Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStPO §51ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; bei internen behördlichen Weisungen, bei einer
Anzeigeerstattung an die Staatsanwaltschaft, bei
staatsanwaltschaftlichen Ersuchschreiben um Vornahme bestimmter
Erhebungsh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 10.45 Uhr hätte der Bf. gemeinsam mit einer Gruppe von etwa 80 Personen das nördlich an das Rodungsgebiet angrenzende Waldstück erreicht. Die Demonstranten seien aufgefordert worden, de... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStPO §51ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; bei internen behördlichen Weisungen, bei einer
Anzeigeerstattung an die Staatsanwaltschaft, bei
staatsanwaltschaftlichen Ersuchschreiben um Vornahme bestimmter
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 10.45 Uhr hätte der Bf. gemeinsam mit einer Gruppe von etwa 80 Personen das nördlich an das Rodungsgebiet angrenzende Waldstück erreicht. Die Demonstranten seien aufgefordert worden, de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. hätte am 10. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der "Versammlung zahlreicher Menschen" teilgenommen, welche den Beginn der Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg verhindern wollten. "Alle" im Augebiet stattfindenden Versammlungen seien von G S mit Schreiben vom 13. November 1984 "rechtzeitig und unter Beachtung der gesetzlichen Erfordernisse" angemeldet worden. Der Bf. H... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStPO §51ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; bei internen behördlichen Weisungen, bei einer
Anzeigeerstattung an die Staatsanwaltschaft, bei
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 10.45 Uhr hätte der Bf. gemeinsam mit einer Gruppe von etwa 80 Personen das nördlich an das Rodungsgebiet angrenzende Waldstück erreicht. Die Demonstranten seien aufgefordert worden, de... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStPO §51ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; bei internen behördlichen Weisungen, bei einer
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStPO §51ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; bei internen behördlichen Weisungen, bei einer
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStPO §51ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; bei internen behördlichen Weisungen, bei einer
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 10.45 Uhr hätte der Bf. gemeinsam mit einer Gruppe von etwa 80 Personen das nördlich an das Rodungsgebiet angrenzende Waldstück erreicht. Die Demonstranten seien aufgefordert worden, de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. hätte am 10. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der "Versammlung zahlreicher Menschen" teilgenommen, welche den Beginn der Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg verhindern wollten. "Alle" im Augebiet stattfindenden Versammlungen seien von G S mit Schreiben vom 13. November 1984 "rechtzeitig und unter Beachtung der gesetzlichen Erfordernisse" angemeldet worden. Der Bf. H... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStPO §51ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; bei internen behördlichen Weisungen, bei einer
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staatsanwaltschaftlichen Ersuchschreiben um Vornahme bestimmter
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStPO §51ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; bei internen behördlichen Weisungen, bei einer
Anzeigeerstattung an die Staatsanwaltschaft, bei
staatsanwaltschaftlichen Ersuchschreiben um Vornahme bestimmter
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 10.45 Uhr hätte der Bf. gemeinsam mit einer Gruppe von etwa 80 Personen das nördlich an das Rodungsgebiet angrenzende Waldstück erreicht. Die Demonstranten seien aufgefordert worden, de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. hätte am 10. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der "Versammlung zahlreicher Menschen" teilgenommen, welche den Beginn der Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg verhindern wollten. "Alle" im Augebiet stattfindenden Versammlungen seien von G S mit Schreiben vom 13. November 1984 "rechtzeitig und unter Beachtung der gesetzlichen Erfordernisse" angemeldet worden. Der Bf. H... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStPO §51ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; bei internen behördlichen Weisungen, bei einer
Anzeigeerstattung an die Staatsanwaltschaft, bei
staatsanwaltschaftlichen Ersuchschreiben um Vornahme bestimmter
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 10.45 Uhr hätte der Bf. gemeinsam mit einer Gruppe von etwa 80 Personen das nördlich an das Rodungsgebiet angrenzende Waldstück erreicht. Die Demonstranten seien aufgefordert worden, de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. hätte am 10. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der "Versammlung zahlreicher Menschen" teilgenommen, welche den Beginn der Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg verhindern wollten. "Alle" im Augebiet stattfindenden Versammlungen seien von G S mit Schreiben vom 13. November 1984 "rechtzeitig und unter Beachtung der gesetzlichen Erfordernisse" angemeldet worden. Der Bf. H... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. hätte am 10. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der "Versammlung zahlreicher Menschen" teilgenommen, welche den Beginn der Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg verhindern wollten. "Alle" im Augebiet stattfindenden Versammlungen seien von G S mit Schreiben vom 13. November 1984 "rechtzeitig und unter Beachtung der gesetzlichen Erfordernisse" angemeldet worden. Der Bf. H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. O C begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, am 26. Oktober 1985 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn festnahmen und anhielten und ihm ferner das Verteilen von Flugzetteln untersagten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freihe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. habe am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der Versammlung zahlreicher Menschen teilgenommen, welche versucht hätten, die Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg zu verhindern. Um etwa 10.45 Uhr hätte der Bf. gemeinsam mit einer Gruppe von etwa 80 Personen das nördlich an das Rodungsgebiet angrenzende Waldstück erreicht. Die Demonstranten seien aufgefordert worden, de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. hätte am 10. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der "Versammlung zahlreicher Menschen" teilgenommen, welche den Beginn der Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg verhindern wollten. "Alle" im Augebiet stattfindenden Versammlungen seien von G S mit Schreiben vom 13. November 1984 "rechtzeitig und unter Beachtung der gesetzlichen Erfordernisse" angemeldet worden. Der Bf. H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. O C begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, am 26. Oktober 1985 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn festnahmen und anhielten und ihm ferner das Verteilen von Flugzetteln untersagten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freihe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. O C begehrt in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, am 26. Oktober 1985 in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien ihn festnahmen und anhielten und ihm ferner das Verteilen von Flugzetteln untersagten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freihe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Bf. hätte am 10. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au an der "Versammlung zahlreicher Menschen" teilgenommen, welche den Beginn der Vorarbeiten für das Donaukraftwerk Hainburg verhindern wollten. "Alle" im Augebiet stattfindenden Versammlungen seien von G S mit Schreiben vom 13. November 1984 "rechtzeitig und unter Beachtung der gesetzlichen Erfordernisse" angemeldet worden. Der Bf. H... mehr lesen...