Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 9. September 1994 hatte die belangte Behörde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin im Schuljahr 1993/94 mangels Bedürftigkeit keine Heimbeihilfe gebühre. Diesen Bescheid hatte der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 27. November 1995, Zl. 94/10/0152, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Begründend war unter anderem dargelegt worden, die belangte Behörde sei im Sinne des § 3 Abs. 3 ers... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/10 Schülerbeihilfen
Norm: EStG 1988 §2 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs4 Z2;EStG 1988 §67 Abs1;EStG 1988 §68;SchBeihG 1983 §4 Abs1;SchBeihG 1983 §4 Abs2;SchBeihG 1983 §5;
Rechtssatz: Der Einkommensbegriff des SchBeihG nimmt nicht auf das steuerbare Einkommen (das sind Einkünfte, die unter den Begriff Einkommen fallen, aber bei der Steuererhebung außer Betracht... mehr lesen...
Am 2. November 1993 beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung von Heimbeihilfe nach dem Schülerbeihilfengesetz 1983 (SchBG) für das Schuljahr 1993/1994. Die Einkommensverhältnisse der Eltern betreffend wurden Lohnzettel für das Jahr 1992 und der den Vater der Beschwerdeführerin betreffende (berichtigte) Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1992 vorgelegt. Der Vater der Beschwerdeführerin gab bekannt, er habe am 31. August 1993 einen Schlaganafall erlitten und werde sich wenigste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/10 Schülerbeihilfen
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1985/293;SchBeihG 1983 §4 Abs1 idF 1989/373;
Rechtssatz: Die Behörde hat die Beurteilung der Bedürftigkeit iSd § 3 Abs 3 SchBeihG idF BGBl 1985/293 nicht auf die Verhältnisse vor Eintritt der Erkrankung des Vaters des Schülers, sondern auf jene nach... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/10 Schülerbeihilfen
Norm: EStG 1988 §18;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs2 idF 1993/186;SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1985/293;SchBeihG 1983 §4 Abs1 idF 1989/373;
Rechtssatz: Eine Bindung an die im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegenden Nachweise - wie im Verfahren nach § 3 Abs 2 SchBeihG idF BGBl 1993/186 - kommt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/10 Schülerbeihilfen
Norm: BAO §184;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;EStG 1988 §72;EStG 1988 §73;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1985/293;SchBeihG 1983 §4 Abs1 idF 1989/373;
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 3 Abs 3 SchBeihG idF BGBl 1985/293 hat die Behörde auch den Betrag der außergewöhnlichen ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. März 1989, Zl. 88/10/0121, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 28. März 1988, mit dem die Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der genannten Behörde vom 2. Februar 1988 abgewiesen und ausgesprochen worden war, die Beschwerdeführerin habe für das Schuljahr 1987/88 wegen mangelnder Bedürftigkeit keine... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/10 Schülerbeihilfen
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;SchBeihG 1983 §4 Abs1;SchBeihG 1983 §4 Abs2;
Rechtssatz: Leistungen aus der Pensionsversicherung sind selbst im Falle einer rechtswirksamen Abtretung dieses öffentlich-rechtlichen (Pensionsanspruches) Anspruches weiterhin dem Abtretenden zuzurechnen.Denn nach dem Steuerrecht handelt es sich bei der Abtretung (Zession) bloß ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze70/10 Schülerbeihilfen
Norm: B-VG Art140 Abs1;GSVG 1978 §65 Abs2;SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;SchBeihG 1983 §3 idF 1984/152 1985/293 1988/378;SchBeihG 1983 §4 Abs1;SchBeihG 1983 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Beh ist in einem Verfahren über die Gewährung von Schülerbeihilfen an eine rechtskräftige Entscheidung über die Zustimmung des Sozialve... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §3 idF 1984/152 1985/293 1988/378;SchBeihG 1983 §4 Abs1;SchBeihG 1983 §4 Abs2;
Rechtssatz: Das SchBeihG bietet keine rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung privatrechtlicher Verfügungen über Einkünfte bei der Beurteilung der Bedürftigkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990100083.X04 ... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs2 Z1;SchBeihG 1983 §4 Abs1;SchBeihG 1983 §5 Z2;
Rechtssatz: § 4 Abs 1 SchBeihG - die Abs 2 bis 5 haben im Beschwerdefall außer Betracht zu bleiben - lässt keinen Zweifel daran, dass das für die Beurteilung der Bedürftigkeit heranzuziehende Einkommen sich ausschließlich aus dem Einkommen gem § 2 Abs 2 EStG und den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht70/10 Schülerbeihilfen
Norm: BAO §184 Abs1;SchBeihG 1983 §4 Abs1;SchBeihG 1983 §4 Abs3;
Rechtssatz: Als Voraussetzung für die Schätzung des Einkommens der Person, deren Einkommen für die Beurteilung der Bedürftigkeit maßgeblich ist, reicht die Tatsache, daß diese Person im Inland keinen Wohnsitz und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht aus. Aus den Abs... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §4 Abs1;
Rechtssatz: Das als Grundlage für die allfällige Gewährung einer Schülerbeihilfe (hier: einer Heimbeihilfe) heranzuziehende Einkommen ist nicht das - wie auch immer berechnete - Nettoeinkommen. Nach § 4 Abs 1 SchBeihG handelt es sich bei dem hier maßgebenden Einkommen um jenes gem § 2 Abs 2 EStG 1972, somit um das zu versteuernde Einkommen. ... mehr lesen...