Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7 erster SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBG BGBl 587/1983, über die Zinsertragsteuer Abschnitt XIV, §6 Abs4BAO §59BAO §240 Abs3EStG 1972 §96 Abs1VfGG §87 Abs2
Leitsatz: Zuständigkeit der Finanzbehörden in Wien zur Entscheidung über einen
Antrag der Steiermärkischen Ärztekammer auf Rückerstattung von
Zinsertragsteuer; kein Anla... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7 erster SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBG BGBl 587/1983, über die Zinsertragsteuer Abschnitt XIV, §6 Abs4BAO §59BAO §240 Abs3EStG 1972 §96 Abs1VfGG §87 Abs2
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7 erster SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBG BGBl 587/1983, über die Zinsertragsteuer Abschnitt XIV, §6 Abs4BAO §59BAO §240 Abs3EStG 1972 §96 Abs1VfGG §87 Abs2
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7 erster SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBG BGBl 587/1983, über die Zinsertragsteuer Abschnitt XIV, §6 Abs4BAO §59BAO §240 Abs3EStG 1972 §96 Abs1VfGG §87 Abs2
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7 erster SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBG BGBl 587/1983, über die Zinsertragsteuer Abschnitt XIV, §6 Abs4BAO §59BAO §240 Abs3EStG 1972 §96 Abs1VfGG §87 Abs2
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7 erster SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBG BGBl 587/1983, über die Zinsertragsteuer Abschnitt XIV, §6 Abs4BAO §59BAO §240 Abs3EStG 1972 §96 Abs1VfGG §87 Abs2
Leitsatz: Zuständigkeit der Finanzbehörden in Wien zur Entscheidung über einen
Antrag der Steiermärkischen Ärztekammer auf Rückerstattung von
Zinsertragsteuer; kein Anla... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7 erster SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBG BGBl 587/1983, über die Zinsertragsteuer Abschnitt XIV, §6 Abs4BAO §59BAO §240 Abs3EStG 1972 §96 Abs1VfGG §87 Abs2
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Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7 erster SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBG BGBl 587/1983, über die Zinsertragsteuer Abschnitt XIV, §6 Abs4BAO §59BAO §240 Abs3EStG 1972 §96 Abs1VfGG §87 Abs2
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Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Disziplinarerkenntnis vom 4.12.1984 verhängte der Disziplinarsenat der Ingenieurkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Sektion Zivilingenieure, über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe des schriftlichen Verweises gemäß §49 Abs1 Z1 des Bundesgesetzes vom 22. Jänner 1969 über die Ingenieurkammern (Ingenieurkammergesetz), BGBl. Nr. 71. Dieser Entscheidung ging ein Beschluß des Disziplinarsenates vom 5.11.1984 voraus, wonach dem Antrag d... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art83 Abs2 / KollegialbehördeB-VG Art83 Abs2 / VerfahrenB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabIngenieurkammerG §49 Abs1 Z1IngenieurkammerG §51IngenieurkammerG §51 Abs2
Leitsatz: Verhängung einer Disziplinarstrafe gemäß §49 Abs1 Z1
IngenieurkammerG; dem Gesetz - nach Aufhebung der Worte "- oder Ruhe"
mit Erk. VfSlg. 11933/1988 - entsprechend zusammengesetzte
Berufun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen Beschwerdeführerin war mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Söll vom 26. September 1984 die grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem Rechtserwerb auf Grund eines Pachtvertrages vom 28. April 1975, betreffend eine Teilfläche von rund 240 m2 aus Gp. 2110 in EZ 106 I KG Söll, gemäß §§3 Abs1, 4 Abs1 und 6 Abs1 litc und Abs2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983 (GVG) verweigert worden. Die dagegen eingebrachte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. F A, geb. 1868, hat mit einem Übergabsvertrag vom 1. Feber 1947 seinem Sohn F A, geb. 1903, und dieser mit einem Übergabsvertrag vom 9. Juli 1971 seinem Sohn F A, geb. 1937, den Hof H überlassen. Im erstgenannten Vertrag wurde jedoch der vom Übergabsvertrag mitbetroffene 1/4 (walzende) Anteil der Heimkaralpe EZ 49 II KG Außervillgraten nicht verzeichnet; im zweitgenannten Vertrag wurden sowohl der vom Vertrag mitbetroffene 1/4 (walzende) Anteil der He... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Bescheid der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamtes vom 7. August 1986, Z Nm 86/85-4, wurde dem Antrag des G T auf teilweise Unwirksamerklärung der - zugunsten der Firma L N P S.r.l. (Italien) registrierten - internationalen Marke Nr. 485.688 stattgegeben und diese Marke im begehrten Umfang für das Gebiet der Republik Österreich für unwirksam erklärt. 1.1.2. Zur
Begründung: wurde ua. ausgeführt: "... Der Antrag auf teilw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 13. März 1988 um 11 Uhr 30 strahlte der Österreichische Rundfunk (ORF) im (Hörfunk-)Programm Ö3 die Sendung "Help" aus, in deren Verlauf ua. der im folgenden wörtlich wiedergegebene Beitrag gebracht wurde: " . . . Vor fast zehn Jahren ging die Diskussion um das Atomkraftwerk in Zwentendorf ihrem Höhepunkt entgegen. Viele Befürworter der Atomenergie - darunter die Elektrizitätswirtschaft - warnten vor einer Entscheidung gegen Zwentendorf. Fürc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen Beschwerdeführerin war mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Söll vom 26. September 1984 die grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem Rechtserwerb auf Grund eines Pachtvertrages vom 28. April 1975, betreffend eine Teilfläche von rund 240 m2 aus Gp. 2110 in EZ 106 I KG Söll, gemäß §§3 Abs1, 4 Abs1 und 6 Abs1 litc und Abs2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983 (GVG) verweigert worden. Die dagegen eingebrachte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen Beschwerdeführerin war mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Söll vom 26. September 1984 die grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem Rechtserwerb auf Grund eines Pachtvertrages vom 28. April 1975, betreffend eine Teilfläche von rund 240 m2 aus Gp. 2110 in EZ 106 I KG Söll, gemäß §§3 Abs1, 4 Abs1 und 6 Abs1 litc und Abs2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983 (GVG) verweigert worden. Die dagegen eingebrachte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen Beschwerdeführerin war mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Söll vom 26. September 1984 die grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem Rechtserwerb auf Grund eines Pachtvertrages vom 28. April 1975, betreffend eine Teilfläche von rund 240 m2 aus Gp. 2110 in EZ 106 I KG Söll, gemäß §§3 Abs1, 4 Abs1 und 6 Abs1 litc und Abs2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983 (GVG) verweigert worden. Die dagegen eingebrachte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen Beschwerdeführerin war mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Söll vom 26. September 1984 die grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem Rechtserwerb auf Grund eines Pachtvertrages vom 28. April 1975, betreffend eine Teilfläche von rund 240 m2 aus Gp. 2110 in EZ 106 I KG Söll, gemäß §§3 Abs1, 4 Abs1 und 6 Abs1 litc und Abs2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983 (GVG) verweigert worden. Die dagegen eingebrachte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen Beschwerdeführerin war mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Söll vom 26. September 1984 die grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem Rechtserwerb auf Grund eines Pachtvertrages vom 28. April 1975, betreffend eine Teilfläche von rund 240 m2 aus Gp. 2110 in EZ 106 I KG Söll, gemäß §§3 Abs1, 4 Abs1 und 6 Abs1 litc und Abs2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983 (GVG) verweigert worden. Die dagegen eingebrachte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen Beschwerdeführerin war mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Söll vom 26. September 1984 die grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem Rechtserwerb auf Grund eines Pachtvertrages vom 28. April 1975, betreffend eine Teilfläche von rund 240 m2 aus Gp. 2110 in EZ 106 I KG Söll, gemäß §§3 Abs1, 4 Abs1 und 6 Abs1 litc und Abs2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983 (GVG) verweigert worden. Die dagegen eingebrachte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen Beschwerdeführerin war mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Söll vom 26. September 1984 die grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem Rechtserwerb auf Grund eines Pachtvertrages vom 28. April 1975, betreffend eine Teilfläche von rund 240 m2 aus Gp. 2110 in EZ 106 I KG Söll, gemäß §§3 Abs1, 4 Abs1 und 6 Abs1 litc und Abs2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983 (GVG) verweigert worden. Die dagegen eingebrachte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen Beschwerdeführerin war mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Söll vom 26. September 1984 die grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem Rechtserwerb auf Grund eines Pachtvertrages vom 28. April 1975, betreffend eine Teilfläche von rund 240 m2 aus Gp. 2110 in EZ 106 I KG Söll, gemäß §§3 Abs1, 4 Abs1 und 6 Abs1 litc und Abs2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983 (GVG) verweigert worden. Die dagegen eingebrachte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen Beschwerdeführerin war mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Söll vom 26. September 1984 die grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem Rechtserwerb auf Grund eines Pachtvertrages vom 28. April 1975, betreffend eine Teilfläche von rund 240 m2 aus Gp. 2110 in EZ 106 I KG Söll, gemäß §§3 Abs1, 4 Abs1 und 6 Abs1 litc und Abs2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983 (GVG) verweigert worden. Die dagegen eingebrachte B... mehr lesen...
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