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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbRechtssatz
Art144 Abs1 B-VG; auf Ersuchen der einschreitenden Gendarmeriebeamten gestatteter Eintritt in die vom Bf. gepachtete Jagdhütte; keine Durchsuchung der Räumlichkeiten nach dem zu beschlagnahmenden Jagdgewehr - lediglich Forderung der Herausgabe; Durchführung der Beschlagnahme; keine Hausdurchsuchung; Beschlagnahme aufgrund eines richterlichen Befehls - Gendarmeriebeamter mußte aufgrund des objektiven Gehaltes der vom Richter gebrauchten Worte (ungeachtet der möglichen subjektiven Absicht des Richters) durchaus das Vorliegen eines richterlichen Befehls annehmen; Zurückweisung der Beschwerde mangels Zulässigkeit
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, Hausrecht, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, richterlicher BefehlEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B775.1984Dokumentnummer
JFR_10138799_84B00775_01