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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art83 Abs2Rechtssatz
Art144 Abs1 B-VG; von Gendarmeriebeamten über Weisung des Amtsarztes erteilter Auftrag zur Schließung eines mit einem Blutdruckmeßgerät ausgestatteten Informationsstandes des Arbeiter-Samariter-Bundes - Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
Art83 Abs2 B-VG; Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch gesetzlose Inanspruchnahme der Zuständigkeit zur Erteilung des Schließungsauftrages
Schlagworte
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Ärzte, Gesundheitswesen, VfGH /LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B943.1984Dokumentnummer
JFR_10149074_84B00943_2_01