Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallDSG 1978 §1 Abs1DSG 1978 §5 Abs2DSG 1978 §28 Abs1VfGG §88Verordnung der Wiener Landesregierung vom 14.12.81. LGBl 2/1982 §2
Leitsatz: Anlaßfall; Prüfung des angefochtenen Bescheides nach Aufhebung einer
novellierten Gesetzesbestimmung aufgrund der Stammfassung;
Zurückweisung der Besc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallDSG 1978 §1 Abs1DSG 1978 §5 Abs2DSG 1978 §28 Abs1VfGG §88Verordnung der Wiener Landesregierung vom 14.12.81. LGBl 2/1982 §2
Leitsatz: Anlaßfall; Prüfung des angefochtenen Bescheides nach Aufhebung einer
novellierten Gesetzesbestimmung aufgrund der Stammfassung;
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Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallDSG 1978 §1 Abs1DSG 1978 §5 Abs2DSG 1978 §28 Abs1VfGG §88Verordnung der Wiener Landesregierung vom 14.12.81. LGBl 2/1982 §2
Leitsatz: Anlaßfall; Prüfung des angefochtenen Bescheides nach Aufhebung einer
novellierten Gesetzesbestimmung aufgrund der Stammfassung;
Zurückweisung der Besc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallDSG 1978 §1 Abs1DSG 1978 §5 Abs2DSG 1978 §28 Abs1VfGG §88Verordnung der Wiener Landesregierung vom 14.12.81. LGBl 2/1982 §2
Leitsatz: Anlaßfall; Prüfung des angefochtenen Bescheides nach Aufhebung einer
novellierten Gesetzesbestimmung aufgrund der Stammfassung;
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Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallDSG 1978 §1 Abs1DSG 1978 §5 Abs2DSG 1978 §28 Abs1VfGG §88Verordnung der Wiener Landesregierung vom 14.12.81. LGBl 2/1982 §2
Leitsatz: Anlaßfall; Prüfung des angefochtenen Bescheides nach Aufhebung einer
novellierten Gesetzesbestimmung aufgrund der Stammfassung;
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Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallDSG 1978 §1 Abs1DSG 1978 §5 Abs2DSG 1978 §28 Abs1VfGG §88Verordnung der Wiener Landesregierung vom 14.12.81. LGBl 2/1982 §2
Leitsatz: Anlaßfall; Prüfung des angefochtenen Bescheides nach Aufhebung einer
novellierten Gesetzesbestimmung aufgrund der Stammfassung;
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Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer wurde mit dem angefochtenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 21.12.1987, Z MA 70-9/1219/87/Str, wegen Übertretung des §24 Abs1 litc StVO 1960 bestraft, weil er als Lenker eines Kraftfahrzeuges dieses auf einem durch eine Bodenmarkierung gekennzeichneten Schutzweg abgestellt hatte. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der insbesondere die Verletzung durch die Anw... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art83 Abs2 / nulla poena sine lege
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides infolge der Anlaßfallwirkung
nach Aufhebung des §55 Abs8 StVO 1960 idF der 13. StVO-Novelle;
Inanspruchnahme einer Strafbefugnis ohne entsprechende
Rechtsgrundlage; Entzug des gesetzlichen Richters Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Döbling vom 28. Juli 1986, Z1 A156/86-13, wurde der Nachlaß der am 25. Feber 1986 verstorbenen E M dem erbl. Neffen H B und dessen Ehegattin S B je zur Hälfte eingeantwortet und ob den erbl. 68/498stel Anteilen an der Liegenschaft EZ 287 II KG Ladis, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top II, die Einverleibung des Eigentumsrechtes für H B und S B je zur Hälfte, sohin zu je 34/498stel Anteilen diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Kaufvertrag vom 23./26. Jänner 1987 erwarb G A von der Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung) die Gp. 1523 im Ausmaß von 2253 m2 in EZ 612 KG Völs um einen Kaufpreis von S 337.950,--. 2.1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Völs vom 25. März 1987 wurde diesem Rechtserwerb gemäß §4 Abs1 sowie §6 Abs1 litc des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, LGBl. Nr. 69/1983 (künftig: GVG), die nach §3 Abs1 lita leg.cit. erforderliche Zustimmung ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 11. Februar 1988 ab 15 Uhr strahlte der Österreichische Rundfunk (ORF) im (Hörfunk-)Programm Ö3 den Beitrag "Musikbox" aus, der sich (auch) mit dem Jagdwesen befaßte. 1.2.1. Am 24. März 1988 langte bei der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes eine Beschwerde des Niederösterreichischen Landesjagdverbandes ein, in der geltend gemacht wurde, daß der eingangs erwähnte (Hörfunk-)Beitrag gegen das dem ORF gesetzlich auferlegte Gebot der Objekt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Zivildienstkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDK) wies - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung vom 16. September 1987 - mit Bescheid vom selben Tag einen auf §2 Abs1 Zivildienstgesetz bezogenen Antrag des E S auf Befreiung von der Wehrpflicht in nichtöffentlicher Sitzung gemäß §2 Abs1 iVm §6 Abs1 leg.cit. ab. Dem Bescheid war u.a. folgende
Begründung: beigefügt: "Nach einem Aufruf um 11,50 Uhr des Verhandlungstages w... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / Willkür keineB-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitStGG Art5 / Verwaltungsakt / Verletzung keineTir GVG 1983 §4 Abs1Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc
Leitsatz: Versagung der Zustimmung zum Eigentumserwerb an einer Wiesenfläche;
keine Nutzung im Rahmen eines lebensfähigen landwirtschaftlichen
Betriebes; keine denkunmögliche oder willkürli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Döbling vom 28. Juli 1986, Z1 A156/86-13, wurde der Nachlaß der am 25. Feber 1986 verstorbenen E M dem erbl. Neffen H B und dessen Ehegattin S B je zur Hälfte eingeantwortet und ob den erbl. 68/498stel Anteilen an der Liegenschaft EZ 287 II KG Ladis, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top II, die Einverleibung des Eigentumsrechtes für H B und S B je zur Hälfte, sohin zu je 34/498stel Anteilen diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Kaufvertrag vom 23./26. Jänner 1987 erwarb G A von der Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung) die Gp. 1523 im Ausmaß von 2253 m2 in EZ 612 KG Völs um einen Kaufpreis von S 337.950,--. 2.1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Völs vom 25. März 1987 wurde diesem Rechtserwerb gemäß §4 Abs1 sowie §6 Abs1 litc des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, LGBl. Nr. 69/1983 (künftig: GVG), die nach §3 Abs1 lita leg.cit. erforderliche Zustimmung ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Döbling vom 28. Juli 1986, Z1 A156/86-13, wurde der Nachlaß der am 25. Feber 1986 verstorbenen E M dem erbl. Neffen H B und dessen Ehegattin S B je zur Hälfte eingeantwortet und ob den erbl. 68/498stel Anteilen an der Liegenschaft EZ 287 II KG Ladis, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top II, die Einverleibung des Eigentumsrechtes für H B und S B je zur Hälfte, sohin zu je 34/498stel Anteilen diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Kaufvertrag vom 23./26. Jänner 1987 erwarb G A von der Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung) die Gp. 1523 im Ausmaß von 2253 m2 in EZ 612 KG Völs um einen Kaufpreis von S 337.950,--. 2.1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Völs vom 25. März 1987 wurde diesem Rechtserwerb gemäß §4 Abs1 sowie §6 Abs1 litc des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, LGBl. Nr. 69/1983 (künftig: GVG), die nach §3 Abs1 lita leg.cit. erforderliche Zustimmung ver... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / Willkür keineB-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitStGG Art5 / Verwaltungsakt / Verletzung keineTir GVG 1983 §4 Abs1Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc
Leitsatz: Versagung der Zustimmung zum Eigentumserwerb an einer Wiesenfläche;
keine Nutzung im Rahmen eines lebensfähigen landwirtschaftlichen
Betriebes; keine denkunmögliche oder willkürli... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / Willkür keineB-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitStGG Art5 / Verwaltungsakt / Verletzung keineTir GVG 1983 §4 Abs1Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc
Leitsatz: Versagung der Zustimmung zum Eigentumserwerb an einer Wiesenfläche;
keine Nutzung im Rahmen eines lebensfähigen landwirtschaftlichen
Betriebes; keine denkunmögliche oder willkürli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Döbling vom 28. Juli 1986, Z1 A156/86-13, wurde der Nachlaß der am 25. Feber 1986 verstorbenen E M dem erbl. Neffen H B und dessen Ehegattin S B je zur Hälfte eingeantwortet und ob den erbl. 68/498stel Anteilen an der Liegenschaft EZ 287 II KG Ladis, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top II, die Einverleibung des Eigentumsrechtes für H B und S B je zur Hälfte, sohin zu je 34/498stel Anteilen diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Kaufvertrag vom 23./26. Jänner 1987 erwarb G A von der Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung) die Gp. 1523 im Ausmaß von 2253 m2 in EZ 612 KG Völs um einen Kaufpreis von S 337.950,--. 2.1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Völs vom 25. März 1987 wurde diesem Rechtserwerb gemäß §4 Abs1 sowie §6 Abs1 litc des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, LGBl. Nr. 69/1983 (künftig: GVG), die nach §3 Abs1 lita leg.cit. erforderliche Zustimmung ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Döbling vom 28. Juli 1986, Z1 A156/86-13, wurde der Nachlaß der am 25. Feber 1986 verstorbenen E M dem erbl. Neffen H B und dessen Ehegattin S B je zur Hälfte eingeantwortet und ob den erbl. 68/498stel Anteilen an der Liegenschaft EZ 287 II KG Ladis, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top II, die Einverleibung des Eigentumsrechtes für H B und S B je zur Hälfte, sohin zu je 34/498stel Anteilen diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Kaufvertrag vom 23./26. Jänner 1987 erwarb G A von der Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung) die Gp. 1523 im Ausmaß von 2253 m2 in EZ 612 KG Völs um einen Kaufpreis von S 337.950,--. 2.1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Völs vom 25. März 1987 wurde diesem Rechtserwerb gemäß §4 Abs1 sowie §6 Abs1 litc des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, LGBl. Nr. 69/1983 (künftig: GVG), die nach §3 Abs1 lita leg.cit. erforderliche Zustimmung ver... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / Willkür keineB-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitStGG Art5 / Verwaltungsakt / Verletzung keineTir GVG 1983 §4 Abs1Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc
Leitsatz: Versagung der Zustimmung zum Eigentumserwerb an einer Wiesenfläche;
keine Nutzung im Rahmen eines lebensfähigen landwirtschaftlichen
Betriebes; keine denkunmögliche oder willkürli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Döbling vom 28. Juli 1986, Z1 A156/86-13, wurde der Nachlaß der am 25. Feber 1986 verstorbenen E M dem erbl. Neffen H B und dessen Ehegattin S B je zur Hälfte eingeantwortet und ob den erbl. 68/498stel Anteilen an der Liegenschaft EZ 287 II KG Ladis, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top II, die Einverleibung des Eigentumsrechtes für H B und S B je zur Hälfte, sohin zu je 34/498stel Anteilen diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Kaufvertrag vom 23./26. Jänner 1987 erwarb G A von der Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung) die Gp. 1523 im Ausmaß von 2253 m2 in EZ 612 KG Völs um einen Kaufpreis von S 337.950,--. 2.1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Völs vom 25. März 1987 wurde diesem Rechtserwerb gemäß §4 Abs1 sowie §6 Abs1 litc des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, LGBl. Nr. 69/1983 (künftig: GVG), die nach §3 Abs1 lita leg.cit. erforderliche Zustimmung ver... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / Willkür keineB-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitStGG Art5 / Verwaltungsakt / Verletzung keineTir GVG 1983 §4 Abs1Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc
Leitsatz: Versagung der Zustimmung zum Eigentumserwerb an einer Wiesenfläche;
keine Nutzung im Rahmen eines lebensfähigen landwirtschaftlichen
Betriebes; keine denkunmögliche oder willkürli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Döbling vom 28. Juli 1986, Z1 A156/86-13, wurde der Nachlaß der am 25. Feber 1986 verstorbenen E M dem erbl. Neffen H B und dessen Ehegattin S B je zur Hälfte eingeantwortet und ob den erbl. 68/498stel Anteilen an der Liegenschaft EZ 287 II KG Ladis, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top II, die Einverleibung des Eigentumsrechtes für H B und S B je zur Hälfte, sohin zu je 34/498stel Anteilen diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Kaufvertrag vom 23./26. Jänner 1987 erwarb G A von der Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung) die Gp. 1523 im Ausmaß von 2253 m2 in EZ 612 KG Völs um einen Kaufpreis von S 337.950,--. 2.1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Völs vom 25. März 1987 wurde diesem Rechtserwerb gemäß §4 Abs1 sowie §6 Abs1 litc des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, LGBl. Nr. 69/1983 (künftig: GVG), die nach §3 Abs1 lita leg.cit. erforderliche Zustimmung ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Döbling vom 28. Juli 1986, Z1 A156/86-13, wurde der Nachlaß der am 25. Feber 1986 verstorbenen E M dem erbl. Neffen H B und dessen Ehegattin S B je zur Hälfte eingeantwortet und ob den erbl. 68/498stel Anteilen an der Liegenschaft EZ 287 II KG Ladis, verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top II, die Einverleibung des Eigentumsrechtes für H B und S B je zur Hälfte, sohin zu je 34/498stel Anteilen diese... mehr lesen...