Norm
ASVG §292Rechtssatz
Steht sowohl dem Pensionisten als auch seiner Ehegattin das freie Wohnrecht zu, so ist bei der Ausgleichszulage zur Invaliditätspension des Pensionisten das freie Wohnrecht der Ehegattin mit achtzig Prozent der steuerlichen Bewertung der Sachbezüge zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085229Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2013