Norm: AlVG §8AlVG §9ASVG §120 Abs1 Z2
Rechtssatz: Während der Dauer des Arbeitslosengeldbezuges ist der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach den Verweisungsbestimmungen des pensionsrechtlichen Invaliditätsbegriffs beziehungsweise Berufsunfähigkeitsbegriffs zu bestimmen. Dabei dürfen die Zumutbarkeitskriterien des § 9 Abs 2 AlVG nicht ausser Acht gelassen werden. Entscheidungstexte 10 ObS 291/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bekämpft den Bescheid vom 11. 8. 2000, wonach der am 30. 7. 1998 eingetretene Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit als bis laufend festgestellt und der daraus resultierende Krankengeldanspruch mit 20. 10. 1999 für beendet erklärt wurde. Der Kläger sei am 18. 11. 1999 im Allgemeinen öffentlichen Bezirkskrankenhaus Hall in Tirol aufgenommen und am 27. 11. 1999 wieder entlassen worden. Er habe zwischen dem 23. 3. und 26. 6. 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 10. 2. 1966 geborene Kläger steht in einem aufrechten Dienstverhältnis zur Firma Johann A***** AG und ist bei der beklagten Partei krankenversichert. Der Kläger verbrachte im Zeitraum von 27. September 1999 bis 13. Oktober 1999 seinen Urlaub in seiner Heimatstadt Kairo, Ägypten. Am 10. Oktober 1999 erlitt der Kläger eine Verletzung des rechten Knies und begab sich zur Behandlung ins Krankenhaus Omar Ben Khatab, wo ein Bänderriss diagnostiziert und dem... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 8. 11. 1999 sprach der beklagte Träger der Krankenversicherung aus, dass der Klägerin anlässlich ihrer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ab 21. 2. 1998 das Krankengeld bis 26. 8. 1999 gebühre. Die Klägerin sei auf Grund ihrer unselbständigen Erwerbstätigkeit als Angestellte vom 19. 1. 1998 bis 26. 2. 1998 bei der beklagten Partei krankenversichert gewesen. Seit 21. 2. 1998 befinde sich die Klägerin arbeitsunfähig im Krankenstand. Gemäß § 139 Abs ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1ASVG §154
Rechtssatz: Eine medizinisch als "Krankheitszustand" bezeichnete körperliche oder geistige Verfassung ist dann als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn anzuerkennen, wenn die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit oder die Fähigkeit, für lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden kann. Wenn der Versicherte hingegen durch ein Gebrechen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass beim Kläger der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nicht vorliegt und er daher keinen Anspruch auf das von ihm aus diesem Versicherungsfall begehrte Krankengeld hat, ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf diese Ausführungen verwiesen werden kann. Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichte... mehr lesen...
Norm: §120 Abs1 Z1 ASVG
Rechtssatz: 1. Eine erektile Dysfunktion kann iS der gesetzlichen Krankenversicherung eine behandlungsbedürftige Krankheit sein. 2. Soweit die Arzneimittel-Richtlinien dem Anspruch auf Verordnung eines entsprechenden Arzneimittels pauschal entgegenstehen, sind sie unwirksam. 3. Zum Anspruch auf Versorgung mit einem für die vorgesehene Verwendung nicht zugelassenen Arzneimittel. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z4ASVG §120 Abs1 Z3ASVG §157
Rechtssatz: Es besteht kein Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft, wenn die Mutter bloß zur Zeit der Entbindung, nicht aber zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles nach § 120 Abs 1 Z 3 ASVG versichert war. Der Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft ist mit acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung festgelegt. Sämtliche Leistungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 13. 12. 1996 (zufolge Anmeldung an diesem Tag) bei der beklagten Partei pflichtversichert. Am 14. 12. 1996 wurde seine (mitversicherte) Gattin von einem Sohn entbunden; aus diesem Grunde befand sie sich vom 14. 12. bis 19. 12. 1996 in Anstaltspflege im Landeskrankenhaus G*****. Mit Bescheid vom 25. 9. 1997 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Übernahme der Verpflegskosten für diesen stationären Aufenthalt seiner Gattin ... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z4ASVG §120 Abs1 Z3ASVG §157
Rechtssatz: Es besteht kein Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft, wenn die Mutter bloß zur Zeit der Entbindung, nicht aber zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles nach § 120 Abs 1 Z 3 ASVG versichert war. Der Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft ist mit acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung festgelegt. Sämtliche Leistungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der am 24. 9. 1958 geborenen Klägerin besteht Sterilität aufgrund fehlender Eileiter, welche 1990 links und 1993 rechts jeweils aufgrund von Eileiterschwangerschaften entfernt wurden. Die Klägerin hat daher keine Möglichkeit, auf natürlichem Wege schwanger zu werden. Eine extrakorporale Befruchtung ist für sie die einzige Möglichkeit zur Erzielung einer Schwangerschaft. Im Juni 1996 und im August 1996 ließ sie daher In-Vitro Fertilisationen durchführen, ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2B-KUVG §53 Abs1 Z1B-KUVG §62 Abs2
Rechtssatz: Die Unfruchtbarkeit einer Frau und die Zeugungsunfähigkeit eines Mannes können als Krankheit im Sinne des ASVG betrachtet werden. Insbesondere für Ehepartner, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, ist die Fortpflanzungsfähigkeit eine biologisch notwendige Körperfunktion (so BGH 12. 11. 1997, MDR 1998, 285... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 28. 6. 1965 geborene Klägerin leidet an primärer Sterilität (Unfruchtbarkeit). Zwecks Erfüllung ihres Kinderwunsches ließ sie zweimal eine In-vitro-Fertilisation (künstliche Befruchtung mit Embryonen-Transfer iSd § 1 Abs 2 Z 2 und 3 FMedG) durchführen; sie bezahlte dafür im März 1996 S 26.400 und im November 1996 S 35.200, insgesamt also S 61.600. Beide Versuche blieben erfolglos. Die am 28. 6. 1965 geborene Klägerin leidet an primärer Sterilität (Un... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2B-KUVG §53 Abs1 Z1B-KUVG §62 Abs2
Rechtssatz: Die Unfruchtbarkeit einer Frau und die Zeugungsunfähigkeit eines Mannes können als Krankheit im Sinne des ASVG betrachtet werden. Insbesondere für Ehepartner, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, ist die Fortpflanzungsfähigkeit eine biologisch notwendige Körperfunktion (so BGH 12. 11. 1997, MDR 1998, 285... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG idF 50. ASVGNov §135 Abs1 Z3
Rechtssatz: Beim Krankheitsbild der kombinierten Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen handelt es sich um Störungen mit Krankheitswert im Sinne des § 120 Abs 1 Z 1 iVm § 133 Abs 2 ASVG. Die soziale Krankenversicherung hat die Kosten für deren Behandlung bzw Diagnostik als Maßnahme der Krankenbehandlung (§ 133 Abs 2 ASVG) nach dem durch die 50.Novelle zum ASVG BGBl 1... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG idF 50. ASVGNov §135 Abs1 Z3
Rechtssatz: Daß nur körperliche Leidenszustände (somatisch = körperlich) vom Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung umfaßt sind, kann im Hinblick auf die durch die 50.ASVG-Novelle eingeführte Bestimmung des § 135 Abs 1 Z 3 ASVG nicht ernstlich vertreten werden, haben doch psychotherapeutische Behandlungen im seelischen Bereich liegende Leidenszustände zum Gegenstand. ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist Versicherungsträger ihres Versicherungsnehmers Gerhard M*****, welcher der Vater seines minderjährigen Sohnes Christian M*****, geboren am 13.10.1983, ist. Dieser Minderjährige weist seit Kindheit eine kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen auf. Es handelt sich hiebei um einen Krankheitszustand im Sinne einer Entwicklungsstörung und entspricht diese aufgrund ihrer Ausprägung gemäß der internationalen Klassifikation einer ps... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG idF 50. ASVGNov §135 Abs1 Z3
Rechtssatz: Beim Krankheitsbild der kombinierten Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen handelt es sich um Störungen mit Krankheitswert im Sinne des § 120 Abs 1 Z 1 iVm § 133 Abs 2 ASVG. Die soziale Krankenversicherung hat die Kosten für deren Behandlung bzw Diagnostik als Maßnahme der Krankenbehandlung (§ 133 Abs 2 ASVG) nach dem durch die 50.Novelle zum ASVG BGBl 1... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG idF 50. ASVGNov §135 Abs1 Z3
Rechtssatz: Daß nur körperliche Leidenszustände (somatisch = körperlich) vom Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung umfaßt sind, kann im Hinblick auf die durch die 50.ASVG-Novelle eingeführte Bestimmung des § 135 Abs 1 Z 3 ASVG nicht ernstlich vertreten werden, haben doch psychotherapeutische Behandlungen im seelischen Bereich liegende Leidenszustände zum Gegenstand. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1
Rechtssatz: Im Sinne des § 120 Abs 1 Z 1 ASVG sind Depressionen - nach deren Ursächlichkeit die medizinische Wissenschaft verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden pflegt - ein regelwidriger Geisteszustand und damit eine psychische Krankheit (Erkrankung), gleichgültig, welche Ursachen sie im konkreten Fall haben mögen. Entscheidungstexte 10 ObS 115/98d Entschei... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die bloße Möglichkeit des Umschlagens einer psychischen Belastung in eine psychische Störung mit Krankheitswert, mit anderen Worten: die bloße Gefahr einer psychischen Erkrankung, ist keine Krankheit im Sinne des § 120 Abs 1 Z 1 ASVG und damit kein Versicherungsfall im Sinne desselben. Entscheidungstexte 10 ObS 115/98d Entscheidungstext OGH 23.06.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 31.5.1959 geborene Klägerin unterzog sich am 20.5.1995, 18.9.1995 und 20.6.1996 In-vitro-Fertilisationsbehandlungen in einer Krankenanstalt in Salzburg, wofür Kosten in Höhe von S 50.996 entstanden, deren Erstattung die beklagte Partei mit Bescheid vom 4.4.1997 ablehnte. Der Grund für diese Behandlungen lag in der Kinderlosigkeit der Klägerin zufolge Zeugungsunfähigkeit ihres Gatten, was von ihr als schwerwiegende Gefährdung ihres geistigen Gesundheit... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1
Rechtssatz: Im Sinne des § 120 Abs 1 Z 1 ASVG sind Depressionen - nach deren Ursächlichkeit die medizinische Wissenschaft verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden pflegt - ein regelwidriger Geisteszustand und damit eine psychische Krankheit (Erkrankung), gleichgültig, welche Ursachen sie im konkreten Fall haben mögen. Entscheidungstexte 10 ObS 115/98d Entschei... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die bloße Möglichkeit des Umschlagens einer psychischen Belastung in eine psychische Störung mit Krankheitswert, mit anderen Worten: die bloße Gefahr einer psychischen Erkrankung, ist keine Krankheit im Sinne des § 120 Abs 1 Z 1 ASVG und damit kein Versicherungsfall im Sinne desselben. Entscheidungstexte 10 ObS 115/98d Entscheidungstext OGH 23.06.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §153
Rechtssatz: Bei einer Zahnbehandlung - wie bei jeder anderen Krankenbehandlung - ist der Versicherungsfall mit dem Zeitpunkt der Notwendigkeit der Krankenbehandlung anzunehmen, das heißt mit dem faktischen Beginn der Behandlung. Entscheidungstexte 10 ObS 252/97z Entscheidungstext OGH 19.08.1997 10 ObS 252/97z ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der beim Kläger mitversicherten Gattin wurden in der Zeit vom 16.3.1995 bis 11.5.1995 Zahnersatzarbeiten im Oberkiefer und in der Zeit vom 15.9.1995 bis 3.1.1996 weitere Behandlungen im Unterkiefer durchgeführt, und zwar wurde im Unterkiefer ein festsitzender, aus 12 Elementen bestehender Zahnersatz eingesetzt. Zu der für die Zahnersatzarbeiten im Oberkiefer auf S 94.988,40 lautenden Rechnung leistete die beklagte Partei einen Zuschuß von S 16.759,20; fü... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §153
Rechtssatz: Bei einer Zahnbehandlung - wie bei jeder anderen Krankenbehandlung - ist der Versicherungsfall mit dem Zeitpunkt der Notwendigkeit der Krankenbehandlung anzunehmen, das heißt mit dem faktischen Beginn der Behandlung. Entscheidungstexte 10 ObS 252/97z Entscheidungstext OGH 19.08.1997 10 ObS 252/97z ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1B-KUVG §53 Abs1 Z1
Rechtssatz: Unter Umständen sind die bei Kinderlosigkeit vorhandenen Funktionsstörungen der davon selbst betroffenen Personen als Krankheit anzuerkennen (hier: Verneinung des Versicherungsfalles der Krankheit bei einer gesunden, nicht depressiven Versicherten, die sich infolge Zeugungsunfähigkeit ihres Ehegatten einer Insemination unterzog). Entscheidungstexte ... mehr lesen...