RS Vfgh 2007/3/16 B1397/06

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Veröffentlicht am 16.03.2007
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Index

61 Familienförderung, Jugendfürsorge
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

B-VG Art144 Abs2
FamilienlastenausgleichsG 1967 §3

Leitsatz

Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Versagung der Familienbeihilfe für Asylwerber; großer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei Gewährung familienfördernder Maßnahmen; Unbedenklichkeit der Regelung über den Ausschluss des Anspruches auf Familienbeihilfe bei fehlender Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz; staatliche Versorgung (auch für Kinder) im Wege der Grundversorgung vorgesehen

Entscheidungstexte

  • B 1397/06
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 16.03.2007 B 1397/06

Schlagworte

Familienlastenausgleich

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:B1397.2006

Dokumentnummer

JFR_09929684_06B01397_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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