Abs1;SchPflG 1985 §8a Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991100154.X01 Im RIS seit 20.01.1992 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §52;SchPflG 1985 §8 Abs1;SchPflG 1985 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Schulbehörde hat ihrer Entscheidung betreffend die Aufnahme eines Kindes in eine Sonderschule ein schul- oder amtsärztliches Gutachten zu Grunde zu legen. Ein diesbezügliches Versäumnis ist wesentlich, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Behörde, wäre ihr ein solches Gutachten im Z... mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §8 Abs1;SchPflG 1985 §8 Abs2;
Rechtssatz: Das ärztliche "Zeugnis" eines PRAKTISCHEN ARZTES ist einem schul- oder amtsärztlichen Gutachten iSd § 8 Abs 2 SchPflG nicht gleichzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988100172.X02 Im RIS seit 29.01.2007 mehr lesen...
Index: 70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §8 Abs1;SchPflG 1985 §8 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 8 Abs 2 SchPflG ist es Aufgabe der Schulbehörde, ein schul- oder amtsärztliches Gutachten einzuholen, das in einer allen an ein "Gutachten" zu stellenden Anforderungen entsprechenden Weise zu der Frage, ob und wenn ja, welche
Gründe: aus medizinischer Sicht für oder gegen die Maßnahme der Aufnahme eines schulpflichtigen Ki... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof70/05 Schulpflicht
Norm: SchPflG 1985 §8 Abs1;SchPflG 1985 §8 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei Vorliegen einer ausdrücklichen (später nicht widerrufenen) Zustimmungserklärung eines Erziehungsberechtigten zur beabsichtigten Aufnahme seines Kindes in die Allgemeine Sonderschule ist eine Verletzung in seinem "Recht auf Erfüllung der Schulpflicht in der allgemeinen Volksschule" au... mehr lesen...