Norm
FinStrG §4 Abs2Rechtssatz
Der Oberste Gerichtshof hat eine Subsumtionsrüge ohne inhaltliche Prüfung mit der Begründung verworfen, dass angesichts der nach Urteilsfällung erster Instanz geänderten Rechtslage mit Blick auf § 4 Abs 2 FinStrG die vom Beschwerdeführer angestrebte rechtliche Unterstellung bei der Entscheidung in der Sache selbst nach § 288 Abs 2 Z 3 erster Satz StPO ohnehin nicht in Frage käme.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116977Dokumentnummer
JJR_20020910_OGH0002_0140OS00023_0200000_001