Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin im wesentlichen folgendes vor: Während sie im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Klagenfurt in Untersuchungshaft angehalten worden sei, habe sie vom Strafamt der Bundespolizeidirektion Klagenfurt eine mit 25. März 1983 datierte Aufforderung zum Antritt einer von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land verhängten Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Gegen die Aufforderung zum Strafantritt ha... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4VStG §53
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; auch zur Durchführung der Enthaftung erforderlicher (angemessener) Zeitraum der (weiteren) Anhaltung ist im gerichtlichen Auftrag begründet und nicht der Verwaltungsbehörde (dem landesgerichtlichen Gefangenenhaus) zuzurechnen;... mehr lesen...