1 Mit dem angefochtenen Beschluss stellte das Bundesfinanzgericht (BFG) ein Beschwerdeverfahren betreffend Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in einer Angelegenheit nach dem Glücksspielgesetz infolge Zurückziehung der Beschwerde durch die revisionswerbende Partei ein (Spruchpunkt 1.), verpflichtete die revisionswerbende Partei gemäß § 35 Abs. 3 VwGVG iVm § 1 VwG-Aufwandersatzverordnung zum Aufwandersatz (Schriftsatz- und Vorlageaufwand in jeweils näher beze... mehr lesen...
1 Mit einer als "Straferkenntnis" bezeichneten Erledigung vom 10. Jänner 2019 legte die revisionswerbende Partei dem Mitbeteiligten zur Last, er habe ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug außerhalb eines Parkplatzes nicht parallel zum Fahrbahnrand zum Halten aufgestellt, obwohl sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen anderes ergeben habe. Dadurch habe der Mitbeteiligte § 23 Abs. 2 StVO verletzt, weshalb gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO über ihn eine Geldstr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6B-VG Art133 Abs9VwGG §25a Abs4VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/22/0102 E 9. August 2018 RS 1 Stammrechtssatz Die "Bagatellgrenze" des § 25a Abs. 4 VwGG erfasst nicht auch Amtsrevisionen, sodass eine Amtsrevision zur Sicherung der Einheit und Gesetzmäßigkeit d... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist Art. 133 Abs. 4 B-VG si... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 3. März 2017 legte die revisionswerbende Partei der mitbeteiligten Partei als juristischer Person nach § 99d Bankwesengesetz (BWG) die Verletzung der in § 40 Abs. 2a Z 1 und 3 BWG normierten Sorgfaltspflichten im Zeitraum von 1. Jänner 2014 bis 4. August 2015 zur Last und verhängte über sie gemäß § 35 Abs. 3 iVm. § 34 Abs. 1 Z 2 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) eine Geldstrafe in der Höhe von insgesamt EUR 160.000,--. 2 Der dagegen erhobenen Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs6B-VG Art133 Abs9VStG §31 Abs2VwGG §28 Abs2VwGVG 2014 §38VwGVG 2014 §43VwRallg
Rechtssatz: Amtsrevisionen setzen die Verletzung eines subjektiven Rechts der belangten Behörde nicht voraus (vgl. § 28 Abs. 2 VwGG). Bei einer Amtsrevision handelt es sich vielmehr um ei... mehr lesen...
1 1. Die mitbeteiligten Parteien führten ein offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Transportdienstleistungen für eine fünfjährige Laufzeit. Der Zuschlag für die beiden ausgeschriebenen Lose sollte jeweils nach dem Bestbieterprinzip erfolgen. 2 In den bestandsfesten Ausschreibungsbedingungen war unter anderem zur technischen Leistungsfähigkeit festgelegt, dass ein Bieter... mehr lesen...
1 1. Die mitbeteiligten Parteien führten ein offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Transportdienstleistungen für eine fünfjährige Laufzeit. Der Zuschlag für die beiden ausgeschriebenen Lose sollte jeweils nach dem Bestbieterprinzip erfolgen. 2 Die Revisionswerberin beteiligte sich an der Ausschreibung mit einem Angebot für Los 2. Mit Schreiben der mitbeteiligten Parteie... mehr lesen...
Vorgeschichte 1 Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Niederösterreich (belangte Behörde) vom 13. Mai 2013 wurde der Berufung des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 6. November 2012, mit dem die Berufung des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Marktgemeinde Randegg vom 27. Juni 2012, mit dem der Revisionswerber gemäß § 15 Meldegesetz 1991 (MeldeG) amtswegig abgemeldet wurde, abgewiesen worden war, keine Folge gegeben und der angefo... mehr lesen...
1 Nach den Feststellungen des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg war die revisionswerbende Partei Untermieterin des Kellergeschoßes in einem näher bezeichneten Gebäude in D, in dem sie ein Lokal betrieb. Im Erdgeschoß dieses Gebäudes betrieb eine andere Gesellschaft ebenfalls ein Lokal. Die Hauptmieterin beider Lokale ist eine näher bezeichnete GmbH. 2 Am 22. Februar 2017 wurde im Lokal der revisionswerbenden Partei eine Kontrolle nach dem Glücksspielgesetz durchgeführt. ... mehr lesen...
1 Die erstrevisionswerbende Wassergenossenschaft (WG), eine Körperschaft öffentlichen Rechts, verfolgt als Zweck die Erschließung und Erschrotung von Grundwasser für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen, sowie die Errichtung, den Betrieb und die Erhaltung der genossenschaftlichen Anlagen. 2 Die Bezirkshauptmannschaft Eferding (BH) erteilte ihr mit Bescheid vom 5. August 2009 eine wasserrechtliche Grundsatzgenehmigung gemäß § 111a in Verbindung mit § 10 WRG 1959 f... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art133 Abs6B-VG Art133 Abs9VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2018/07/0042
Rechtssatz: Bei einer Amtsrevision handelt es sich um ein Instrument zur Sicherung der Einheit und Gesetzmäßigkeit der Vollziehung, mit welchem losgelöst vom individuellen Parteiinteres... mehr lesen...
1 A. In der Anzeige wird angenommen, dass zwischen dem Bundesverwaltungsgericht einerseits und dem Verwaltungsgerichtshof andererseits hinsichtlich des mit Schriftsatz vom 13. September 2018 gestellten Fristsetzungsantrages betreffend eine Beschwerde des Einschreiters vom 4. August 2017 wegen eines sicherheitspolizeilichen Betretungsverbotes ein bejahender Kompetenzkonflikt vorliege. Einerseits habe das Verwaltungsgericht den Fristsetzungsantrag dem Verwaltungsgerichtshof vorge... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 29. März 2016 sprach die Landespolizeidirektion Oberösterreich gemäß § 54 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Einziehung eines näher bezeichneten, anlässlich einer Kontrolle am 23. April 2016 im Lokal der Revisionswerberin vorgefundenen, Glücksspielgerätes aus. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) die dagegen erhobene Beschwerde der Revisionswerberin als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass gegen... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 6. November 2017 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde des Revisionswerbers - eines afghanischen Staatsangehörigen - gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 30. Juni 2017, mit dem der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz vom 19. Juli 2015 zur Gänze abgewiesen und gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen wurde, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung rechtskräftig ab. 2 Im Novem... mehr lesen...
1 Mit Schriftsatz vom 18. Oktober 2016 erhob die revisionswerbende Gesellschaft mit Sitz in Rumänien eine Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 B-VG gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Verletzung bestimmter näher bezeichneter Rechte. Begründend führte sie aus, am 6. September 2016 habe in einem näher bezeichneten Lokal in der Steiermark eine Kontrolle nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) stattgefunden, anlässlic... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (belangte Behörde) vom 21. September 2017 wurde der Mitbeteiligten, einer rumänischen Staatsangehörigen, Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben es zumindest bis zum 03.06.2016 um 09:10 Uhr unterlassen, nach Ablauf von vier Monaten ab Ihrer Einreise in das Bundesgebiet am 22.06.2015 (lt. ZMR-Anmeldung), Ihre Niederlassung der Behörde anzuzeigen, obwohl EWR-Bürger, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht gemäß § 51 oder § ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7. Juni 2017 wurden über den Revisionswerber (als handelsrechtlichen Geschäftsführer der in Deutschland ansässigen I. Montage UG) wegen Unterentlohnung von auf einer Baustelle in Graz beschäftigten Arbeitnehmern vier Geldstrafen samt Ersatzfreiheitsstrafen nach näher genannten Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) verhängt. Gleichzeitig wurde gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen, dass die I. Montage UG für... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis sprach das Bundesverwaltungsgericht aus, dass die vom Revisionswerber erlittenen Gesundheitsschädigungen einer Mittelohrentzündung links mit Trommelfellperforation vom 3. bis 15. Dezember 2013, eines Tinnitus links bei abgeheilter Mittelohrentzündung vom 16. bis 23. (erkennbar gemeint: Dezember) 2013 und eines chronischen Tinnitus links bei normalem Gehör ab 24. De... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
Norm: AHG 1949 §11;AHG 1949 §9;B-VG Art133 Abs1 Z1;B-VG Art133 Abs4;B-VG Art133 Abs9;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Rechtspositionen, die im Wege der Amtshaftung geltend gemacht werden können, zählen nicht zu der rechtlich geschützten Interessen... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Vorgeschichte 1 Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn (BH) jeweils vom 25. August 2015 wurde den Revisionswerbern vorgeworfen, zu einem bestimmten Tatzeitpunkt und an einem bestimmten Tatort das freie Gewerbe "Einstellen von Reittieren" ausgeübt zu haben, indem sie 115 Pferde von Dritten selbständig, regelmäßig und in der Absicht, einen Ertrag zu erzielen, eingestellt haben, ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben, sowie eine ge... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Hat das Erkenntnis nur eine geringe Geldstr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;B-VG Art133 Abs9 idF 2012/I/051;VwGG §25a Abs4 idF 2013/I/033;
Rechtssatz: Erfolgte die Abweisung des Antrags auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers durch das VwG in einem Verfahren, in welchem über den Antragsteller bei einer Strafdrohung von höchstens EUR 726,-- eine Geldstrafe von nicht mehr a... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...