RS OGH 1997/1/28 10ObS2371/96s, 10ObS115/98d, 10ObS193/98z, 10ObS247/98s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1997
beobachten
merken

Norm

ASVG §120 Abs1 Z1
B-KUVG §53 Abs1 Z1

Rechtssatz

Unter Umständen sind die bei Kinderlosigkeit vorhandenen Funktionsstörungen der davon selbst betroffenen Personen als Krankheit anzuerkennen (hier: Verneinung des Versicherungsfalles der Krankheit bei einer gesunden, nicht depressiven Versicherten, die sich infolge Zeugungsunfähigkeit ihres Ehegatten einer Insemination unterzog).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107512

Dokumentnummer

JJR_19970128_OGH0002_010OBS02371_96S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten