Index: 50 Gewerberecht50/04 Berufsausbildung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art6 / ErwerbsausübungBerufsausbildungsG §2 Abs5BerufsausbildungsG §3aNotariatsO §5 Abs2
Rechtssatz: BerufsausbildungsG; keine Bedenken gegen die Nichteinbeziehung der Notare in den Kreis der iS des §2 Abs5 lehrberechtigten Personen; keine Verletzung im Gleichheitsrecht Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationAVG §68
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Mitteilung, zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß zu finden - kein tauglicher Beschwerdegegenstand Entscheidungstexte B 185/85 Entscheidungstext VfGH Beschluss 17.06.1985 B 185/85 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die vorliegenden Beschwerden gegen Bescheide der Finanzlandesdirektion für Vbg. machen geltend, der für die Bemessung der Umsatzsteuer maßgebliche Steuersatz sei nach §10 Abs2 UStG 1972 (Stammfassung) - Z7 litc: "Architekt, staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker" - der ermäßigte Satz von 8 vH. Obwohl die Bf. "Architekten" iS dieser Gesetzesstelle seien, habe die Berufungsbehörde die Anwendung des ermäßigten Satzes abgelehnt: 1. Der Bf. zu B333/82... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Vorbringen in der Beschwerde hat die Grundverkehrs-Bezirkskommission für den Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer Stockerau am Sitze der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg die grundverkehrsbehördliche Genehmigung zum Verkauf des Grundstückes ..., Wald, in EZ ..., KG Niederfellabrunn, erteilt. Da nach Auffassung der Bf. diese Genehmigung nicht zu erteilen gewesen wäre, richteten sie mit Eingabe vom 2. November 1984 an die Grundverkehrs-Landeskommissio... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit einer an das Rechtsbüro des Österreichischen Gewerkschaftsbundes gerichteten, als Antwort auf ein Schreiben betreffend die Mitgliedschaft des Bf. zu dieser Kammer formulierten Erledigung vom 8. März 1982 (
Betreff: "Antrag auf bescheidmäßige Absprache über die Kammerzugehörigkeit") verweist der Vorstand der Bundeskammer der Tierärzte auf ein Erk. des VwGH über die Zugehörigkeit eines Grenztierarztes (§2 Abs1 Z2 litb TierärzteG) zur Versorgungskasse und z... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs1 / Sachentscheidung WirkungUStG 1972 §10 Abs2 Z7 litcUStG 1972 §11 Abs12VfGG §87 Abs2VwGG §63 Abs1
Rechtssatz: UStG 1972; gleichheitswidrige Auslegung des §10 Abs2 Z7 litc dahingehend, daß sog. "planende Baumeister" (Inhaber von Planungsbüros) nicht als Architekten iS der zitierten Bestim... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...
Index: 86 Veterinärrecht86/02 Tierärzte
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungTierärzteG §2 Abs1 Z1 litbTierärzteG §31 Abs2 Z1 bis Z18TierärzteG §32 Abs3 Z1 bis Z8VfGG §20 Abs2
Rechtssatz: TierärzteG; keine Zuständigkeit der Bundeskammer der Tierärzte zur Feststellung der Pflichtmitgliedschaft (hier: eines Grenztierarztes iS des §2 Abs1 Z2 litb) zu einer Landeskammer... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...
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Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...