RS OGH 1988/2/9 10ObS10/88, 10ObS33/89, 10ObS130/90, 10ObS259/91, 10ObS274/91, 10ObS64/92, 10ObS2345

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Veröffentlicht am 09.02.1988
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Norm

ASVG §292
ASVG §294

Rechtssatz

Die Anwendung der Bestimmungen über die Pauschalanrechnung hat zur Voraussetzung, daß ein Unterhaltsanspruch auf Grund des Gesetzes besteht. Besteht ein Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten nur auf Grund eines Vertrages, so ist dieser Anspruch nach § 292 ASVG zu berücksichtigen (die Ehe der Klägerin war aus ihrem Alleinverschulden geschieden worden).

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 10/88
    Entscheidungstext OGH 09.02.1988 10 ObS 10/88
    Veröff: SZ 61/26 = SSV-NF 2/15 = ZAS 1988/28 S 204 (Barnas) = DRdA 1990,66 (H Ivansits)
  • 10 ObS 33/89
    Entscheidungstext OGH 07.02.1989 10 ObS 33/89
    nur: Die Anwendung der Bestimmungen über die Pauschalanrechnung hat zur Voraussetzung, daß ein Unterhaltsanspruch auf Grund des Gesetzes besteht. (T1)
  • 10 ObS 130/90
    Entscheidungstext OGH 06.11.1990 10 ObS 130/90
    Vgl; nur T1; Beisatz: Hier: Unterhaltsanspruch gegen ein Kind. (T2)
  • 10 ObS 259/91
    Entscheidungstext OGH 08.10.1991 10 ObS 259/91
    nur T1; Beisatz: Nicht Voraussetzung ist hingegen, daß der Unterhaltsanspruch durch einen gerichtlichen Vergleich oder durch eine gerichtliche Entscheidung festgesetzt wurde. (T3) Veröff: SSV-NF 5/104
  • 10 ObS 274/91
    Entscheidungstext OGH 12.11.1991 10 ObS 274/91
    nur T1; Beisatz: Ist der geschiedene Ehegatte auf Grund einer Vereinbarung nach § 55 a Abs 2 EheG nur zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet, die geringer ist als die Pauschalanrechnung, und die er regelmäßig entrichtet, erfolgt eine Anrechnung lediglich in Höhe der erbrachten Unterhaltsbeiträge. (T4) Veröff: SSV-NF 5/119
  • 10 ObS 64/92
    Entscheidungstext OGH 07.04.1992 10 ObS 64/92
    nur T1; Beis wie T4; Veröff: SSV-NF 6/42
  • 10 ObS 2345/96t
    Entscheidungstext OGH 22.10.1996 10 ObS 2345/96t
    Auch; nur T1; nur: Besteht ein Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten nur auf Grund eines Vertrages, so ist dieser Anspruch nach § 292 ASVG zu berücksichtigen. (T5) Beisatz: Im Falle einer Scheidung nach § 55a EheG besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch. (T6)
  • 10 ObS 235/97z
    Entscheidungstext OGH 19.08.1997 10 ObS 235/97z
    Vgl auch; nur T5; Beis wie T6; Beisatz: Auf eine Pauschalzahlung, mit der alle Unterhaltsansprüche abgegolten wurden, ist gemäß § 292 Abs 3 ASVG Bedacht zu nehmen. (T7)
  • 10 ObS 80/98g
    Entscheidungstext OGH 09.06.1998 10 ObS 80/98g
    nur T1; nur T5
  • 10 ObS 35/00w
    Entscheidungstext OGH 21.03.2000 10 ObS 35/00w
    nur T1; Beisatz: Sie ist unabhängig davon vorzunehmen, ob und in welcher Höhe der Pensionsberechtigte tatsächlich Unterhalt erhält. (T8)
  • 10 ObS 276/03s
    Entscheidungstext OGH 10.02.2004 10 ObS 276/03s
    Beisatz: Sind bei der Feststellung eines Anspruches auf Ausgleichszulage nach §292 ASVG im Nettoeinkommen Einkünfte zu berücksichtigen, die nur 12xjährlich anfallen, ist gemäß §296 Abs5 ASVG beim leistungszuständigen Versicherungsträger ein Jahresausgleich durchzuführen. (T9); Beisatz: Bei der Regelung des §294 Abs3 ASVG handelt es sich um eine spezielle Anrechnungsbestimmung für die nach §294 Abs 1 ASVG pauschal anzurechnenden Unterhaltsansprüche, welche nicht auf vertraglichen Unterhaltsanspruch anzuwenden ist. (T10)
  • 10 ObS 31/05i
    Entscheidungstext OGH 23.05.2005 10 ObS 31/05i
    Vgl auch; Beis wie T7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085114

Dokumentnummer

JJR_19880209_OGH0002_010OBS00010_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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