Entscheidungen zu § artikel83 Abs. 2 B-VG

Verfassungsgerichtshof

2.858 Dokumente

Entscheidungen 1.771-1.800 von 2.858

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/23 B588/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 19.12.1988 wurde über den Erstbeschwerdeführer gemäß §50 Abs2 des Glückspielgesetzes BGBl. Nr. 169/1962 idF BGBl. Nr. 292/1986 iVm §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe in der Höhe von S 100.000,-- (Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen) verhängt, weil er in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der zweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B572/89

Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2 / Ablehnung der SachentscheidungStGG Art5 / Bescheid verfahrensrechtlicherTir GVG 1983 §10 Abs1
Leitsatz: Kein Berufungsrecht des Verpflichteten gegen die Genehmigung der Erteilung des Zuschlages an den Meistbietenden im Wege der Zwangsversteigerung; kein Entzug des gesetzlichen Richters; kein Eingriff ins Eigentumsrecht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

RS Vfgh 1989/6/23 B588/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art102 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGlücksspielG
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung einer unzuständigen Behörde
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid ist "Für die Kärntner Landesregierung" unterfertigt; er ist also der K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1989

Entscheidungen 1.771-1.800 von 2.858

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