RS Vwgh 1990/4/24 89/08/0282

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §44 Abs1;
ASVG §49 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/08/0259 E 24. Jänner 1985 RS 1

Stammrechtssatz

In den Fällen, in denen kollektivvertragliche Vereinbarungen in Betracht kommen, hat das nach diesen Vereinbarungen den Dienstnehmern zustehende Entgelt die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge zu bilden.

Schlagworte

Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080282.X02

Im RIS seit

30.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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