RS OGH 2004/9/24 8ObA73/03y, 2Ob51/06y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2004
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Norm

ASVG §333 Abs3
KHVG §2

Rechtssatz

Auch der Einsatz eines auf einem LKW montierten Ladekranes zum Hochheben eines mit Arbeitern besetzten Arbeitskorbes ist vom Versicherungsschutz des § 2 Abs 1 KHVG umfasst und stellt eine Verwendung des Kfz im Sinn des § 333 Abs 3 ASVG dar.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 73/03y
    Entscheidungstext OGH 24.09.2004 8 ObA 73/03y
    Veröff: SZ 2004/141
  • 2 Ob 51/06y
    Entscheidungstext OGH 06.04.2006 2 Ob 51/06y
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Kein Ausnahmefall einer Dienstgeberhaftung, weil der Unfall nicht durch das Verkehrsmittel LKW - etwa Bedienungsfehler, Fehler in der Verankerung beim Hochheben der Last, sonstiges technisches Gebrechen des LKWs oder des Krans oä -, sondern ausschließlich durch das Ausbrechen der Verschraubung am vom LKW als Kran hochgehobenen Bauelement eingetreten ist. (T1)

Schlagworte

Kraftfahrzeug; Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119375

Dokumentnummer

JJR_20040924_OGH0002_008OBA00073_03Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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