Entscheidungsgründe: I. 1. In der unter Berufung auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG erhobenen Beschwerde wird vorgebracht: Der Bf. (ein türkischer Staatsangehöriger) sei am 5. Feber 1987 um 11,00 Uhr von Gendarmeriebeamten in seiner Wohnung festgenommen und zwangsweise zum Gendarmerieposten (GP) Gisingen gebracht worden. Nach seiner niederschriftlichen Einvernahme sei er der Bezirkshauptmannschaft (BH) Feldkirch vorgeführt worden. Dort seien über ihn ein Aufentha... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und ZwangsausübungStGG Art8PersFrSchGVStG 1950 §35 litbZPO §43 Abs1
Leitsatz: Freiwillige Folgeleistung einer Aufforderung zum
Gendarmeriepostenkommando mitzukommen - keine Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; Zurückweisung
in diesem Umfang
Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Art8 StGG;
unvertretbare Annah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der unter Berufung auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG erhobenen Beschwerde wird vorgebracht: Der Bf. (ein türkischer Staatsangehöriger) sei am 5. Feber 1987 um 11,00 Uhr von Gendarmeriebeamten in seiner Wohnung festgenommen und zwangsweise zum Gendarmerieposten (GP) Gisingen gebracht worden. Nach seiner niederschriftlichen Einvernahme sei er der Bezirkshauptmannschaft (BH) Feldkirch vorgeführt worden. Dort seien über ihn ein Aufentha... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und ZwangsausübungStGG Art8PersFrSchGVStG 1950 §35 litbZPO §43 Abs1
Leitsatz: Freiwillige Folgeleistung einer Aufforderung zum
Gendarmeriepostenkommando mitzukommen - keine Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; Zurückweisung
in diesem Umfang
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und ZwangsausübungStGG Art8PersFrSchGVStG 1950 §35 litbZPO §43 Abs1
Leitsatz: Freiwillige Folgeleistung einer Aufforderung zum
Gendarmeriepostenkommando mitzukommen - keine Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; Zurückweisung
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der unter Berufung auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG erhobenen Beschwerde wird vorgebracht: Der Bf. (ein türkischer Staatsangehöriger) sei am 5. Feber 1987 um 11,00 Uhr von Gendarmeriebeamten in seiner Wohnung festgenommen und zwangsweise zum Gendarmerieposten (GP) Gisingen gebracht worden. Nach seiner niederschriftlichen Einvernahme sei er der Bezirkshauptmannschaft (BH) Feldkirch vorgeführt worden. Dort seien über ihn ein Aufentha... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und ZwangsausübungStGG Art8PersFrSchGVStG 1950 §35 litbZPO §43 Abs1
Leitsatz: Freiwillige Folgeleistung einer Aufforderung zum
Gendarmeriepostenkommando mitzukommen - keine Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; Zurückweisung
in diesem Umfang
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und ZwangsausübungStGG Art8PersFrSchGVStG 1950 §35 litbZPO §43 Abs1
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Gendarmeriepostenkommando mitzukommen - keine Ausübung
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Leitsatz: Freiwillige Folgeleistung einer Aufforderung zum
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der unter Berufung auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG erhobenen Beschwerde wird vorgebracht: Der Bf. (ein türkischer Staatsangehöriger) sei am 5. Feber 1987 um 11,00 Uhr von Gendarmeriebeamten in seiner Wohnung festgenommen und zwangsweise zum Gendarmerieposten (GP) Gisingen gebracht worden. Nach seiner niederschriftlichen Einvernahme sei er der Bezirkshauptmannschaft (BH) Feldkirch vorgeführt worden. Dort seien über ihn ein Aufentha... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und ZwangsausübungStGG Art8PersFrSchGVStG 1950 §35 litbZPO §43 Abs1
Leitsatz: Freiwillige Folgeleistung einer Aufforderung zum
Gendarmeriepostenkommando mitzukommen - keine Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; Zurückweisung
in diesem Umfang
Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Art8 StGG;
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der unter Berufung auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG erhobenen Beschwerde wird vorgebracht: Der Bf. (ein türkischer Staatsangehöriger) sei am 5. Feber 1987 um 11,00 Uhr von Gendarmeriebeamten in seiner Wohnung festgenommen und zwangsweise zum Gendarmerieposten (GP) Gisingen gebracht worden. Nach seiner niederschriftlichen Einvernahme sei er der Bezirkshauptmannschaft (BH) Feldkirch vorgeführt worden. Dort seien über ihn ein Aufentha... mehr lesen...