RS Vwgh 1988/10/27 88/16/0089

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Veröffentlicht am 27.10.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §86 Abs1 litb;
FinStrG §86 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989, 201;

Rechtssatz

Nach dem Wortlaut des § 86 Abs 1 FinStrG müssen konkrete Anhaltspunkte darauf hindeuten, daß ein Versuch, die Wahrheitsfindung zu beeinträchtigen, vorgenommen würde. Die bloße Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht den Haftgrund des § 86 Abs 1 lit b FinStrG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988160089.X06

Im RIS seit

27.10.1988

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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