Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz L***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (1), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (2), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (3) sowie der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (5) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (4) und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (6) s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred R***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB in der Fassung BGBl I 1998/153, in einem Fall qualifiziert nach Abs 3 leg cit (I./), des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB in der Fassung BGBl 1989/242 (II./) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses „nach § 212 Abs 1 StPO aF“ (III./) schuldig erkannt. Danach hat er „zu nicht mehr genau feststellbare... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 28. Juni 2011 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp als Vorsitzenden, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Marek sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer und Dr. Oshidari in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Böhm als Schriftführer in der Strafsache gegen Manfred S***** wegen Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB idF BGBl 1974/60 u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl.-Ing. Peter S***** und Johann W***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt, wobei das Erstgericht die Tathandlungen des Johann W***** „teils“ als sonstigen Tatbeitrag iSd § 11 dritter Fall FinStrG qualifizierte. Danach haben Dipl.-Ing. Peter S***** als faktischer und Johann W***** als gesellschaftsrechtlicher (§§ 15, 17 GmbHG) Geschäftsführer der H***** GmbH vorsätzlich unter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang M***** - soweit im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - von der Anklage (ON 25) freigesprochen, er habe (A) vom Jahr 1986 bis Anfang März 1991 in R***** und F***** hinsichtlich der am 22. September 1980 geborenen Heike R***** 1) in jeweils wiederholten Angriffen außer dem Fall des § 206 StGB an dieser geschlechtliche Handlungen vorgenommen und von ihr an sich vornehmen lassen, indem er ihre Scheide mit seinen F... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthält, wurde Drazen B***** des Verbrechens (erg: des Suchtgifthandels) nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG (I), der Verbrechen (erg: des Suchtgifthandels) nach § 28a Abs 1 zweiter, dritter und fünfter Fall SMG, teilweise in Verbindung mit § 15 StGB (II), und der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster, zweiter, dritter, vierter, fünfter und sechster Fall, Abs 2 Z 2 erster Halbsatz erster Fall SMG aF... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** „des" Finanzvergehens der teilweise vollendeten, teilweise versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** „des" Finanzvergehens der teilweise vollendeten, teilweise versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins,, 13 Absatz eins, FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er im Bereich des Finanzamts Salzburg-Land als Einzelunt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im zweiten Rechtsgang ergangenen Urteil wurde der Angeklagte Norbert M***** unter gleichzeitiger Zusammenfassung der im ersten Rechtsgang in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche wegen Straftaten nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG aF des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG aF schuldig erkannt. Danach hat er zwischen einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 2004 und Mai 2006 in Maria Enzersdorf den bestehenden Vorschr... mehr lesen...
Gründe: Nandor P***** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Finanzvergehens des Schmuggels und der Hinterziehung von Eingangs- und Ausgangsabgaben nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG in Tateinheit mit dem Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit b FinStrG als Bestimmungstäter nach § 11 zweiter Fall FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er „an einem noch festzustellenden Ort in der Zeit von 1998 bis Juni 2000 in wieder... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Ing. Esmail N***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1, Abs 3 lit b FinStrG (1.) und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1, Abs 3 lit a FinStrG (2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Ing. Esmail N***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins,, Absatz 3, Litera b, FinStrG (1.) und der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Korneuburg als Schöffengericht vom 11. Mai 2004, GZ 60c Vr 1890/00-302, wurden - soweit für die Beschwerde von Bedeutung - Franz G***** u.a. des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB, teilweise als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (Punkte AA.A.III., V.1. und 2. sowie VI.), Friedrich St***** u.a. des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB, teilweise als Beteiligter nach § ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2StGB §1StGB §61
Rechtssatz: Beim Günstigkeitsvergleich (§ 4 Abs 2 zweiter Halbsatz FinStrG) sind nicht isoliert einzelne Sanktionselemente des Tatzeitrechts und des im Urteilszeitpunkt geltenden Rechts einander gegenüberzustellen. Vielmehr ist zu prüfen, welches Gesetz in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger wäre. Entscheidungstexte 15 Os 163/03 Entscheid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das neben unbekämpft gebliebenen (Teil-)Freisprüchen der Angeklagten Renate T*****, Allaa E***** und Dr. Boris S***** auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Siegfried T*****, Frantisek Z*****, Allaa E*****, Rene D*****, Leopold Johann P*****, Herbert O***** und Martin W***** enthält, wurden - soweit im Rechtsmittelverfahren von Relevanz - die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: 1./ Marian F***** der Finanzvergehen des gewerbs- und... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2FinStrG §38 Abs1StGB §61
Rechtssatz: Die Sanktionsregelung des § 38 FinStrG in der Fassung nach der Finanzstrafgesetznovelle 1999 ist in ihrer Gesamtauswirkung nicht günstiger als die in der Fassung vor der Finanzstrafgesetznovelle 1999. Entscheidungstexte 15 Os 163/03 Entscheidungstext OGH 27.05.2004 15 Os 163/03 E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dipl. Ing. Wojtek Z***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt und hiefür unter Bedachtnahme gemäß § 21 Abs 3 und 4 FinStrG auf die Strafverfügung des Zollamtes Kittsee vom 31. Jänner 2002, AZ 321-2002/00151-001, nach § 33 Abs 5 FinStrG zu einer Zusatzgeldstrafe von 60.000 Euro, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat, verurteilt. Nach den hier wesen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Schuld- und Freisprüche des Angeklagten Alexander F*****, des Mitangeklagten Dkfm Theobald K***** und rechtskräftige Freisprüche der Mitangeklagten Gerlinde H***** enthaltenden Urteil wurden Alexander F***** und Johann W***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG, teilweise als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG (A./I./ und D./I./b./ bzw A./II./a. und D./I./c./), der gewerbsmäßi... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2FinStrG §31StGB §57ffStGB §58 Abs3 Z3
Rechtssatz: Ob eine Tat verjährt ist, richtet sich grundsätzlich nach dem im Entscheidungszeitpunkt geltenden Recht, nach früherem Recht nur dann, wenn die Verjährung bereits unter dessen Geltung eingetreten war. Ein dem Ausscheiden einer Verjährungsnorm aus dem Rechtsbestand nachfolgender Zeitablauf hat bei dem die außer Kraft getretene Verjährungsbestimmung betreffenden Günstigkeitsve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Laszlo M***** des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt, weil er am 31. Juli 2001 in Nickelsdorf vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, und zwar 5,166.200 Stück (25.831 Stangen) Zigaretten dem Zollverfahren zu entziehen versuchte. Hingegen wurde Laszlo M***** vom weiteren Vorwurf, er habe zu seinem Vorteil Gegenstände des Tabakmonopols, und zwar die im Schuldspruch angeführten 25... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2StGB §61StPO §281 Abs1 Z10 BStPO §288
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hat eine Subsumtionsrüge ohne inhaltliche Prüfung mit der
Begründung: verworfen, dass angesichts der nach Urteilsfällung erster Instanz geänderten Rechtslage mit Blick auf § 4 Abs 2 FinStrG die vom Beschwerdeführer angestrebte rechtliche Unterstellung bei der Entscheidung in der Sache selbst nach § 288 Abs 2 Z 3 erster Satz StPO ohnehin nicht in Frage ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch vom Vergehen der Veruntreuung eines Betrages von 200.000 S aus einem Zinsendepot und - rechtlich verfehlt, vgl Mayerhofer StPO4 § 259 E 68a, § 260 E 32b - vom Vergehen der fahrlässigen Krida betreffend den Zeitraum vom 31. März bis Ende November 1984 enthält) wurde Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***** (im zweiten Rechtsgang) der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a und b Fin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter B***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er vom 29. März 1983 bis 9. April 1987 in Wien als Prokurist und faktischer Geschäftsführer der C***** Ges.m.b.H. in Liquidation vorsätzlich in mehreren Tathandlungen eine Verkürzung von Abgaben bewirkt, und zwar A./ unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine in zu niedriger Festsetzung gele... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2FinStrG §31 Abs5StGB §61
Rechtssatz: Sogenannte "Zwischengesetze", also Gesetzesbestimmungen, die zum Zeitpunkt der Tat (hier Abgabe unrichtiger Steuererklärungen) bzw der bezughabenden, den Erfolgseintritt bedingenden Bescheide der Finanzbehörde noch nicht, bei Urteilsfällung in erster Instanz aber nicht mehr dem Rechtsbestand angehören (hier die fünfzehnjährige absolute Verjährungsfrist in Bezug auf gerichtlich zu ahndend... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2StPO §281 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages wird durch eine Änderung von Steuergesetzen nach der Tat nicht beeinflußt. Ein Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs 2 FinStrG ist auf die finanzstrafgesetzlichen Vorschriften beschränkt. Entscheidungstexte 13 Os 88/99 Entscheidungstext OGH 03.11.1999 13 Os 88/99 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2
Rechtssatz: Nach § 4 Abs 2 FinStrG ist allein der Vergleich der Rechtslage zur jeweiligen Tatzeit mit jener im Zeitpunkt der Urteilsfällung erster Instanz maßgebend, wobei die für den Angeklagten günstigere den Ausschlag gibt. Das bedeutet aber, daß eine erst nach Tatbegehung geschaffene und für den Täter allenfalls günstigere Gesetzeslage, die zur Zeit der Entscheidung erster Instanz bereits wieder hinfällig war (hier: "Z... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck legte mit Strafantrag vom 17. August 1989, 9 St 5.563/87 (ON 53/II des Vr-Aktes), den ehemaligen Angestellten der SPARKASSE L***** Erhard P*****, Reinhold S*****, Helmut R***** und Alfred G***** das Vergehen nach dem § 24 Abs. 1 lit. a DevG zur Last, weil sie in verschiedener personeller Zusammensetzung in den Jahren 1983 bis 1987 in zahlreichen Angriffen vorsätzlich entgegen der Bestimmung des § 2 Abs. 1 DevG (und der jeweils geltenden Kundm... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2FinStrG §19
Rechtssatz: Mangels einer "Mißverhältnisschranke", die einer den Grundsätzen der Strafbemessung entsprechenden Festlegung der Wertersatzstrafe entgegenstehen könnte, ist § 19 FinStrG idF FinStrGNov 1988 gegenüber der Regelung des § 19 FinStrG aF für den Täter nicht ungünstiger. Er muß sogar im Hinblick auf die solcherart eröffnete Möglichkeit, vom Ausspruch einer an sich nach den Abs 1 oder 2 zu verhängenden Wer... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs2
Rechtssatz: Ob eine Steuerpflicht (als zur entsprechenden Tatbestandsverwirklichung grundlegende Voraussetzung) überhaupt entstand, ist nach Maßgabe der zur Tatzeit geltenden Steuervorschriften zu beantworten, deren tataktuelle Verletzung durch eine allfällige Substituierung durch andere (für den Abgabenpflichtigen günstigere) Bestimmungen nicht beseitigt wird, weshalb eine nachträgliche außerstrafrechtliche Gesetzesänderu... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.März 1949 geborene Georg S*** wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, Abs. 3 lit a und 13 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er in den Jahren 1977 bis 1984 in Eisenstadt als Abgabepflichtiger vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, indem er es unterließ, vollständige Umsatz-, Alkoholabgabe-, Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Vermögenssteuererk... mehr lesen...
Norm: FinStrG §4 Abs1FinStrG §4 Abs2
Rechtssatz: § 4 Abs 1 und 2 FinStrG stellt nur auf die Änderung finanzstrafrechtlicher Vorschriften ab und kommt daher bei Gesetzesänderungen im außerstrafrechtlichen Bereich der Abgabenfestsetzung nicht zum Tragen. Entscheidungstexte 12 Os 13/90 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 12 Os 13/90 13 Os 20/20w ... mehr lesen...