Index: 50/01 Gewerbeordnung60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ArbVG §8;ArbVG §9 Abs1;ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;GewO 1973 §2 Abs11 idF 1988/399;KollV Fußpfleger Kosmetiker Masseure;
Rechtssatz: Schon aus § 8 iVm § 9 Abs 1 ArbVG ergibt sich, daß die Kollektivvertragsangehörigkeit der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer nicht nur von ihrer Mitgliedschaft der am Kollektivver... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ArbVG §9 Abs1;ArbVG §9 Abs3;ArbVG §9 Abs4;ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: Entfaltet der Arbeitgeber in seinem Betrieb sowohl Betriebstätigkeiten iSd Gewerbescheines als auch andere, die von der GewO nicht erfaßt sind, jedoch ohne daß eine organisatorische Trennung dieser Tätigkeiten zumindest in Betriebsabteilungen vorl... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0058 3 Stammrechtssatz Nach den zivilrechtlichen (arbeitsrechtlichen) Grundsätzen bleibt die Regelung der Voraussetzungen, Bedingungen, des Umfanges und der Fälligkeit des Lohnanspruches, sofern nicht eine gesetzliche Grundlage besteht, einer Vereinbarung (Einzelarbeitsvert... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ArbVG §9 Abs1;ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: Entfaltet der Arbeitgeber in seinem Betrieb sowohl Betriebstätigkeiten iSd Gewerbescheines als auch andere, die von der GewO nicht erfaßt sind, dann müssen als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des entsprechenden Kollektivvertrag hinsichtlich der erstgenannten Tätigkeiten ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/08/0138 2 Stammrechtssatz Für die Bemessung der Beiträge ist nicht lediglich der tatsächlich gezahlte Lohn maßgebend, sondern, wenn er den tatsächlich gezahlten Lohn übersteigt, der Lohn, auf dessen Zahlung bei Fälligkeit des Beitrages ein Rechtsanspruch bestand. Ob aber ei... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 20. Juli 1987 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse die Beschwerdeführerin als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG, die unter Zugrundelegung der kollektivvertraglichen Ansprüche und unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 42 Abs. 3, 44 Abs. 1 49 Abs. 1 und 2 und 54 Abs. 1 ASVG mit den bereits zugesandten und einen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Berechnungsblätter vorgeschriebenen und dort unter Anführung von Namen, Beitragszeit... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1154;ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;AZG §10;KollV Güterbeförderungsgewerbe;
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Bezahlung von Überstunden ist auch dann gegeben, wenn der Dienstgeber Arbeitsleistungen entgegennahm, die auch bei richtiger Einteilung der Arb... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/08/0138 2 Stammrechtssatz Für die Bemessung der Beiträge ist nicht lediglich der tatsächlich gezahlte Lohn maßgebend, sondern, wenn er den tatsächlich gezahlten Lohn übersteigt, der Lohn, auf dessen Zahlung bei Fälligkeit des Beitrages ein Rechtsanspruch bestand. Ob aber ei... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Partei vom 12. Oktober 1988 wurden der Beschwerdeführerin als Dienstgeber gemäß § 58 Abs. 2 ASVG nachverrechnete Beiträge und Sonderbeiträge u.a. für den Dienstnehmer F vorgeschrieben. Nur hinsichtlich der Nachverrechnung für diesen Dienstnehmer erhob die Beschwerdeführerin mit der Begründung: Einspruch, daß von der mitbeteiligten Partei unrichtigerweise die Einstufung dieses Dienstnehmers in A3 anstelle von A2 (damit sind die Beschäftigungsgruppen des K... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;KollV Angestellte Baugewerbe §8 Z2 lita;KollV Angestellte Baugewerbe §8 Z2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/08/0138 2 Stammrechtssatz Für die Bemessung der Beiträge ist nicht lediglich der tatsächlich gezahlte Lohn maßgebend, sondern, wenn er den tatsächlich gezahlten Loh... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Partei vom 12. Oktober 1988 wurden der Beschwerdeführerin als Dienstgeber gemäß § 58 Abs. 2 ASVG nachverrechnete Beiträge und Sonderbeiträge u.a. für den Dienstnehmer F vorgeschrieben. Nur hinsichtlich der Nachverrechnung für diesen Dienstnehmer erhob die Beschwerdeführerin mit der Begründung: Einspruch, daß von der mitbeteiligten Partei unrichtigerweise die Einstufung dieses Dienstnehmers in A3 anstelle von A2 (damit sind die Beschäftigungsgruppen des K... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;KollV Angestellte Baugewerbe §8 Z2 lita;KollV Angestellte Baugewerbe §8 Z2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/08/0138 2 Stammrechtssatz Für die Bemessung der Beiträge ist nicht lediglich der tatsächlich gezahlte Lohn maßgebend, sondern, wenn er den tatsächlich gezahlten Loh... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 3. Februar 1987 stellte die Burgenländische Gebietskrankenkasse gemäß den §§ 409 und 410 Abs. 1 ASVG in Verbindung mit § 44 leg. cit. fest, daß die Jahresbeitragsgrundlage des Beschwerdeführers im Jahr 1983 S 129.000,-- und die Sonderzahlungen S 21.600,-- zu betragen hätten. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es, die neue Festsetzung der Beitragsgrundlage für das Jahr 1983 sei anläßlich einer Beitragsprüfung notwendig geworden. Der Dienstgeber, der die Bei... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: Für die Bemessung der Beiträge ist nicht lediglich der tatsächlich gezahlte Lohn maßgebend, sondern, wenn er den tatsächlich gezahlten Lohn übersteigt, der Lohn, auf dessen Zahlung bei Fälligkeit des Beitrages ein Rechtsanspruch bestand. Ob aber ein Anspruch auf einen Geldbezug oder Sachbezug besteht, ist nach zivi... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 3. Februar 1987 stellte die Burgenländische Gebietskrankenkasse gemäß den §§ 409 und 410 Abs. 1 ASVG in Verbindung mit § 44 leg. cit. fest, daß die Jahresbeitragsgrundlage des Beschwerdeführers im Jahr 1983 S 129.000,-- und die Sonderzahlungen S 21.600,-- zu betragen hätten. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es, die neue Festsetzung der Beitragsgrundlage für das Jahr 1983 sei anläßlich einer Beitragsprüfung notwendig geworden. Der Dienstgeber, der die Bei... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: Für die Bemessung der Beiträge ist nicht lediglich der tatsächlich gezahlte Lohn maßgebend, sondern, wenn er den tatsächlich gezahlten Lohn übersteigt, der Lohn, auf dessen Zahlung bei Fälligkeit des Beitrages ein Rechtsanspruch bestand. Ob aber ein Anspruch auf einen Geldbezug oder Sachbezug besteht, ist nach zivi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Juli 1987 sprach die mitbeteiligte Steiermärkische Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z. 7 in Verbindung mit den §§ 49 Abs. 1 und 2, 54 Abs. 1 und 68 Abs. 1 ASVG in der jeweils geltenden Fassung und § 62 Abs. 2 AlVG aus, daß auf Grund der Feststellungen, die anläßlich der am 10. Juni 1986 gemäß § 42 ASVG in der "Firma" der Beschwerdeführerin in Wien n, X-gasse 49-51, durchgeführten Beitragsprüfung gemacht worden seien, von den Messeprämien, die im Zeitraum von... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §33 Abs1;ASVG §34 Abs1;ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;ASVG §54;
Rechtssatz: Da im vorliegenden Fall die strittigen Messeprämien als Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG, aber nicht als Sonderzahlungen iSd § 49 Abs 2 ASVG anzusehen waren, verstieß der Dienstgeber durch die Nichtmeldung dieser Prämien als Sonderzahlungen nicht gegen die i... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Juli 1987 sprach die mitbeteiligte Steiermärkische Gebietskrankenkasse aus, daß die Beschwerdeführerin verpflichtet sei, die mit der Beitragsnachverrechnung vom 23. Jänner 1987 unter Berücksichtigung der Berichtigungen vom 5. und 24. Juni 1987 in der Höhe von S 81.813,03 vorgeschriebenen Sonderbeiträge zur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie den Zuschlag zum IESG an die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse zu entrichten. Nach der Bescheidb... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;
Rechtssatz: AusfzF der Qualifikation von Messeprämien als Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG und nicht als Sonderzahlungen gem § 49 Abs 2 ASVG (hier: besondere Umsatzbeteiligungsprämien als zusätzliche Gegenleistung für die Tätigkeit von Dienstnehmern auf der jeweiligen Messe, auf die bei Erreichen eines bestimmten Mindest... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 28. Februar 1989 verpflichtete die mitbeteiligte Partei den Beschwerdeführer Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von S 9.361,01 zu entrichten. Nach dem für den beschwerdegegenständlichen Sachverhalt maßgebenden Begründungsteil dieses Bescheides habe die mitbeteiligte Partei anläßlich einer Beitragsprüfung u.a. festgestellt, daß für zwei Dienstnehmerinnen, die unter der Bezeichnung Friseuraushilfe bzw. Aushilfskraft mit einer Arbeitszeit von 3 Tagen bzw. 23 Woch... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/08/0259 E 24. Jänner 1985 RS 1 Stammrechtssatz In den Fällen, in denen kollektivvertragliche Vereinbarungen in Betracht kommen, hat das nach diesen Vereinbarungen den Dienstnehmern zustehende Entgelt die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge zu bilden. ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0677/76 E 14. Dezember 1979 VwSlg 9990 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz § 44 Abs 1 ASVG bzw § 49 Abs 1 ASVG stellen es auf den Anspruchslohn ab, also auf seinen Lohn, auf den der einzelne Dienstnehmer Anspruch hat. Auszahlungsmodalitäten können diesen Anspruch nicht ändern. ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz72/16 Sonstiges Hochschulrecht
Norm: Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §2 Abs2;Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §7 Abs2;ASVG §35;ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;ASVG §58 Abs1;ASVG §60 Abs1;
Rechtssatz: Der Bund als Dienstgeber des Lehrbeauftragten iSd § 35 ASVG geht seines Abzugsrechtes nach § 60 Abs 1 ASVG ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz72/16 Sonstiges Hochschulrecht
Norm: Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §2 Abs2;Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §7 Abs2;ASVG §35;ASVG §44 Abs1 Z1;ASVG §44 Abs2;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;ASVG §58 Abs1;ASVG §60 Abs1;
Rechtssatz: Der Bund als Dienstgeber des Lehrbeauftragten iSd § 35 ASVG geht seines Abzugsrechtes nach § 60 Abs 1 ASVG ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0677/76 E 14. Dezember 1979 VwSlg 9990 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz § 44 Abs 1 ASVG bzw § 49 Abs 1 ASVG stellen es auf den Anspruchslohn ab, also auf seinen Lohn, auf den der einzelne Dienstnehmer Anspruch hat. Auszahlungsmodalitäten können diesen Anspruch nicht ändern. ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/08/0007 E 17. Mai 1984 VwSlg 11443 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Nach dem ASVG kommt es auf das tatsächlich gewährte Entgelt bzw., wenn das Entgelt, auf welches Anspruch besteht, höher ist, auf diesen höheren Entgeltsanspruch ("Anspruchslohn") an. Europ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/08/0007 E 17. Mai 1984 VwSlg 11443 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Nach dem ASVG kommt es auf das tatsächlich gewährte Entgelt bzw., wenn das Entgelt, auf welches Anspruch besteht, höher ist, auf diesen höheren Entgeltsanspruch ("Anspruchslohn") an. Europ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/08/0007 E 17. Mai 1984 VwSlg 11443 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Nach dem ASVG kommt es auf das tatsächlich gewährte Entgelt bzw., wenn das Entgelt, auf welches Anspruch besteht, höher ist, auf diesen höheren Entgeltsanspruch ("Anspruchslohn") an. Europ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: Soll eine Zuwendung des Dienstgebers an den Dienstnehmer nach dem Parteiwillen nicht der Abgeltung der Arbeitsleistung, sondern anderen Zwecken dienen, so fällt sie nicht unter den Begriff des Entgeltes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987080152.X01 ... mehr lesen...