Begründung: 1. Mit seiner am 16. August 1988 zur Post gegebenen und an den VfGH gerichteten Eingabe vom 15. August 1988 zog der im Gefangenenhaus des Landesgerichtes für Strafsachen Wien angehaltene Einschreiter A B die ihm - seiner Ansicht nach sofort nach der Entlassung aus der gerichtlichen Strafhaft drohende verwaltungsbehördliche Überstellung in das Gefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Wien (zur Vollziehung einer Ersatzarreststrafe) in Beschwerde. 2.1... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4MRK Art5 Abs1 liteKAG §49
Leitsatz: KrankenanstaltenG §49; Gesetz zum Schutze der persönlichen
Freiheit; Vorführung des hochgradig erregten, stark
alkoholisierten Bf. zum Amtsarzt und seine Einweisung in eine
Krankenanstalt für Geisteskranke gesetzmäßig - keine Verletzung
der pers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) K P beantragt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 30. September 1987 in Wien Sicherheitswachebeamte der dortigen Bundespolizeidirektion zwangsweise einem Amtsarzt dieser Behörde vorführten, daß er bei der Behörde angehalten und sodann zwangsweise in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien gebracht worden sei, demnach durch Ausübung unm... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Die Bf. beantragen mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, durch die am 9. Mai 1987 von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien in ... Wien, ..., vorgenommene Hausdurchsuchung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechtes verletzt worden zu sein. Hilfsweise wird die Abtretung der Beschwerde an den VwGH beantragt. b) Der Sache nach bringen die Bf. im wes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. B F S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach - die kostenpflichtige Feststellung, in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien a) ihn am 3. Oktober 1986 um 19.50 Uhr festnahmen und bis 0.15 Uhr des nächsten Tages in Haft hielten, b) ihn an der Einnahme dringend benötigter Medikamente hinderten, indem sie ihm diese Pharmazeutika abnahmen, c... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4MRK Art5 Abs1 liteKAG §49
Leitsatz: KrankenanstaltenG §49; Gesetz zum Schutze der persönlichen
Freiheit; Vorführung des hochgradig erregten, stark
alkoholisierten Bf. zum Amtsarzt und seine Einweisung in eine
Krankenanstalt für Geisteskranke gesetzmäßig - keine Verletzung
der pers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) K P beantragt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 30. September 1987 in Wien Sicherheitswachebeamte der dortigen Bundespolizeidirektion zwangsweise einem Amtsarzt dieser Behörde vorführten, daß er bei der Behörde angehalten und sodann zwangsweise in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien gebracht worden sei, demnach durch Ausübung unm... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Die Bf. beantragen mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, durch die am 9. Mai 1987 von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien in ... Wien, ..., vorgenommene Hausdurchsuchung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechtes verletzt worden zu sein. Hilfsweise wird die Abtretung der Beschwerde an den VwGH beantragt. b) Der Sache nach bringen die Bf. im wes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. B F S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach - die kostenpflichtige Feststellung, in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien a) ihn am 3. Oktober 1986 um 19.50 Uhr festnahmen und bis 0.15 Uhr des nächsten Tages in Haft hielten, b) ihn an der Einnahme dringend benötigter Medikamente hinderten, indem sie ihm diese Pharmazeutika abnahmen, c... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4MRK Art5 Abs1 liteKAG §49
Leitsatz: KrankenanstaltenG §49; Gesetz zum Schutze der persönlichen
Freiheit; Vorführung des hochgradig erregten, stark
alkoholisierten Bf. zum Amtsarzt und seine Einweisung in eine
Krankenanstalt für Geisteskranke gesetzmäßig - keine Verletzung
der pers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) K P beantragt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 30. September 1987 in Wien Sicherheitswachebeamte der dortigen Bundespolizeidirektion zwangsweise einem Amtsarzt dieser Behörde vorführten, daß er bei der Behörde angehalten und sodann zwangsweise in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien gebracht worden sei, demnach durch Ausübung unm... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Die Bf. beantragen mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, durch die am 9. Mai 1987 von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien in ... Wien, ..., vorgenommene Hausdurchsuchung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechtes verletzt worden zu sein. Hilfsweise wird die Abtretung der Beschwerde an den VwGH beantragt. b) Der Sache nach bringen die Bf. im wes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. B F S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach - die kostenpflichtige Feststellung, in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien a) ihn am 3. Oktober 1986 um 19.50 Uhr festnahmen und bis 0.15 Uhr des nächsten Tages in Haft hielten, b) ihn an der Einnahme dringend benötigter Medikamente hinderten, indem sie ihm diese Pharmazeutika abnahmen, c... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) K P beantragt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 30. September 1987 in Wien Sicherheitswachebeamte der dortigen Bundespolizeidirektion zwangsweise einem Amtsarzt dieser Behörde vorführten, daß er bei der Behörde angehalten und sodann zwangsweise in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien gebracht worden sei, demnach durch Ausübung unm... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Die Bf. beantragen mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, durch die am 9. Mai 1987 von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien in ... Wien, ..., vorgenommene Hausdurchsuchung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechtes verletzt worden zu sein. Hilfsweise wird die Abtretung der Beschwerde an den VwGH beantragt. b) Der Sache nach bringen die Bf. im wes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. B F S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach - die kostenpflichtige Feststellung, in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien a) ihn am 3. Oktober 1986 um 19.50 Uhr festnahmen und bis 0.15 Uhr des nächsten Tages in Haft hielten, b) ihn an der Einnahme dringend benötigter Medikamente hinderten, indem sie ihm diese Pharmazeutika abnahmen, c... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4MRK Art5 Abs1 liteKAG §49
Leitsatz: KrankenanstaltenG §49; Gesetz zum Schutze der persönlichen
Freiheit; Vorführung des hochgradig erregten, stark
alkoholisierten Bf. zum Amtsarzt und seine Einweisung in eine
Krankenanstalt für Geisteskranke gesetzmäßig - keine Verletzung
der pers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) K P beantragt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 30. September 1987 in Wien Sicherheitswachebeamte der dortigen Bundespolizeidirektion zwangsweise einem Amtsarzt dieser Behörde vorführten, daß er bei der Behörde angehalten und sodann zwangsweise in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien gebracht worden sei, demnach durch Ausübung unm... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Die Bf. beantragen mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, durch die am 9. Mai 1987 von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien in ... Wien, ..., vorgenommene Hausdurchsuchung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechtes verletzt worden zu sein. Hilfsweise wird die Abtretung der Beschwerde an den VwGH beantragt. b) Der Sache nach bringen die Bf. im wes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. B F S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach - die kostenpflichtige Feststellung, in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien a) ihn am 3. Oktober 1986 um 19.50 Uhr festnahmen und bis 0.15 Uhr des nächsten Tages in Haft hielten, b) ihn an der Einnahme dringend benötigter Medikamente hinderten, indem sie ihm diese Pharmazeutika abnahmen, c... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1VfGG §19 Abs3 Z2 litaVfGG §82 Abs2VfGG §82 Abs3
Leitsatz: Art144 Abs1 erster Satz B-VG; noch nicht existentes - wenn auch
angedrohtes - Verwaltungshandeln kein tauglicher
Beschwerdegegenstand
Rechtssatz: Beschwerde gegen die drohende verwaltungsbehördliche Überstellung in das Gefangenenhaus der B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5StGG Art8MRK Art3VStG 1950 §35 litaVStG 1950 §35 litcVStG 1950 §36 Abs1EGVG ArtVIII 2. Begehungsfall
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; VStG §35 lita,
§36 Abs1; vertretbare Annahme der Verwaltungsübertretung nach
ArtVIII, 2. Begehungsfall, EGVG - Lärmerregung; infolge Betr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1
Rechtssatz: Der VfGH hat in ständiger Judikatur (zB VfSlg. 11041/1986) den Standpunkt eingenommen, daß gegen seine Entscheidungen, demnach insbesondere gegen seine Beschlüsse, kein Rechtsmittel zulässig ist; vielmehr sind die Entscheidungen - abgesehen von den Fällen der Wiederaufnahme des Verfahrens und der Wiedereins... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9VfGG §19 Abs3 Z2 lita
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Hausdurchsuchung in Durchführung eines
fernmündlich erteilten richterlichen Befehls - auch hinsichtlich
der Vorgangsweise dem Gericht zuzurechnen; Modalitäten und nähere
Umstände keine vor dem VfGH selbständig bekämpfbaren Maßnahme... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Gesetz zum Schutze des Hausrechts; keine
Durchsuchung - frei im Wageninneren des nicht versperrten PKW
liegende Gegenstände; Fehlen einer als Ausübung
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu
beurteilenden Maßnahme; mangelnder Beschwerdegeg... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem VfGH die Befugnis ein, Akte der Gerichtsbarkeit zu überprüfen (zB VfSlg. 10351/1985) Entscheidungstexte B 1331/88 Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.09.1988 B 13... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4MRK Art5 Abs1 liteKAG §49
Leitsatz: KrankenanstaltenG §49; Gesetz zum Schutze der persönlichen
Freiheit; Vorführung des hochgradig erregten, stark
alkoholisierten Bf. zum Amtsarzt und seine Einweisung in eine
Krankenanstalt für Geisteskranke gesetzmäßig - keine Verletzung
der pers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) K P beantragt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 30. September 1987 in Wien Sicherheitswachebeamte der dortigen Bundespolizeidirektion zwangsweise einem Amtsarzt dieser Behörde vorführten, daß er bei der Behörde angehalten und sodann zwangsweise in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien gebracht worden sei, demnach durch Ausübung unm... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Die Bf. beantragen mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, durch die am 9. Mai 1987 von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien in ... Wien, ..., vorgenommene Hausdurchsuchung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechtes verletzt worden zu sein. Hilfsweise wird die Abtretung der Beschwerde an den VwGH beantragt. b) Der Sache nach bringen die Bf. im wes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. B F S begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den VfGH gerichteten Beschwerde teils ausdrücklich, teils der Sache nach - die kostenpflichtige Feststellung, in Wien dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien a) ihn am 3. Oktober 1986 um 19.50 Uhr festnahmen und bis 0.15 Uhr des nächsten Tages in Haft hielten, b) ihn an der Einnahme dringend benötigter Medikamente hinderten, indem sie ihm diese Pharmazeutika abnahmen, c... mehr lesen...