Entscheidungsgründe: Der am 11. Juli 1960 geborene, seit Geburt geistig behinderte Kläger ist im Förderungsdorf Sollenau untergebracht. Mit Verfügung der NÖ. Landesregierung vom 3. Jänner 1979, VII/1-F-15.065/14-1978 wurde ihm Hilfe für Behinderte ab 1. Jänner 1979 durch Tragung der Kosten für die Unterbringung im Karl-Ryker-Dorf in Sollenau in der Höhe von S 528,-- täglich gewährt. Die beklagte Partei gewährte dem Kläger mit Bescheid vom 14. September 1978 über das 18. Lebensjahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 23.September 1987 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch des Klägers auf vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit nach § 253 a ASVG vom 1.August 1987 an, setzte diese Leistung mit 6.577,30 S monatlich fest und sprach aus, daß kein Anspruch auf Ausgleichszulage bestehe, weil die Summe von Pension und anzurechnenden Einkünften oder Ansprüchen den Richtsatz überschreiten würden. Am 1.März 1988 teilte der Kläger der beklagten Partei mit,... mehr lesen...
Norm: ASVG §292
Rechtssatz: Der erkennende Senat hält die Pauschalierung der Einkünfte aus landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Betrieben zum Zwecke der Berechnung der Ausgleichszulage für verfassungsrechtlich unbedenklich. Entscheidungstexte 10 ObS 285/89 Entscheidungstext OGH 09.01.1990 10 ObS 285/89 10 ObS 8/92 Ents... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei seit 9.5.1976 eine Witwenpension. Dazu bezog sie eine Ausgleichszulage in der Höhe des Unterschiedes zwischen Pension und jeweiligem Richtsatz. Mit Bescheid vom 16.8.1988 sprach die beklagte Partei aus, daß die Ausgleichszulage zur Witwenpension der Klägerin ab 1.9.1980 wegfalle und der vom 1.9.1980 bis 31.8.1988 entstandene Überbezug an Ausgleichszulage von 219.406,10 S zum Rückersatz vorgeschrieben werde. Pension und die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 19.September 1988 stellte die beklagte Partei fest, daß der Klägerin ab 1.April 1988 die Ausgleichszulage nicht gebühre, weil das Gesamteinkommen einschließlich der Pensionsleistung die Höhe des Richtsatzes übersteige. Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, der Klägerin ab 1.April 1988 die Ausgleichszulage im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren, ab. Es traf folgende Feststellungen: Mit Notariatsakt vom 11... mehr lesen...
Norm: ASVG §292
Rechtssatz: Daß Einkünfte aus öffentlich-rechtlichen Ansprüchen bei der Anrechnung anders zu behandeln wären als solche privatrechtlicher Natur, läßt sich aus dem Gesetz nicht ableiten und wäre auch aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung abzulehnen. Entscheidungstexte 10 ObS 187/89 Entscheidungstext OGH 07.11.1989 10 ObS 187/89 Veröff: SSV-NF 3/129 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht seit 1.November 1973 von der beklagten Partei eine Witwenpension, die ab 1.Juli 1987 monatlich S 1.930,10 und ab 1.Juli 1988 monatlich S 1.974,50 betrug. Ab 1.August 1987 gewährte die beklagte Partei der Klägerin als jederzeit verrechenbaren Vorschuß auf die Ausgleichszulage einen Bruttobetrag von S 2.725,50 monatlich, der ab 1.Jänner 1988 auf S 2.854,90 monatlich erhöht wurde. Zwischen 1.August 1987 und 30. Juni 1988 wurden der Klägerin S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 29. März 1987 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch der Klägerin auf Witwenpension ab 7. Jänner 1987 in Höhe von monatlich S 3.614,--. Mit Bescheid vom 16. Juni 1987 lehnte die beklagte Partei die Gewährung einer Ausgleichszulage zur Witwenpension ab, weil diese zusammen mit anzurechnenden Einkünften eines vollen Ausgedinges den Richtsatz überstiegen. Die Klägerin begehrt, die Beklagte zu verpflichten, für Jänner 1987 eine Ausgleichszula... mehr lesen...
Norm: ASVG §292
Rechtssatz: Das freie Wohnrecht für Ehegatten stellt einen Bezug in Geldeswert dar. Für seine Ermittlung bei der Bemessung der Ausgleichszulage können die diesbezüglichen Verordnungen der Finanzverwaltung über Bewertung der Sachbezüge für Zwecke der Lohnsteuer zugrundegelegt werden. Entscheidungstexte 10 ObS 83/89 Entscheidungstext OGH 21.03.1989 10 ObS 83/89 Veröf... mehr lesen...
Norm: ASVG §292
Rechtssatz: Steht sowohl dem Pensionisten als auch seiner Ehegattin das freie Wohnrecht zu, so ist bei der Ausgleichszulage zur Invaliditätspension des Pensionisten das freie Wohnrecht der Ehegattin mit achtzig Prozent der steuerlichen Bewertung der Sachbezüge zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 10 ObS 83/89 Entscheidungstext OGH 21.03.1989 10 ObS 83/89 Veröff: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1977 eine Invaliditätspension, zu der eine Ausgleichszulage gewährt wurde. Mit Notariatsakt vom 30. Juni 1983 übergab der Kläger die ihm und seiner Gattin gehörige Liegenschaft EZ 202 KG Waldhausen - Wohnhaus mit Garten - an seinen Sohn und seine Schwiegertochter gegen Einräumung eines freien Wohnrechtes für sich und seine Gattin ohne Beheizung und Beleuchtung. Die beklagte Partei erlangte hievon erst im Oktober... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die seit 1.Jänner 1987 eine Sozialhilfeunterstützung von monatlich S 3.770,-- bezieht, begehrt vom Beklagten als ihrem geschiedenen Ehemann unter Berufung auf § 68 EheG die Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 3.000,-- ab 17.April 1987. Das Erstgericht hat den Beklagten zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 2.500,-- verpflichtet, wobei es davon ausging, daß der Bezug von Sozialhilfeleistungen auf die Unterhaltspf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 22. April 1986 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 14. März 1986 auf Gewährung einer Ausgleichszulage ab, weil die Berufsunfähigkeitspension der Klägerin zuzüglich des vom geschiedenen Ehemann gemäß § 294 ASVG anzurechnenden Unterhaltsbetrages den Richtsatz übersteige. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin ab 1. April 1986 eine Ausgleichszulage in Höhe der Differenz zwischen der monatlichen Pens... mehr lesen...
Norm: ASVG §292BSVG §140GSVG §149
Rechtssatz: Die Abfertigung zählt zwar grundsätzlich zu den Einkünften im Sinn des § 292 ASVG und der vergleichbaren Bestimmungen in den anderen Sozialversicherungsgesetzen, ist aber dennoch bei der Ausgleichszulage nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 10 ObS 314/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988 10 ObS 314/88 Veröff: SZ 61/257 = EvB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. Dezember 1947 bis 31. Juli 1986 bei Heinrich und Elfriede F*** sowie deren Rechtsvorgängern als landwirtschaftliche Arbeiterin beschäftigt. Die Ehegatten F*** zahlten auf die der Klägerin zustehende Abfertigung anläßlich der Endabrechnung am 31. Juli 1986 einen Teilbetrag von 16.575 S. Es war geplant, den noch offenen Restbetrag der Abfertigung von 49.725 S ab 1. November 1986 in monatlichen Raten zu 5.525 S zu begleichen. Tatsächlich e... mehr lesen...
Norm: SUG §5ASVG §292BSVG §140GSVG §149
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des auf die Sonderunterstützung anzurechnenden Einkommens ist § 292 Abs 8 ASVG oder § 149 Abs 7 GSVG oder § 140 Abs 7 BSVG immer und also auch dann anzuwenden, wenn bei Anspruch eine Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitpension, Knappschaftsvollpension bzw Erwerbsunfähigkeitspension kein Anspruch auf eine Ausgleichszulage bestünde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §292GSVG §149
Rechtssatz: Die steuerrechtlichen Bestimmungen können zwar bei der Ermittlung des Nettoeinkommens nicht uneingeschränkt, wohl aber in Einzelfällen herangezogen werden. Entscheidungstexte 10 ObS 132/87 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 10 ObS 132/87 Veröff: SZ 61/115 = SSV-NF 2/48 10 ObS 314/88 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ASVG §292BSVG §140GSVG §149
Rechtssatz: Unter die im § 292 Abs 8 ASVG (§ 149 Abs 7 GSVG, § 140 Abs 7 BSVG) angeführten Tatbestände fällt auch die Einräumung eines Fruchtgenußrechtes. Entscheidungstexte 10 ObS 12/88 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 10 ObS 12/88 Veröff: SZ 61/116 = SSV-NF 2/49 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: ASVG §292
Rechtssatz: Einkünfte sind bei der Ermittlung des Anspruchs auf Ausgleichszulage, von besonderen Ausnahmefällen vielleicht abgesehen, frühestens zu berücksichtigen, wenn sie schon zugeflossen sind. Darüberhinaus muss aber eine gewisse zeitliche Kongruenz zwischen den Tatsachen, auf welche die Einkünfte zurückgehen, und den Pensionszahlungen bestehen. Diese zeitliche Kongruenz wird sich im allgemeinen nach dem Zeitpunkt richten, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bis 31. August 1986 als Arbeiterin beschäftigt. Seit 1. September 1986 erhält sie von der beklagten Partei gemäß § 253 b ASVG die Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Aus Anlaß der Auflösung des Dienstverhältnisses wurde ihr Anspruch auf Abfertigung auf der Grundlage des Sechsfachen des monatlichen Entgelts mit 51.794,49 S ermittelt. Dieser Betrag wurde ihr ab 1. September 1986 in zwölf monatlichen Raten von 4.316,21 S ausbezahlt. Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Hälfteeigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes. Mit Notariatsakt vom 30. Juni 1986 räumte er seiner Ehegattin, die Eigentümerin der anderen Hälfte ist, an dem zu dem Betrieb gehörenden Anteil an einer Liegenschaft auf unbestimmte Zeit das unentgeltliche Fruchtgenußrecht im Sinn der §§ 509 bis 520 ABGB ein. Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. Jänner 1987 eine Sonderunterstützung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 des Bundesgesetzes vom 30... mehr lesen...
Norm: ASVG §292ASVG §294
Rechtssatz: Die Anwendung der Bestimmungen über die Pauschalanrechnung hat zur Voraussetzung, daß ein Unterhaltsanspruch auf Grund des Gesetzes besteht. Besteht ein Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten nur auf Grund eines Vertrages, so ist dieser Anspruch nach § 292 ASVG zu berücksichtigen (die Ehe der Klägerin war aus ihrem Alleinverschulden geschieden worden). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 23. Juni 1975 (6 Cg 347/75-5) wurde die zwischen Rudolf H*** und Maria H*** am 16. Mai 1949 geschlossene Ehe geschieden und ausgesprochen, daß das Verschulden an der Scheidung die beklagte Ehefrau treffe. Mit Vergleich vom selben Tag verpflichtete sich Rudolf H*** an Maria H***, beginnend ab 1. Juli 1975, einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1.500 S zu bezahlen. In einem am 10. November 1986 vor dem Bezirksgericht Salzburg ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 8. April 1986 stellte die Beklagte fest, daß dem Kläger die Ausgleichszulage (§ 149 GSVG) vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1985 nicht gebührt (Punkt 1.) und daß der zuviel bezogene Vorschuß von insgesamt S 20.344,60 mit der zu erbringenden Leistung verrechnet wird (§ 71 GSVG). Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger rechtzeitig Klage mit dem Begehren, die Beklagte zu verurteilen, ihm die Ausgleichszulage ab E... mehr lesen...
Norm: ASVG §292
Rechtssatz: Ein Verzicht des Pensionsberechtigten auf die Geltendmachung von vertraglich oder gesetzlich zustehenden Ansprüchen ist für den Anspruch auf Ausgleichszulage nur beachtlich, wenn er in der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Erfüllung durch den dazu Verpflichteten begründet ist. Unmöglich oder unzumutbar ist die Erfüllung jedenfalls, soweit dadurch das Einkommen des Verpflichteten unter die Grenze des Richtsatzes a... mehr lesen...
Norm: ASVG §292BSVG §140GSVG §149
Rechtssatz: Wegen der faktischen Verfügungsbeschränkung oder Reservierungspflicht des Vermieters können nur jene (früheren) Mietzinsreserven als Einkünfte im Sinne des Ausgleichszulagenrechtes gewertet werden, die nicht mehr zur Deckung von Kosten der Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten zu verwenden sind. Entscheidungstexte 10 ObS 115/87 Ents... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 13. April 1986 stellte die Beklagte fest, daß der Klägerin die Ausgleichszulage (§ 149 GSVG) vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1983 mit monatlich S 137,90 gebührt und vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1984 sowie vom 1. bis 7. Juni 1985 nicht gebührt (Punkt 1.) und daß nach § 153 Abs 5 GSVG der Ausgleichszulagenjahresausgleich durchgeführt wurde und der Erstattungsbetrag für das Kalenderjahr 1983 S 2.679,60 beträgt (Punkt 2.): weiters forderte sie den Überbez... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10. Juli 1928 geborene Klägerin und der am 19. August 1920 geborene Beklagte haben am 22. November 1975 vor dem Standesamt Dresden/West die Ehe geschlossen. Die Ehe wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Mai 1983, GZ 28 Cg 53/80-97, geschieden. Beide Ehegatten wurden für schuldig erklärt. Ein Ausspruch, daß das Verschulden eines Teiles überwiegt, erfolgte nicht. Die Berufungen und die Revisionen beider Teile gegen diese Entscheidung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19.1.1925 geborene Kläger wurde wegen Geisteskrankheit voll entmündigt. Er ist seit 20.11.1952 - also seit mehr als 30 Jahren - im Landesnervenkrankenhaus Hall i.T. untergebracht. Sachwalter des Klägers ist sein Bruder Josef L***. Die Pflegschaft ist beim Bezirksgericht Feldkirch unter SW 30/84 anhängig. Zur Geltendmachung der unten näher dargestellten Ansprüche bewilligte das Pflegschaftsgericht dem Kläger die Verfahrenshilfe. Es veranlaßte auch die Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17.2.1982 stießen auf der Landesstraße 201 bei Kirchberg an der Raab ein von Franz B***, dem Ehegatten der Klägerin, gelenkter PKW und der vom Erstbeklagten gelenkte und gehaltene, bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherte PKW Kennzeichen St 403.266 zusammen. Der Ehemann der Klägerin fand hiebei den Tod, sie selbst wurde schwer verletzt. Das Alleinverschulden des Erstbeklagten an dem Unfall wurde bereits im Vorprozeß (10 Cg 169/83 des Landesgeric... mehr lesen...