Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §67 Abs4 idF 1986/111;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/09/0060 E 18. Februar 1988 RS 2Stammrechtssatz
Eine betragsunabhängige Haftung ist - unbeschadet der beschränkten Haftung nach § 1409 ABGB - nur im Fall eines Erwerbes auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes als sachlich gerechtfertigt zu bezeichnen; nur bei einem solchen Rechtsgeschäft hat nämlich der Erwerber die Möglichkeit die zu erwartende Haftung subjektiv wirtschaftlich zu berücksichtigen (Hinweis E 30.11.1983, 82/08/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989090022.X02Im RIS seit
06.06.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009