1. Im Jahr 2003 fand bei der A Transporte GmbH eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Die Gesellschafter-Geschäftsführerin Michaela S. hielt 75 % der Anteile, ihr im Betrieb mitarbeitender Ehemann, der Beschwerdeführer, 25 %. Im Rahmen der Betriebsprüfung wurde anhand der im Betrieb befindlichen Lastkraftfahrzeuge die Kraftfahrzeugsteuer und die Straßenbenützungsabgabe festgesetzt. Für die Jahre 2000 und 2002 habe sich eine Nachforderung an Straßenbenützungsabgabe ergeben. Die Kr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §83 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das Erkenntnis vom 30. Jänner 2001, 2000/14/0109) ergibt sich aus § 161 Abs. 1 Finanzstrafgesetz, wonach die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, sofern das Rechtsmittel nicht gemäß § ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 30. November 2001 erkannte das Hauptzollamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz (Spruchsenat I) den Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig, den auf die M Transporte GmbH (in der Folge: GmbH) mit Sitz in S (Schweiz) zugelassenen und zur vorübergehenden gewerblichen Verwendung in das Zollgebiet der Gemeinschaften eingebrachten Sattelschlepper, auf welchen Eingangsabgaben in der Höhe von S 242.968,-- entfielen, hinsichtlich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161 Abs1;FinStrG §161 Abs3;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hatte in der
Begründung: ihrer Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde I. Instanz zu setzen. Eine unzulässige Auswechslung der Tat lag nicht vor; dies auch dann nicht, wenn die Spruchfassung präzisiert wurde (Hinweis E 1. Oktober 1991, 91/14/00... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 13. März 2001 wurde gegen den Beschwerdeführer ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er im Bereich dieses Finanzamtes unter vorsätzlicher Verletzung der im § 119 ff BAO normierten abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht "durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen für die Jahre 1995 - 1997 eine Verkürzung an Umsatzsteuer und an Einkommensteuer in Höhe von S bewirkt b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht nur zulässig, sondern vor dem Gesetzesbefehl des § 161 Abs. 1 FinStrG, (grundsätzlich) in der Sache selbst zu entscheiden, geboten, den allenfalls mangelhaften
Spruch: und/oder die allenfalls mangelhafte
Begründung: des erstinstanzlichen Bescheides zu ergänzen und zu komplettieren. European... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer vom Finanzamt ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Abgabe unrichtiger Jahreserklärungen bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, nämlich Einkommensteuer 1994 in Höhe von 70.308 S, Umsatzsteuer 1995 in Höhe von 27.300 S, Einkommensteuer 1995 in Höhe von 92.400 S und... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82;FinStrG §83;VwRallg;
Rechtssatz: Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern vielmehr eine eigenständige Beurteilung der Sach- und Rechtslage zum Zeitpu... mehr lesen...
In den Akten erliegt ein Hausdurchsuchungsbefehl des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 25. Jänner 2001 zu 35 Vr 122/01, in der Strafsache gegen Verantwortliche der Beschwerdeführerin wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen nach § 176 Abs. 1 StGB und § 56 Abs. 1 Lebensmittelgesetz in den Räumlichkeiten der Beschwerdeführerin in Mödling, Ggasse, der K GmbH in Wiener Neudorf und des Fitnessstudios A, in Mödling eine Hausdurchsuchung vorzunehmen. In der Begründung: dieses Hausdur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 161 Abs. 1 FinStrG ist abzuleiten, dass für die Entscheidung der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung ihrer Entscheidung maßgeblich ist (vgl die zu Rechtsmittelentscheidungen über Administrativbeschwerden gegen die Einleitung des ... mehr lesen...
Das Finanzamt erließ am 7. Oktober 1999 gegenüber dem Beschwerdeführer eine Erledigung folgenden Inhalts: " Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) Gegen (den Beschwerdeführer), Beruf ..., wohnhaft ...., wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass er vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 94 entsprechenden Voranmeldungen für den Zeitraum 1-... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §83 Abs2;
Rechtssatz: Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen dabei nicht "bestimmt", somit nicht in den für eine Subsumption relevanten Einzelheiten geschi... mehr lesen...
Am 11. November 1998 erstattete das Finanzamt gegen Walter B., gegen Maximilian M. und gegen Josef H. gemäß § 82 Abs. 2 FinStrG Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien, weil auf Grund des näher geschilderten Sachverhaltes der dringende Verdacht bestehe, dass die genannten Personen, und zwar Maximilian M. in seiner Eigenschaft u.a. auch als Geschäftsführer der U. GmbH und der D. GmbH, vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67c;FinStrG §152 Abs1 idF 1990/465;FinStrG §156;FinStrG §161 Abs1 idF 1990/465;FinStrG §62 Abs3 idF 1990/465;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/13/0085
Rechtssatz: Akte von Verwaltungsorganen, die in Durchführung richterl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §152 Abs1 idF 1990/465;FinStrG §156;FinStrG §161 Abs1 idF 1990/465;FinStrG §62 Abs3 idF 1990/465; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/13/0085
Rechtssatz: Mit der Änderung des FinStrG durch die Novelle BGBl Nr 1990/465, mit welcher die Möglichkeit einer Administrativbeschwerde gegen di... mehr lesen...
Mit einer am 7. April 1997 mit zwei Schriftsätzen beurkundeten Vereinbarung gewährte Eva E.M. dem beschwerdeführenden Verein ein auf zwei Jahre befristetes Darlehen im Betrag von DM 100.000,--. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck erblickte in der Hingabe des zinsenlosen Darlehens eine freigebige Zuwendung und schrieb mit vorläufigem Bescheid vom 18. August 1997 Schenkungssteuer in Höhe von S 10.671,-- vor. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3 impl;BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §289;FinStrG §161 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/30 93/13/0217 4
(Hier: Gilt auch für Verfahren nach der BAO) Stammrechtssatz Weicht die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz von der rechtlichen Beurteilung des finanzstrafrechtlichen Sachverhalts durch die erst... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe in Fußach und Bregenz vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Unterlassung der Einreichung von Steuererklärungen, wobei die Abgabenbehörde keine Kenntnis vom Entstehen des Abgabenanspruches hatte und er Einkünfte aus der von ihm ausgeübten Buchhaltungs- und Beratungs- sowie Versicherungsvertretertätigkeit für die Jahre 1984 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161 Abs1;FinStrG §161 Abs3;
Rechtssatz: Die Änderung in der Beschreibung der Tat ist von der durch § 161 Abs 1 FinStrG eingeräumten Änderungsbefugnis der Rechtsmittelbehörde umfaßt. Sie stellt keine - von § 161 Abs 3 FinStrG untersagte - Änderung zum Nachteil des Beschuldigten dar (Hinweis E 17.5.1990, 89/16/0227). E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/16 93/13/0256 2 Stammrechtssatz Eine Auswechslung der Tat liegt nicht vor, wenn lediglich die Spruchfassung präzisiert wird (Hinweis E 1.10.1991, 91/14/0096). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150167.X02 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juni 1995 leitete das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß er vorsätzlich im Bereiche des betroffenen Finanzamtes unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen eine Verkürzung an Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer der Jahre 1987 bis 1990 bewirkt und eine solche Verkürzung der nämlichen Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §147 Abs1;BAO §150;BAO §151;BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Nicht tragfähig für die Annahme der Begehung einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung werden, für sich allein betrachtet, regelmäßig solche Ausführungen in Betriebsprüfungsberichten sein, mit denen das steuerlich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Oktober 1994 hatte der Spruchsenatsvorsitzende gemäß § 86 FinStrG über den Beschwerdeführer die Untersuchungshaft verhängt. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, mit Bescheid vom 4. Oktober 1994 sei gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Hinterziehung von - auf durch Betätigungen im Bereich der Zuhälterei erzielte Einkünfte und Vermögen entfallender - Einkommen-, Gewerbe- und Vermögensteuer für die Jahre 1988 bis 19... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161 Abs1;FinStrG §86 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat bei Entscheidung über die Beschwerde gegen die Verhängung der Untersuchungshaft zu prüfen, ob diese zum Zeitpunkt ihrer Erlassung rechtmäßig war. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage V... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgendes zu entnehmen: Der Beschwerdeführer hatte gemeinsam mit Ralf E. am 1. Dezember 1983 die A.-Gesellschaft m.b.H. gegründet und gemeinsam mit dem zweiten Gesellschafter bis zum 13. November 1989 auch als Geschäftsführer der Gesellschaft fungiert; mit 13. November 1989 wurden die Gesellschafter als Geschäftsführer abberufen und Heinz J. als Geschäftsführer bestellt. Nach den vom Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und den vom Verfassungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten ist folgendes zu entnehmen: Mit Bescheid vom 25. Jänner 1995 wurde gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Einbringung unrichtiger Abgabenerklärungen für das Jahr 1990 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0158 E 18. Oktober 1995 RS 1 Stammrechtssatz Aus den Bestimmungen des § 157 erster Satz sowie des § 161 Abs 1 FinStrG ist abzuleiten, daß im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstins... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §157;FinStrG §161 Abs1;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/18 95/13/0158 1 Stammrechtssatz Aus den Bestimmungen des § 157 erster Satz sowie des § 161 Abs 1 FinStrG ist abzuleiten, daß im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanz... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Hauptzollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. April 1995 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, "fahrlässig eine Verkürzung der auf den PKW Ford Fiesta 1,1, amtliches Kennzeichen BZ nnnn1, Fg-Nr. VS6AXXWPFALL 16749, Baujahr 1990, im gemäß § 184 Bundesabgabenordnung geschätzten Gesamtwert von S 110.000,-- entfallenden Eingangsabgaben von S 75.856,-- (Zoll S 30.800,-- und Einfuhrumsatzsteuer S 45.056,--) dadurch bewirkt zu haben, daß si... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161 Abs1;
Rechtssatz: Sache des Verwaltungsstrafverfahrens ist die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung (Hinweis E 30.5.1995, 93/13/0217). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996160023.X01 ... mehr lesen...