Norm
ASVG §292Rechtssatz
Das freie Wohnrecht für Ehegatten stellt einen Bezug in Geldeswert dar. Für seine Ermittlung bei der Bemessung der Ausgleichszulage können die diesbezüglichen Verordnungen der Finanzverwaltung über Bewertung der Sachbezüge für Zwecke der Lohnsteuer zugrundegelegt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085224Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2013