Entscheidungen zu § artikel1zu86 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-17 von 17

TE Vwgh Erkenntnis 2002/12/17 2001/14/0155

Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit von den Finanzstrafbehörden in den Jahren 1998 bis 2000 nach Einsichtnahme in das Rechenwerk von Getränkelieferanten bei Gastwirten wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung durch den nicht deklarierten Verkauf von Getränken verstärkt vorgenommenen Ermittlungen. Gegen einer große Anzahl von Gastwirten wurde der Vorwurf erhoben, sie hätten von Lieferantenangeboten Gebrauch gemacht, nur einen Teil ihrer Getränke als auf Rechnung des Unter... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.2002

RS Vwgh 2002/12/17 2001/14/0155

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §85 Abs1 litc;FinStrG §86 Abs1 litb;FinStrG §88 Abs1;MRK Art6;VwRallg;
Rechtssatz: Die verfassungsgesetzlich verankerten Verteidigungsrechte nach Art 6 EMRK räumen keinen Rechtsanspruch auf unbehelligte Verdunkelung von Straftaten durch Beeinflussung von Zeugen oder Mittätern bzw. Absprache mit de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1998/3/30 97/16/0227

Wie in der Beschwerdeschrift selbst ausgeführt wird, wurde der Beschwerdeführer in den Jahren 1991 bis 1996 insgesamt fünfmal wegen Finanzvergehen des Schmuggels bestraft. Zuletzt sei über ihn am 22. Oktober 1996 eine Geldstrafe von S 50.000,-- sowie eine (primäre) Freiheitsstrafe von einer Woche verhängt worden. Nach einer am 17. März 1997 aufgenommenen "Tatbeschreibung" stellte sich der Beschwerdeführer am 16. März 1997 um ca. 23.30 Uhr beim Zollamt Nickelsdorf mit seinem eigene... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.1998

RS Vwgh 1998/3/30 97/16/0227

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;FinStrG §86 Abs1 litc;
Rechtssatz: Besteht zwischen der Begehung der Tat und der erst einen Monat danach verhängten Untersuchungshaft eine zeitliche Distanz von mehr als einem Monat, kann vor einer Gefahr der Begehung eines gleichartigen Finanzvergehens in "unmittelbarer Folge" iSd § 86 Abs 1 lit c FinStrG keine Rede... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/18 95/15/0036

Mit Bescheid vom 3. Oktober 1994 hatte der Spruchsenatsvorsitzende die Festnahme des Beschwerdeführers gemäß § 85 Abs. 1 FinStrG angeordnet. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, der Beschwerdeführer übe seit sechs Jahren, zumindest aber seit 1991 intensiv die Tätigkeit eines Zuhälters aus. Weiters bestehe der begründete Verdacht, daß er auch durch Rauschgifthandel, Versicherungsbetrug und Erpressung seinen Lebensunterhalt bestreite. Die jeweiligen Erlöse seien dem Finanza... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/18 95/15/0035

Mit Bescheid vom 7. Oktober 1994 hatte der Spruchsenatsvorsitzende gemäß § 86 FinStrG über den Beschwerdeführer die Untersuchungshaft verhängt. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, mit Bescheid vom 4. Oktober 1994 sei gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Hinterziehung von - auf durch Betätigungen im Bereich der Zuhälterei erzielte Einkünfte und Vermögen entfallender - Einkommen-, Gewerbe- und Vermögensteuer für die Jahre 1988 bis 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1996

RS VwGH Erkenntnis 1996/12/18 95/15/0035

Rechtssatz: Bei der Verhängung der Untersuchungshaft nach §§ 86 f FinstrG kommt es lediglich auf den Verdacht hinsichtlich des betreffenden Finanzvergehens an. Es kommt nicht auf einen Verdacht hinsichtlich eines Deliktes nach dem Strafgesetzbuch bzw nach dem Suchtgiftgesetz an. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 18.12.1996

RS Vwgh 1996/12/18 95/15/0035

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161 Abs1;FinStrG §86 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat bei Entscheidung über die Beschwerde gegen die Verhängung der Untersuchungshaft zu prüfen, ob diese zum Zeitpunkt ihrer Erlassung rechtmäßig war. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1996

RS Vwgh 1996/12/18 95/15/0036

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §85 Abs1;FinStrG §86 Abs1;FinStrG §93 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/15/0041 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/18 95/15/0035 1 (hier: gilt auch bei Festnahme bzw Hausdurchsuchung) Stammrechtssatz Bei der Verhängung der Untersuchungshaft nach §§ 86 f FinstrG k... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1996

TE Vwgh Beschluss 1991/8/9 AW 91/14/0019

Zur Begründung: des Antrages bringt die Beschwerdeführerin vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Zahlung der verhängten Geldstrafe sei der Beschwerdeführerin nicht möglich, es käme nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Diese würde einen unwiederbringlichen Schaden verursachen, weil die tatsächlichen Folgen dieser Strafverbüßung nicht mehr abzugelten wären. Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 09.08.1991

RS Vwgh 1991/8/9 AW 91/14/0019

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §86 Abs1 lita;FinStrG §86 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Die Anführung einer ausländischen Wohnadresse im Antrag kann allein nicht als Behauptung von Fluchtgefahr verstanden werden, folgt doch aus einem festen Wohnsitz im Inland und geordneten Lebensverhältnissen gemäß § 86 Abs 2 FinStrG lediglich, daß Fluchtgefahr jed... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.08.1991

RS Vwgh 1988/10/27 88/16/0089

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §86 Abs1 litb;FinStrG §86 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 201;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 86 Abs 1 FinStrG müssen konkrete Anhaltspunkte darauf hindeuten, daß ein Versuch, die Wahrheitsfindung zu beeinträchtigen, vorgenommen würde. Die bloße Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1988

RS Vwgh 1988/10/27 88/16/0089

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §86 Abs1 litb;FinStrG §86 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 201;
Rechtssatz: Um eine Verdunkelungsgefahr nach § 86 Abs 1 lit b FinStrG zu begründen, müssen bestimmte, bereits festgestellte, keineswegs nur iS eines dringenden Verdachts vermutete Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß der Beschuldigte sich in der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1988

RS Vwgh 1988/10/27 88/16/0089

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §86 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 201;
Rechtssatz: "Verdunkeln" ist ein unlauteres Einwirken auf die Integrität der in § 86 Abs 1 lit b FinStrG genannten Personen. Ob eine Verdunkelungsgefahr besteht, kann stets nur aus den Umständen des einzelnen Falles abgeleitet werden. Kollusionsverdacht darf nicht mit einer bloß... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1988

RS Vwgh 1988/10/27 88/16/0089

Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §86 Abs1 litb;FinStrG §87 Abs1;MRK Art5;MRK Art6 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 201;
Rechtssatz: Die Freiheit der Person nimmt unter den Grundrechten einen hohen Rang ein. In dem Rechtsinstitut der Untersuchungshaft, die den sofortigen - und damit gerade überraschenden - Zugriff auf die Person des Besch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1988

RS Vwgh 1988/10/27 88/16/0089

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §86 Abs1 litb;FinStrG §86 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 201;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Verhängung der Untersuchungshaft nach § 86 Abs 1 FinStrG sind allein die vom Beschuldigten ausgehenden Tatsachen entscheidend. Im Falle des § 86 Abs 1 lit b FinStrG kommen alle jene Handl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1988

RS Vwgh 1988/10/27 88/16/0089

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §86 Abs1 litb;FinStrG §86 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 201;
Rechtssatz: Tatsachen sind nur dann als "bestimmte" richtig qualifiziert, wenn sie diese Beziehung ausweisen, dh wenn sie von dem Beschuldigten selbst geäußert sind. Diese den Verdunkelungsverdacht begründenden Tatsachen müssen von der Finanzstrafbehörde festges... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1988

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