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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs1;Rechtssatz
Der Einkommensbegriff des SchBeihG nimmt nicht auf das steuerbare Einkommen (das sind Einkünfte, die unter den Begriff Einkommen fallen, aber bei der Steuererhebung außer Betracht bleiben) sondern auf das steuerPFLICHTIGE Einkommen gemäß § 2 Abs 1 EStG 1988 Bezug (ausführliche Begründung im Erkenntnis). STEUERFREIE Einkünfte (hier: § 67 Abs 1, § 68 EstG 1988, soweit die Freigrenze nicht überschritten ist) fallen daher nicht unter das Einkommen iSd SchBeihG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996100141.X01Im RIS seit
21.02.2002