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61 Familienförderung, JugendfürsorgeNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Versagung der Familienbeihilfe für Asylwerber; großer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei Gewährung familienfördernder Maßnahmen; Unbedenklichkeit der Regelung über den Ausschluss des Anspruches auf Familienbeihilfe bei fehlender Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; staatliche Versorgung (auch für Kinder) im Wege der Grundversorgung vorgesehenEntscheidungstexte
Schlagworte
FamilienlastenausgleichEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:B1397.2006Dokumentnummer
JFR_09929684_06B01397_01