Norm
ASVG §292Rechtssatz
Wegen der faktischen Verfügungsbeschränkung oder Reservierungspflicht des Vermieters können nur jene (früheren) Mietzinsreserven als Einkünfte im Sinne des Ausgleichszulagenrechtes gewertet werden, die nicht mehr zur Deckung von Kosten der Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten zu verwenden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0085203Dokumentnummer
JJR_19871130_OGH0002_010OBS00115_8700000_001