RS Vwgh 1996/12/18 95/15/0035

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §161 Abs1;
FinStrG §86 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat bei Entscheidung über die Beschwerde gegen die Verhängung der Untersuchungshaft zu prüfen, ob diese zum Zeitpunkt ihrer Erlassung rechtmäßig war.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995150035.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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