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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
SchPflG 1985 §8 Abs1;Rechtssatz
Bei Vorliegen einer ausdrücklichen (später nicht widerrufenen) Zustimmungserklärung eines Erziehungsberechtigten zur beabsichtigten Aufnahme seines Kindes in die Allgemeine Sonderschule ist eine Verletzung in seinem "Recht auf Erfüllung der Schulpflicht in der allgemeinen Volksschule" ausgeschlossen (zur Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Stadtschulrates für Wien bei abgekürztem Instanzenzug siehe das E des VfGH vom 3.10.1979, VfSlg 8634).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100147.X01Im RIS seit
18.08.2006