Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §67 Abs4;Rechtssatz
Eine ausdrückliche Umschreibung des Begriffes der Betriebsnachfolge enthält weder das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz noch das ASVG. Die beinahe wörtliche Übereinstimmung des § 67 Abs 4 ASVG idF vor der 41. ASVG-Nov, ihr gleicher Regelungsinhalt und Sinn mit der Bestimmung des § 25 Abs 7 BArbUG, verpflichtet die Rsp zu der ASVG-Regelung auch im Bereich des BArbUG anzuwenden (Hinweis E 18.2.1988, 86/09/0060). Von dieser Rsp abzugehen wird schon im Hinblick auf die mit 1.8.1989 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelung der Betriebsnachfolgehaftung im § 25a BUAG idF 1989/363 (Hinweis auf die diesbezüglichen Materialien 935 bzw 1010 der BlgNR, XVII GP) keine Veranlassung gesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989090022.X01Im RIS seit
06.06.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009