RS Vfgh 1985/9/26 B943/84

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Veröffentlicht am 26.09.1985
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art83 Abs2
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
DurchführungsV Zweite zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens, dRGBl I. S 215
ÄrzteG 1949

Rechtssatz

Art144 Abs1 B-VG; von Gendarmeriebeamten über Weisung des Amtsarztes erteilter Auftrag zur Schließung eines mit einem Blutdruckmeßgerät ausgestatteten Informationsstandes des Arbeiter-Samariter-Bundes - Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt

Art83 Abs2 B-VG; Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch gesetzlose Inanspruchnahme der Zuständigkeit zur Erteilung des Schließungsauftrages

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Ärzte, Gesundheitswesen, VfGH /Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B943.1984

Dokumentnummer

JFR_10149074_84B00943_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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