Der Beschwerdeführer steht als Schuldirektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist (seit 1995) Leiter der Handelsakademie und Handelsschule (im Folgenden: HAK/HAS) und auf Grund seiner zum 1. September 2005 vorgenommenen ausdrücklichen Betrauung jedenfalls seit diesem Zeitpunkt auch Leiter der Höheren Technischen Lehranstalt für Informationstechnologie (HTL), beide in D. Beide Schulen sind Privatschulen, deren Erhalter die Stadt D ist. Am 3. April 2006 begeh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz70/08 Privatschulen
Norm: BDG 1979 §210 idF 1988/148;GehG 1956 §59 Abs1 idF 1977/662;PrivSchG 1962 §18 Abs1 idF 1972/290;PrivSchG 1962 §21 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen einer (schlüssigen) Betrauung mit der Leitung einer Unterrichtsanstalt, an der eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht geführt wird... mehr lesen...
Mit einem bei der belangten Behörde am 31. März 1993 eingelangten Schreiben vom 29. März 1993 beantragte der beschwerdeführende Verein als Schulerhalter der privaten Rudolf Steiner-Schule in Wien-Pötzleinsdorf unter Berufung auf die §§ 21 und 23 Abs. 2 lit. a des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962 (in der Folge: PrivSchG), die belangte Behörde möge der vom Verein erhaltenen Schule Lebendsubventionen bzw. Ersatz für diese Zahl an Planstellen zuweisen oder bescheidmäßig die Ablehnu... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein stellte am 20. Juni 1988 bei der belangten Behörde den Antrag, der nicht konfessionellen Privatschule "Freie Waldorfschule Linz" die zur Erfüllung des Lehrplanes erforderlichen 27 Lehrerplanstellen (der in einer Beilage näher konkretisierten Kategorien) oder ersatzweise die zur Finanzierung der Planstellen erforderlichen Geldmittel zuzuweisen. Die belangte Behörde wies diesen Antrag mit Bescheid vom 9. August 1988 gemäß § 21 iVm § 23 Abs. 2 lit. c des Pri... mehr lesen...
Index: 70/08 Privatschulen
Norm: PrivSchG 1962 §21 Abs1;PrivSchG 1962 §21;
Rechtssatz: Der Auffassung, im Bundesfinanzgesetz müssten auf Grund von Schätzungen und Erfahrungswerten unter allen Umständen Mittel zur Subventionierung nicht konfessioneller Privatschulen bereit gestellt werden, ist entgegen zu halten, dass die konkrete gesetzliche Regelung des § 21 PrivSchG klar erkennen lässt, dass dem Subventionswerbe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)70/08 Privatschulen
Norm: B-VG Art51;PrivSchG 1962 §17;PrivSchG 1962 §21 Abs1;
Rechtssatz: § 21 Abs 1 PrivSchG bestimmt, dass der Bund für Privatschulen, die nicht unter § 17 leg cit fallen, nach Maßgabe der auf Grund des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehenden Mittel unter bestimmten Voraussetzungen Subventionen zum Personalaufwand gewähren kann. Ob Mit... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 9. August 1988 wies die belangte Behörde das Ansuchen des beschwerdeführenden Vereins auf Subventionierung der nicht-konfessionellen Privatschule "Freie Waldorfschule Linz" gemäß § 21 in Verbindung mit § 23 Abs. 2 lit. c des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962 (im folgenden: PrivSchG), ab. Nach der Begründung: dieses Bescheides betreibe die beschwerdeführende Partei die vom Subventionierungsantrag betroffene Privatschule in Linz, der das Öffentlichkeitsrecht f... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren70/08 Privatschulen
Norm: AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;PrivSchG 1962 §21 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 27.6.1994 93/10/0199
Rechtssatz: Während bei der Subventionierung für konfessionelle Privatschulen ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Subvention in dem im Gesetz n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/08 Privatschulen
Norm: AVG §56;PrivSchG 1962 §21 Abs1;PrivSchG 1962 §23 Abs2 litc idF 1972/290;PrivSchG 1962 §23 Abs2 litc;PrivSchG 1962 §23 Abs2;PrivSchGNov 1972; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 27.6.1994 93/10/0199
Rechtssatz: Die Begriffe "Behördenzuständigkeit" und "Zuständigkeit in erster Instanz" setzen eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/08 Privatschulen
Norm: AVG §56;PrivSchG 1962 §17 Abs1;PrivSchG 1962 §18 Abs2 idF 1972/290;PrivSchG 1962 §18 Abs3 idF 1972/290;PrivSchG 1962 §18 Abs4 idF 1972/290;PrivSchG 1962 §21 Abs1 idF 1972/290;PrivSchG 1962 §23 Abs1;PrivSchG 1962 §23 Abs2 litc idF 1972/290; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 27.6.1994 93/10/0199 Rechts... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer ist Inhaber und Schulerhalter der 1972 errichteten Schule für Datenverarbeitungs-Kaufleute in A und der 1975 errichteten Schule für Datenverarbeitungs-Kaufleute in B. Der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport hat beiden Schulen auf die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen das Öffentlichkeitsrecht verliehen und zwar ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/04 Berufsausbildung70/08 Privatschulen
Norm: AVG §56;BAG 1969 §21 Abs1;BAG 1969 §28;PrivSchG 1962 §11;PrivSchG 1962 §21 Abs1 lita;
Rechtssatz: Im BAG ist die fachlich-praktische Ausbildung der gewerblichen Berufsausbildung geregelt. Ziel dieser Ausbildung ist die Lehrabschlußprüfung (§ 21 Abs 1 BAG), deren Zweck die Feststellung ist, ob sich der Lehrling die im betreffenden Lehr... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein ist Träger der Privatschule "Schülerschule des Vereins D" in Wien. Das vom Verein ausgearbeitete Organisationsstatut wurde vom Bundesminister für Unterricht und Kunst mit Bescheid vom 17. April 1985 genehmigt. Das Öffentlichkeitsrecht wurde der genannten Schule erstmals mit Bescheid des Bundesministers vom 7. Juni 1985 für die 3., 4. und 5. Schulstufe für das Schuljahr 1984/85 verliehen. Nach der Aktenlage hat der Bundesminister dieser Schule zuletzt mit ... mehr lesen...
Index: 70/02 Schulorganisation70/08 Privatschulen
Norm: PrivSchG 1962 §21 Abs1 lita;PrivSchG 1962 §21 Abs2;SchOG 1962 §12;
Rechtssatz: Eine Minderung in der Organisationshöhe einer Volksschule tritt durch die Zusammenfassung mehrerer Schulstufen in einer Klasse ein (§ 12 SchOG 1962), bei der Hauptschule durch die Führung beider Klassenzüge in einer Klasse oder die Führung einer einzügigen Hauptschule (Hinweis Zeiz... mehr lesen...
Index: 70/08 Privatschulen
Norm: PrivSchG 1962 §21 Abs1 lita;
Rechtssatz: Es kann aus dem Vorhandensein eines Organisationsstatutes kein Rückschluß auf das Vorliegen eines Bedarfes der Bevölkerung gezogen werden, da durch das Statut lediglich die Organisation der Schule (Aufgaben, Ziele, Lehrplan, etc) konkretisiert wird. Die Frage eines allfälligen Bedarfes steht dabei nicht zur Diskussion (Hinweis E 18.2.1991, 8... mehr lesen...
Index: 70/08 Privatschulen
Norm: PrivSchG 1962 §21 Abs1 lita;
Rechtssatz: Eine Privatschule in einer Großstadt wie Wien, an der etwa bloß zwanzig bis dreißig Schüler und Schülerinnen in fünf Schulstufen unterrichtet werden, und die jährlich etwa zehn bis zwanzig Interessenten aus Platzgründen abweisen muß, entspricht noch keinem "Bedarf der Bevölkerung" iSd § 21 Abs 1 lit a PrivSchG. Europe... mehr lesen...