Begründung: Am 4. 10. 2007 kam der bei der Erstbeklagten als Berufskraftfahrer beschäftigt gewesene J***** F***** bei einem Arbeitsunfall ums Leben. Die Erstklägerin war dessen Ehefrau, der Zweit- und die Drittklägerin sind seine Kinder. Die Erstbeklagte, ein Bergbauunternehmen, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, betrieb im Oktober 2007 in W***** einen Steinbruch zur Schottergewinnung. Zur Verhinderung einer übermäßigen Staubbelastung einer benachbarte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 19. 8. 2004 bis 19. 8. 2005 Arbeitnehmerin einer GmbH. Am 9. 5. 2005 war sie gemeinsam mit einem Arbeitskollegen damit beschäftigt, von einem LKW Rollrasen zu entladen. Halterin dieses bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW war die Arbeitgeberin. Der Laderaum des LKW verfügte auf der linken (Entlade-)Seite über eine obere Ladeklappe, die mit einem Radlader nach außen geschwenkt und anschließend nach oben angehoben wurde. Der Arbeitsk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zweitbeklagte Baugesellschaft war von der erstbeklagten Gletscherbahngesellschaft beauftragt, Bauarbeiten an einem Straßentunnel einer Gebirgsstraße durchzuführen. Die Gebirgsstraße ist eine Privatstraße, die von der Erstbeklagten gehalten wird. Sie ist ab einer Seehöhe von 1.950 m zwischen 17.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens für den Verkehr gesperrt. Die Tätigkeiten an der Straße wurden von zwei Partien durchgeführt. Diesen standen drei Fahrzeuge zur Verfügung,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Wien, Göstinger Straße 26, 8021 Graz, vertreten durch Dr. Peter Schaden, Mag. Werner Thurner, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagten Parteien 1. Zoran J*****, 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Jagdausübungsberechtigte dreier Jagdreviere; bei ihnen war Robert T***** als Berufsjäger beschäftigt. Dessen Nachbar Martin G***** hatte die erstbeklagte Partei beauftragt, ein Stallgebäude zu errichten. Am 22. 10. 2002 half Robert T***** seinem Nachbarn sowie Arbeitern der erstbeklagten Partei bei der Errichtung dieses Gebäudes; Robert T***** war dabei unentgeltlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig. Die Arbeiter und Robert T***** sollten ... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3EKHG §3 Z3EKHG §9 AEKHG §9 B
Rechtssatz: Sind risikoerhöhende Umstände auf Seiten des Halters (hier Dienstgebers) gegeben, erscheint es als sachgerechte Lösung, dem beim Betrieb Tätigen die Gefährdungshaftung zu eröffnen und ein allfälliges (aber nicht alleine schadensstiftendes) Mitverschulden des Geschädigten nach § 7 EKHG in Verbindung mit § 1304 ABGB angemessen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: zu 1) Nach der am 1. 7. 2004 von den Hauptversammlungen beider Gesellschaften beschlossenen und am 1. 9. 2004 zu FN 118082a und FN 38641a im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung der übertragenden I***** Versicherungs AG mit der übernehmenden G***** Versicherungs AG wurde letztere nach § 219 Z 1 iVm § 225a Abs 3 AktG Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgenommenen Aktiengesellschaft. Die Parteienbezeichnung war daher nach § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. zu 1)... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision bekämpft die im Wesentlichen auf die Entscheidungen 8 ObA 117/02t und 9 ObA 36/03i gestützte Rechtsansicht der Vorinstanzen, wonach der Dienstgeber auch im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG, nicht verschuldensunabhängig nach § 1014 ABGB für Körperschäden des Dienstnehmers einzustehen habe. Der Rechtsmittelwerber erblickt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung darin, dass eine gegenteilige Entscheidung des 2. Senats des ... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3
Rechtssatz: Auf ein nicht als Kfz-haftpflichtversichertes Schidoo, das beim Unfall bestimmungsgemäß auf einer Schipiste benutzt wurde, ist die Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG auch dann nicht anzuwenden, wenn es fallweise auch auf einer von Fußgängern benutzten Hotelzufahrt eingesetzt wurde, da auf die Verwendung des Fahrzeuges im Unfallzeitpunkt und unmittelbar davor abzustellen ist. Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. 3. 1999 ereignete sich in einem Schigebiet im Bereich der Kreuzung dreier Pisten (1, 4 und 8) ein Schiunfall, an dem der Kläger als Schifahrer und der Erstbeklagte als Lenker des von der Zweitbeklagten gehaltenen Schidoos beteiligt waren und bei dem der Kläger verletzt wurde. Zur Zeit des Unfalles waren sowohl der Kläger als auch der Erstbeklagte Dienstnehmer der Zweitbeklagten. Die Drittbeklagte ist Betriebshaftpflichtversicherer der Zweitbeklagten. Die... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3
Rechtssatz: § 333 Abs 3 ASVG ist dahin erweiternd auszulegen, dass von dieser Bestimmung auch die dem Dienstgeber gleichgestellten Personen erfasst werden. Entscheidungstexte 8 ObA 73/03y Entscheidungstext OGH 24.09.2004 8 ObA 73/03y Veröff: SZ 2004/141 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3KHVG §2
Rechtssatz: Auch der Einsatz eines auf einem LKW montierten Ladekranes zum Hochheben eines mit Arbeitern besetzten Arbeitskorbes ist vom Versicherungsschutz des § 2 Abs 1 KHVG umfasst und stellt eine Verwendung des Kfz im Sinn des § 333 Abs 3 ASVG dar. Entscheidungstexte 8 ObA 73/03y Entscheidungstext OGH 24.09.2004 8 ObA 73/03y Veröff: SZ 2004/141 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Dienststelle der Wildbach- und Lawinenverbauung beabsichtigte in Absprache mit der Bundesgebäudeverwaltung Renovierungsarbeiten an einem Wohn- und Bürogebäude ihres Bauhofs durchzuführen. Die Arbeiten sollten durch Angehörige der Dienststelle verrichtet werden, die über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügten. Der Viertbeklagte als Bauhofleiter war für die Durchführung des Projekts verantwortlich und hatte die Aufsicht über die Arbeiten. Es wurden ihm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen betreibt der Halter des bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten LKW ein Transportunternehmen. Am 31. 1. 1995 wurde ein Arbeitnehmer beauftragt, mit diesem LKW zur S***** AG in die Slowakei, zu fahren, um dort Blechmaterial aufzuladen und nach Österreich zu verbringen. Am selben Abend wurde dort das Material auf das Fahrzeug verladen. Der Fahrer fuhr nicht sofort weiter, sondern blieb über Nacht auf dem Betriebsge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014KHVG §2 Abs1ASVG §333 Abs3EKHG §3 Z3
Rechtssatz: Die auf einer arbeitsvertraglichen Sonderrechtsbeziehung basierende Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB ist keine "gesetzliche Haftpflichtbestimmung" im Sinne des § 2 Abs 1 KHVG. Auch im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG trifft den Arbeitgeber für Personenschäden des Arbeitnehmers nicht die verschuldensunabhängige Haftung nach § 1014 ABGB (Ablehnung vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 6. 1996 ereignete sich gegen Abend ein Unfall bei einer Laderampe auf einem Frachtenbahnhof in Wien, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde. Der Kläger und Mehmet K***** waren damals beide als Kraftfahrer bei der beklagten Partei beschäftigt. Sie waren am Unfallstag gemeinsam mit dem Lkw-Zug der beklagten Partei nach Wien gefahren. Bei der Fahrt von Ried im Innkreis nach Wien fungierte der Kläger als Lenker; er hatte vor Fahrtantritt die Funktionstüchtig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014ASVG §333 Abs1ASVG §333 Abs3KHVG §2 Abs1
Rechtssatz: Die beim Auftragsvertrag gemäß § 1014 ABGB von Lehre und Rechtsprechung angenommene verschuldensunabhängige Risikohaftung des Auftraggebers für typische Gefahren des aufgetragenen Geschäfts, die nach herrschender Ansicht auch auf den unselbständigen Arbeitsvertrag anzuwenden ist, umfasst auch die Risikohaftung für Personenschäden. Die Einschränkung der Haftung des Dienstgebers... mehr lesen...
Begründung: Der Halter des bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Sattelfahrzeuges betreibt ein Transportunternehmen. Am Aufleger dieses Fahrzeuges ist ein Transportsilo montiert, der zum Transport von ungelöschtem Kalk dient. Um den Silo zu entleeren, muss ein am Zugfahrzeug montierter Kompressor, der vom laufenden Wagenmotor angetrieben wird, bedient werden. Das Transportgut wird schließlich über einen Schlauch, der sowohl am Transport- als auch am Standsilo je mit Kupp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 9. 3. 1995 als Kraftfahrer bei der Beklagten beschäftigt. In dieser Eigenschaft hatte er am 23. 3. 1995 einen Transport durchzuführen. Er lenkte ein bei der Erstnebenintervenientin haftplichtversichertes Zugfahrzeug mit einem bei der Zweitnebenintervenientin haftpflichtversicherten Sattelanhänger. Auf der Westautobahn wurde ihm von einem nachkommenden Verkehrsteilnehmer, der von den Reifen des Sattelanhängers Rauch aufsteigen sah, ein Signa... mehr lesen...
Begründung: Am 18. 1. 1993 verunglückte Rudolf G*****, der Ehegatte der Klägerin, auf dem Sägewerksareal des Beklagten tödlich. Der Beklagte war der Dienstgeber von Rudolf G*****. Er war mit diesem am Unfallstag beim Verladen von Bretterpaketen beschäftigt, wobei er sich hiezu eines zu seinem Betrieb gehörigen und von ihm gehaltenen Radladers bediente, während Rudolf G***** als Fahrer des ebenfalls zum Betrieb des Beklagten gehörigen und von diesem gehaltenen LKW vorerst nur unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 4. 1993 gegen 8.45 Uhr ereignete sich auf der Liegenschaft des Beklagten ein Unfall, bei dem der Kläger vom Dach einer Gerätehalle aus etwa 5 m Höhe auf den Boden stürzte. Der Kläger half dem Beklagten zunächst beim Aufstellen der Eisenkonstruktion einer Halle, nachdem er von diesem vorher darum ersucht worden war. Er arbeitete etwa 10 Stunden und erhielt vom Beklagten dafür 1.000 S. Nach Beendigung dieser Arbeiten wurde der 17. 4. 1993 als Termin f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21.7. 1993 um 8.30 Uhr wurde die Klägerin auf dem Werksgelände der Zweitbeklagten in O*****, wo sie als Reinigungskraft arbeitete, von einem vom Erstbeklagten gelenkten Seitenstapler niedergestoßen und schwer verletzt. Zum Werksgelände der Zweitbeklagten gehört ein Verladehof, dessen Abmessungen etwa 54 x 25 m im Rechteck betragen. Ungefähr in der Mitte der südlichen Front befindet sich eine etwa 12 m breite Einfahrt; der davon westlich gelegene Teil de... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 30. 8. 1991 beim Künettenaushub einen Arbeitsunfall, bei dem er schwer verletzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war er von seinem Arbeitgeber dem Zweitbeklagten, dessen Unternehmen die Erdarbeiten ausführte, als Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Seine Anweisungen erhielt er einerseits von seinem Arbeitgeber, aber vor allem vom Zweitbeklagten, der seine Arbeitsaufgaben konkretisierte. Der Kläger hatte das Erdreich, das mit dem Bagger nicht aus d... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist die Witwe, die Zweit- und Drittklägerinnen sind die minderjährigen Töchter des bei einem Unfall am 5.4.1994 getöteten Hans F*****. Der Erstbeklagte betreibt ein Transportunternehmen und besorgt auch die Müllabfuhr mit drei Müllfahrzeugen. Diese werden von einem Kraftfahrer gelenkt. Die Manipulation mit den in das Müllfahrzeug zu entleerenden Mülltonnen besorgen im Ortsgebiet von Schärding pro Müllfahrzeug zwei Helfer, über Land nur ein Helfer. Kr... mehr lesen...
Norm: ASVG idF 48. ASVGNov §333 Abs3
Rechtssatz: Im Hinblick auf diese haftpflichtversicherungsrechtliche Komponente der Neuregelung und der Absicht des Gesetzgebers, durch diese Regelung den bisherigen Haftungsausschluss der kraftfahrzeughaftpflichtversicherten Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen gemäß § 175 ASVG, insbesondere Verkehrsunfällen, die ein Arbeitnehmer in einem der Allgemeinheit nicht zugänglichen Fahrzeug des Arbeitgebers erleidet, z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach dem durch die 48. ASVG-Novelle neu gefaßten Abs 3 des § 333 ASVG sind dessen Absätze 1 und 2 (Haftungsprivileg des Arbeitgebers) nicht anzuwenden, wenn der Arbeitsunfall durch ein Verkehrsmittel eingetreten ist, für dessen Betrieb aufgrund gesetzlicher Vorschrift eine erhöhte Haftpflicht besteht. Allerdings haftet der Arbeitgeber - ausgenommen die hier nicht vorliegende vorsätzliche Schädigung - nur bis zur Höhe de... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG schafft keinen neuen Haftungsgrund, sondern schließt die Anwendung des Haftungsprivilegs nur für einen gewissen haftpflichtversicherungsrechtlich orientierten Bereich aus (ZVR 1995/122). Entscheidungstexte 2 Ob 222/97d Entscheidungstext OGH 10.07.1997 2 Ob 222/97d Veröff: SZ 70/140 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehegatte der Klägerin arbeitete am 28.9.1990 als Hilfsarbeiter an einer Baustelle. Er stand auf der Ladefläche des von einem Arbeitskollegen gelenkten LKW seines Arbeitgebers, für den eine Haftpflichtversicherung der erstbeklagten Partei bestand. Sein Arbeitskollege reversierte mit dem LKW, dabei verfing sich ein über der Straße hängendes Telefonkabel der zweitbeklagten Partei in dem Kranaufbau des LKW. Der Ehegatte der Klägerin wurde von dem dadurch umg... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3ASVG §333 Abs4
Rechtssatz: Die Neuregelung des § 333 Abs 3 ASVG greift auch bei Unfällen, die durch den Aufseher im Betrieb verursacht worden sind. Entscheidungstexte 8 ObA 287/94 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 8 ObA 287/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085137 ... mehr lesen...