Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 15.031-15.060 von 21.813

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
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Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
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Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

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Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...

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RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.06.1985

TE Vfgh Beschluss 1985/6/17 B281/85

Begründung: 1. a) Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hat mit Bescheid vom 23. Jänner 1985 gegen den Bf. (einen türkischen Staatsangehörigen) gemäß §5 Abs1 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), die vorläufige Verwahrung (Schubhaft) zur Sicherung der Abschiebung angeordnet und die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gemäß §64 Abs2 AVG ausgeschlossen. Die dagegen vom Bf. erhobene Berufung wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.06.1985

RS Vfgh 1985/6/17 B281/85

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: FremdenpolizeiG §5 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Festnahme und weitere Anhaltung in Vollstreckung eines Schubhaftbescheides gemäß §5 Abs1 FremdenpolizeiG - keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt En... mehr lesen...

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