Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Februar 2019, Z VStV/918301367385/2018, verhängte die Landespolizeidirektion Wien über die Beschwerdeführerin zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils € 3.000,– wegen Übertretung des §52 Abs1 Z1 vierter Fall iVm § 2 Abs2 und 4 sowie §4 GSpG. 1.2. Mit am 14. Juli 2020 mündlich verkündetem Erkenntnis wies das von der Beschwerdeführerin an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kramsach vom 23.09.2019 beschlossene Verordnung, mit welcher auf Grund des §4 Abs3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LBGl Nr 79/2019, die Abgabenhöhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe für das gesamte Gemeinde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und stammt aus der Provinz Ghazni, Distrikt Gharabagh. Er gehört der Volksgruppe der Hazara an und ist schiitischer Moslem. Er stellte am 5. Mai 2015 als Minderjähriger einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 30. September 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Zuerkennung des Status... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beiden Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige und stammen aus der Provinz Ghazni, wo sie bis zu ihrer Ausreise lebten. Beide gehören der Volksgruppe der Hazara an und sind schiitische Moslems. Ihre Muttersprache ist Dari. Der damals noch minderjährige Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer (Onkel des Erstbeschwerdeführers) sind spätestens am 21. Dezember 2015 illegal nach Österreich eingerei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige des Irak. Sie gehören der Volksgruppe der Araber an und bekennen sich zum schiitisch-muslimischen Glauben. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweitbeschwerdeführerin und des Drittbeschwerdeführers. Vor ihrer Ausreise lebten die Beschwerdeführer in Bagdad. Nach ihrer Ausreise stellten sie am 16. Oktober 2015 im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsangehöriger, der der Volksgruppe der Araber angehört und sich zum sunnitisch-muslimischen Glauben bekennt. Er lebte bis zu seiner Ausreise in der Provinz Babel. Am 14. August 2015 stellte er im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 22. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden), weil dieser als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxie... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung gemäß Art139 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken beschränkt (vgl vergleiche VfSlg 11.580/1987, 14.044/1995, 16.674/2002). Er hat sohin ausschli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, römisch eins. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, LGBl. 21 idF LGBl. 7/2004, überträgt dem Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft die Zuständigkeit zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von an der Universität für Bodenkultur Wien abgelegten Prüfungen im Rahmen des Nachweises der jagdlichen Eignung, die eine der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jagdkarte gemäß §... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VGB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art19, Art20 Abs1, Art120a Abs1Krnt JagdG 2000 §37, §81, §91
Leitsatz: Widerspruch der Zuständigkeit eines Organs der Kärntner Jägerschaft zur bescheidmäßigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Jagdprüfungen zu den Grundsätzen der Selbstverwaltung; kein Vorliegen einer zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich geeigneten Angelegenheit;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13. September 2006, Zlen. A2006/0017, A2006/0018, A2006/0019 und A2006/0020, aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge gestellt, "a.) im §1 Abs5 des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995 - LDHG 1995, in der Fassung dieses Absatzes nach der Wiederverlautbarungskundmachung LGBl. Nr. 138/1995 (andere, hier nicht angefochtene Teile des zitierten ... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2600 Lehrer
Norm: B-VGB-VG Art18 Abs2B-VG Art21 Abs3B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaBVG Ämter d LReg §3Sbg Landeslehrer-Diensthoheits-ErmächtigungsV §1 Abs1Sbg Landeslehrer-DiensthoheitsG 1995 §1 Abs5
Leitsatz: Widerspruch der Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zurWahrnehmung der Diensthoheit im Namen der Landesregierung imSalzburger Lande... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien (Plenum) wurde der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Abteilung Ia des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 27. Jänner 2004, mit welchem dem Beschwerdeführer die Umlage zur Versorgungseinrichtung - Teil A für das Kalenderjahr 2004 in der Höhe von € 8100,- vorgeschrieben wurde, abgewiesen. 2. Am 29. Juli 2004 langte beim Verfassungsgerichtshof ein Schreiben des ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien (Plenum) wurde der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Abteilung Ia des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 27. Jänner 2004, mit welchem dem Beschwerdeführer die Umlage zur Versorgungseinrichtung - Teil A für das Kalenderjahr 2004 in der Höhe von € 8100,- vorgeschrieben wurde, abgewiesen. 2. Am 29. Juli 2004 langte beim Verfassungsgerichtshof ein Schreiben des ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien (Plenum) wurde der Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Abteilung Ia des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 27. Jänner 2004, mit welchem der Beschwerdeführerin die Umlage zur Versorgungseinrichtung - Teil A für das Kalenderjahr 2004 in der Höhe von € 8100,- vorgeschrieben wurde, abgewiesen. 2. Am 3. August 2004 langte beim Verfassungsgerichtshof ein Schreiben ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien (Plenum) wurde der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Abteilung Ia des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 27. Jänner 2004, mit welchem dem Beschwerdeführer die Umlage zur Versorgungseinrichtung - Teil A für das Kalenderjahr 2004 in der Höhe von € 8100,- vorgeschrieben wurde, abgewiesen. 2. Am 29. Juli 2004 langte beim Verfassungsgerichtshof ein Schreiben des ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Gegenstandslosigkeit VfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos nach ersatzloser
Behebung der angefochtenen Beitragsvorschreibung; Kostenzuspruch
Rechtssatz: Erklärung der Beschwerdeführerin, dass sie sich als klaglos gestellt erachte; gleichzeitig jedoch Aufrechterhaltung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde er schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "aus einem ihm am 21.07.1999 im Auftrag der A. für Rechnung seines Mandanten von Herrn R. überwiesenen Betrag von ATS 4.504.472,00 einen Betrag von ATS 1.937.500,0... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VGB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art7RAO §19RL-BA 1977 §16, §17
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Zurückbehaltung von Geldern eines Mandanten
Rechtssatz: Es ist nicht denkunmöglich, wenn die Disziplinarbehörden davon au... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Einschreiter ist Richter des Bezirksgerichtes für ZRS Graz. Er bewarb sich innerhalb der Ausschreibungsfrist um eine der ausgeschriebenen Planstellen eines Richters/einer Richterin des Landesgerichtes (LG) für ZRS Graz. In den Besetzungsvorschlägen des LG für ZRS Graz (Personalsenat) und OLG Graz (Außensenat) scheint der Einschreiter nicht auf. Von diesem Ergebnis wurde er mündlich verständigt. Mit den Dekreten des Bundesministers für Justiz (BMJ) vom 26. ... mehr lesen...
Index: 64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht64/05 Sonstiges
Norm: B-VG Art86B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / LegitimationRDG §33
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde eines nicht ernannten Bewerbers um die Planstelle eines Richters des LG für ZRS gegen die Ernennung von Mitbewerbern mangels Legitimation (vgl E v 30.11.95, B665/95); Zurückweisung der Beschwerde gege... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Richter des Bezirksgerichtes (BG) Hartberg. Er bewarb sich im Jahre 1994 innerhalb der Ausschreibungsfrist um die Planstelle des Vorstehers dieses Gerichtes. In den Besetzungsvorschlägen des Gerichtshofes erster Instanz und des Oberlandesgerichtes scheint er als Erstgereihter auf. Mit Dekret des Bundesministers für Justiz (BMJ) vom 27. Jänner 1995, Zl. 188.229/1-III 5/94, wurde jedoch eine Mitbewerberin mit Wirksamkeit vom 1. Feber 199... mehr lesen...
Index: 64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht64/05 Sonstiges
Norm: B-VG Art14 Abs4 litaB-VG Art86B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / LegitimationLDG 1984 §26RDG §33Bundes-GleichbehandlungsG §41, §42, §43
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines nicht ernannten Bewerbers um die
Planstelle eines Gerichtsvorstehers gegen die Ernennung einer
Mitbewerberin mangels Legitimation; keine Parteistellung aufgrund der
Aufnahme in e... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 7. März 1988 wurde dem Beschwerdeführer zur Beseitigung der unmittelbar drohenden Gefahr für das Leben oder die körperliche Sicherheit von Menschen und zur Vermeidung einer unmittelbar drohenden Brandgefahr aufgetragen, den Betrieb der Feuerstätte in seiner Wohnung einzustellen. Der dagegen erhobenen Berufung hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz mit Bescheid vom 22. März 1989 keine Folge geg... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Klaglosstellung VfGG §86 VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos; materielle
Klaglosstellung durch Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides
Rechtssatz: Im vorliegenden Beschwerdeverfahren wurde zwar nicht der beim Verfassungsgerichtshof bekämpfte Bescheid der Vorstellungsbehö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer beantragte unter Bezugnahme auf §2 Abs1 des Zivildienstgesetzes, BGBl. 187/1974 (im folgenden: ZDG), die Befreiung von der Wehrpflicht. Er führte in seinem schriftlichen Antrag aus, er sei der Überzeugung, daß niemand berechtigt sei, den Tod eines anderen herbeizuführen, da jeder Mensch das grundsätzliche Recht auf Leben habe. Auch keine Konfliktsituation gestatte es einem einzelnen oder einer Organisation, dieses Recht zu verletzen. ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art20 Abs2B-VG Art86B-VG Art87 Abs3B-VG Art133 Z4MRK Art6MRK Art9StGG Art14ZivildienstG §2 Abs1ZivildienstG §44, §46, §49, §54ZivildienstG §47 Abs3 Z2GeschäftsO der Zivildienstkommission, BGBl 705/1974
Rechtssatz: Zivildienstgesetz; keine Bedenken gegen §§44, 46, 49 und 54 dieses Gesetzes sowie gegen §§8 Abs2 und 11 Abs1 der Geschäftsordnung der Zivildien... mehr lesen...
Index: Keine Angabe
Norm: Bundes-Verfassungsgesetz Art95, B-VG Art95 Abs2B-VGLWO §40 Abs2Wr GdWO §43 Abs2Wr Stadtverfassung Art8 Beachte Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014
Rechtssatz: Der Wahlanfechtung (Wahl zum Salzburger Landtag vom 25. März 1979) wird nicht stattgegeben (keine Bedenken gegen § 40 Abs. 2 Landtagswahlordnung, keine Beeinträchtigung des freien Wahlrechts) . K... mehr lesen...