E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die am 3. 5. 1973 geborene Klägerin hat zwischen 1990 und 1994 43 Beitragsmonate der Pflichtversicherung als Mechanikerlehrling erworben; diese Lehre hat sie abgeschlossen. Danach war sie zeitweilig beschäftigt, dies im Jahr 1995 im Ausmaß von drei Monaten im Rahmen einer Umschulung, weiters im Jahr 1996 von 22. 5. bis 29. 8. bei der Firma M*****. Ihre berufliche Tätigkeit bei der Firma M***** bestand darin, als Regalbetreuerin und an der Kass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei dem am 30. 9. 1963 geborenen Kläger liegen im maßgeblichen Zeitraum der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag (1. 8. 2006), also ab dem 1. 8. 1991, folgende Beschäftigungszeiten vor: Vom 30. 10. 1989 bis 23. 1. 1994 war der Kläger bei der H & F B***** GmbH & Co KG mit dem Transport von Baumaterialien, Containern und Rohren mittels LKW von und zu Baustellen sowie mit dem Verladen mittels Frontkran beschäftigt. Er erwarb aufgrund dieser Beschäftigung ab ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 6. 11. 2007 wies die beklagte Partei den Antrag des am 1. 12. 1973 geborenen Klägers vom 29. 5. 2007 auf Zuerkennung der Invaliditätspension mangels Vorliegens von Invalidität im Sinn des § 255 ASVG ab. Das Erstgericht gab der dagegen erhobenen Klage statt und verpflichtete die beklagte Partei, dem Kläger eine Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab dem 1. 6. 2007 zu gewähren. Weiters trug es der beklagten Partei die Leistung einer vorläufigen Za... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter DI Rudolf Pinter (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Franz Gansch (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Radosav D*****, Serbien, vertreten durch Dr. Wolfgang Zatlasch, Rechtsanwalt in Wien, gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef H***** (in der Folge: Verpflichteter) schuldet der klagenden Partei aufgrund des Versäumnisurteiles des Landesgerichtes Innsbruck vom 14. 7. 1998 zu 15 Cg 111/98w und der Exekutionsbewilligung zu 6 E 7919/98w des Bezirksgerichtes Kufstein EUR 7.267,28 samt 9,45 % Zinsen seit 21. 5. 1998 und EUR 1.791 Kosten samt 4 % Zinsen seit 17. 9. 1998 sowie die Kosten der Exekutionsbewilligung von EUR 269,94. Mit Bescheid vom 14. 11. 1997 lehnte die Beklagte den Antr... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. 5. 1944 geborene Kläger hat nach Beendigung der Pflichtschule keine qualifizierte Berufsausbildung erworben. Er war in den Jahren 1972 bis 1980 in Österreich als Asphaltierer und im Zeitraum 1981 bis 1996 in Kroatien und Bosnien ebenfalls als Asphaltierer oder Tischlerhelfer beschäftigt. Diese Tätigkeiten kann er ohne Gefährdung seiner Gesundheit nicht mehr verrichten. Seit April 2001 ist dem Kläger die Ausübung einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nicht mehr ... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG §254AbkSozSi Österreich - Jugoslawien Art41
Rechtssatz: Ein vom Versicherten beim zuständigen jugoslawischen (hier: bosnischen) Versicherungsträger eingereichter (unter Verwendung des Formblattes BH/A13) Antrag auf Invaliditätspension ist auch als Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit zu werten (so schon 10 ObS 205/03z). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "P... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "Pensions... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF der 59. ASVGNov BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 3. 5. 1937 geborene, in Bosnien lebende Kläger brachte am 26. 4. 2000 beim bosnischen Versicherungsträger einen Pensionsantrag ein. Nach dem damals nicht mehr geltenden Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über soziale Sicherheit wurde der Antrag mit dem zweisprachigen Formular BH/A 13 an die beklagte Partei im Juli 2000 weitergeleitet. Dabei wurde von den vorgedruckten drei Möglichkeiten "Alte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revision gerügt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 31. 7. 1945 geborene Klägerin stellte am 20. 3. 2000 bei der beklagten Partei zum Stichtag 1. 8. 2000 den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid vom 11. 10. 2000 lehnte die beklagte Partei den "Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension" mangels Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 8. 2000 ab. Der Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit sei gemäß § 274 Abs 4 BSVG als An... mehr lesen...
Begründung: Der am 19. 9. 1944 geborene Kläger hat nach Beendigung der Pflichtschule den Beruf eines Fleischers erlernt und später auch die Meisterprüfung abgelegt. Er arbeitete bis zum Dezember 1977 als unselbständiger und von diesem Zeitpunkt bis Juni 1997 als selbständiger Fleischer. Von Juli 1997 bis 30. 6. 1999 bezog der Kläger eine befristete Erwerbsunfähigkeitspension. Der Kläger besitzt Gewerberechtigungen zum Führen des Fleischergewerbes und des Handelsgewerbes (Klein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 3. 8. 1941 geborene Kläger erlernte den Beruf eines Malers und Anstreichers, besuchte die Meisterschule und war ab 1962 im Malereibetrieb seiner Mutter als Geschäftsführer tätig. Ab 1964 führte er den Betrieb selbständig. Im Malereibetrieb waren zeitweise bis zu 20, zuletzt jedoch nur mehr 6 bis 8 Arbeitnehmer beschäftigt. Im Jahr 1964 eröffnete die Ehegattin des Klägers eine Fremdenpension, die vom Kläger fortgeführt wurde. Dabei war neben dem Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen verneinten zurecht einen Anspruch der Klägerin auf Invaliditätspension. Folgendes ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Die am 27. 10. 1952 geborene, also am Stichtag (1. 11. 1996) 44 Jahre alte Klägerin, war (laut Anstaltsakt der beklagten Partei) von August 1970 bis Oktober 1971 in Österreich bei verschiedenen Supermarktketten beschäftigt und erwarb 15 Beitragsmonate d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 19. 6. 1996 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 12. 1. 1995 auf Zuerkennung der Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, dass Invalidität nicht vorliege. Das Erstgericht wies das gegen den abweisenden Bescheid der beklagten Partei gerichtete Begehren des Klägers, die beklagte Partei zur Gewährung einer Invaliditätspension zu verpflichten, ab. Der Kläger, der keinen Berufsschutz genieße, müsse sich auf die festgestellten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revision ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Weder die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens noch die Aktenwidrigkeit seines Urteils (gleichzeitig auch als Nichtigkeit gerügt) liegen vor, was gemäß § 510 Abs 3 3.Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: bedarf. Weder die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens noch die Aktenwidrigkeit seines Urteils (gleichzeitig auch als Nichtigkeit gerügt) liegen vor, was gemäß Paragraph ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 19.7.1996 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag des Klägers vom 6.12.1995 auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ab. Zur
Begründung: wies sie darauf hin, daß seine Arbeitsfähigkeit nicht so weit herabgesunken sei, daß ihm die Ausübung der bisherigen Tätigkeit als Lohnverrechner oder eine Tätigkeit innerhalb der gleichen Berufsgruppe nicht mehr möglich wäre und daher Berufsunfähigkeit nach § 273 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO keiner
Begründung: .... mehr lesen...
Begründung: Der am 23.8.1941 geborene Kläger war seit 1978 als Raumpfleger beschäftigt. Am 12.5.1995 langte bei der beklagten Partei der Antrag des Klägers auf Gewährung der Invaliditätspension ein. Auf der ersten Seite des vom Kläger hiezu verwendeten Formblattes sind verschiedene Arten von Pensionsleistungen vorgedruckt, wobei in einem der betreffenden Leistung vorangesetzten Kästchen die Leistung, auf die sich der Antrag bezieht, anzukreuzen ist. Das Formblatt hat im beschrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2.12.1939 geborene Kläger ist kroatischer Staatsbürger. Er hat ab dem 29.3.1965 74 Beitragsmonate als Versicherungszeiten erworben, hievon 17 Monate der Pflichtversicherung in Österreich (und zwar zwischen April 1965 und Dezember 1965 neun sowie vom April 1966 bis November 1966 acht jeweils als Arbeiter) und 57 in Deutschland. Maßgeblicher Stichtag ist der 1.10.1993. Mit Bescheid vom 5.8.1995 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Zue... mehr lesen...
Norm: ASVG §254ASVG §255 EAbkSozSi Österreich - Jugoslawien Art37a
Rechtssatz: Art 37 a AbkSozSi-Jugoslawien sah die Anerkennung vollstreckbarer Bescheide und Rückstandsausweise der Träger oder zuständigen Behörden eines Vertragsstaates über bestimmte Rückforderungsansprüche im anderen Vertragsstaat vor. Hinsichtlich der Feststellung der Invalidität fehlt jedoch eine solche Gleichstellungsbestimmung, so daß der Versicherte daraus, daß er allenf... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG §254ASGG §67 Abs1GSVG §131cGSVG §132GSVG §133
Rechtssatz: Hat der Versicherte stets und ausschließlich eine Erwerbsunfähigkeitspension (§§ 132, 133 GSVG) und keine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach (§ 131 c GSVG) begehrt, so handelt es sich insoweit - so wie etwa zwischen einer Invaliditätspension im Sinne des § 254 ASVG und einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (im Sinne ... mehr lesen...
Norm: ASVG §222 Abs1 Z2 litaASVG §235ASVG §236ASVG §254
Rechtssatz: Mangelt es einem Versicherten schon an der Wartezeit als allgemeine Voraussetzung des begehrten Leistungsanspruches einer Invaliditätspension nach § 222 Abs 1 Z 2 lit a in Verbindung mit § 254 ASVG (§§ 235, 236 ASVG), so bedarf es - bei Nichtvorliegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles (§ 235 Abs 3 lit a in Verbindung mit §§ 175 ff ASVG) - keiner Feststellungen zu... mehr lesen...
Norm: ASVG §222 Abs1 Z2ASVG §254ASVG §271ASVG §551 Abs10BSVG §103 Abs1 Z2BSVG §123: BSVG §247 Abs9GSVG §112 Abs1 Z2GSVG §132GSVG §259 Abs9
Rechtssatz: Der in § 259 Abs 9 GSVG und § 247 Abs 9 BSVG gebrauchte Wortlaut "Versicherungsfall der dauernden Erwerbsunfähigkeit" und der in § 551 Abs 10 ASVG gebrauchte Wortlaut "Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit" ist zu eng. Er paßt nur auf die Normalfälle, in denen der Träger der Pension... mehr lesen...