Norm: ASVG §120 Abs1 Z1B-KUVG §53 Abs1 Z1
Rechtssatz: Unter Umständen sind die bei Kinderlosigkeit vorhandenen Funktionsstörungen der davon selbst betroffenen Personen als Krankheit anzuerkennen (hier: Verneinung des Versicherungsfalles der Krankheit bei einer gesunden, nicht depressiven Versicherten, die sich infolge Zeugungsunfähigkeit ihres Ehegatten einer Insemination unterzog). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §117 Z3ASVG §120 Abs1 Z2ASVG §138 Abs1ASVG §139
Rechtssatz: Das Krankengeld soll den durch die Arbeitsunfähigkeit erlittenen Entgeltverlust (zumindest teilweise) ersetzen und den Unterhalt des Versicherten während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen - Lohnersatzfunktion. Das Krankengeld steht daher nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Wegfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist anzunehmen, wenn der Versicherte in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit wieder aufzunehmen und wenn eine Schädigung der Gesundheit oder eine Verschlechterung des Körperzustandes durch die Wiederaufnahme dieser Tätigkeit nicht zu erwarten ist. Entscheidungstexte 10 ObS 2172/96a ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z2ASVG §138 Abs1ASVG §139KrankenO der oö Gebietskrankenkasse Pkt29
Rechtssatz: Der Anspruch des Versicherten auf Krankengeld besteht unabhängig davon, ob er die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ärztlich bestätigen ließ, für die Zeit, für die diese Arbeitsunfähigkeit besteht. Entscheidungstexte 10 ObS 2172/96a Entscheidungstext OGH 22.10.1996 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §102 Abs1ASVG §120 Abs1 Z2ASVG §138 Abs1ASVG §139KrankenO der oö Gebietskrankenkasse Pkt29
Rechtssatz: Pkt 29 der KrankenO der Oö Gebietskrankenkasse hat den Normalfall vor Augen, in dem unmittelbar nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit der Antrag auf Krankengeld gestellt wird und auch laufende Krankengeldauszahlungen erfolgen. Ein Versicherter kann aber auch erst in größerem zeitlichen Abstand jedoch innerhalb der Z... mehr lesen...
Norm: ASVG §117 Z3ASVG §120 Abs1 Z2ASVG §138 Abs1ASVG §139
Rechtssatz: Das Krankengeld soll den durch die Arbeitsunfähigkeit erlittenen Entgeltverlust (zumindest teilweise) ersetzen und den Unterhalt des Versicherten während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen - Lohnersatzfunktion. Das Krankengeld steht daher nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Wegfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist anzunehmen, wenn der Versicherte in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit wieder aufzunehmen und wenn eine Schädigung der Gesundheit oder eine Verschlechterung des Körperzustandes durch die Wiederaufnahme dieser Tätigkeit nicht zu erwarten ist. Entscheidungstexte 10 ObS 2172/96a ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z2ASVG §138 Abs1ASVG §139KrankenO der oö Gebietskrankenkasse Pkt29
Rechtssatz: Der Anspruch des Versicherten auf Krankengeld besteht unabhängig davon, ob er die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ärztlich bestätigen ließ, für die Zeit, für die diese Arbeitsunfähigkeit besteht. Entscheidungstexte 10 ObS 2172/96a Entscheidungstext OGH 22.10.1996 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §102 Abs1ASVG §120 Abs1 Z2ASVG §138 Abs1ASVG §139KrankenO der oö Gebietskrankenkasse Pkt29
Rechtssatz: Pkt 29 der KrankenO der Oö Gebietskrankenkasse hat den Normalfall vor Augen, in dem unmittelbar nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit der Antrag auf Krankengeld gestellt wird und auch laufende Krankengeldauszahlungen erfolgen. Ein Versicherter kann aber auch erst in größerem zeitlichen Abstand jedoch innerhalb der Z... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2BSVG §76 Abs1 Z1BSVG §83 Abs2B-KUVG §53 Abs1 Z1B-KUVG §62 Abs2GSVG §80 Abs1 Z1GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Transsexualität ist dann als einen Anspruch auf Krankenbehandlung gemäß § 133 ASVG auslösende Krankheit zu werten, wenn die innere Spannung zwischen dem körperlichen Geschlecht und der seelischen Identifizierung mit dem anderen Geschlecht eine derartige Ausprägung erfahren hat, daß nur durch die Beseitigun... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2BSVG §76 Abs1 Z1BSVG §83 Abs2B-KUVG §53 Abs1 Z1B-KUVG §62 Abs2GSVG §80 Abs1 Z1GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Transsexualität ist dann als einen Anspruch auf Krankenbehandlung gemäß § 133 ASVG auslösende Krankheit zu werten, wenn die innere Spannung zwischen dem körperlichen Geschlecht und der seelischen Identifizierung mit dem anderen Geschlecht eine derartige Ausprägung erfahren hat, daß nur durch die Beseitigun... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2BSVG §76 Abs1BSVG §83 Abs2B-KUVG §53 Abs1 Z1B-KUVG §62 Abs2GSVG §80 Abs1 Z1GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Eine notwendige Krankenbehandlung und damit eine Krankheit in sozialversicherungsrechtlichem Sinn ist auch dann anzunehmen, wenn die Behandlung geeignet erscheint, eine Verschlechterung des Zustandsbildes hintanzuhalten (so schon 10 ObS 269/88 = SSV-NF 2/115 = SZ 61/226). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2BSVG §76 Abs1BSVG §83 Abs2B-KUVG §53 Abs1 Z1B-KUVG §62 Abs2GSVG §80 Abs1 Z1GSVG §90 Abs2
Rechtssatz: Eine notwendige Krankenbehandlung und damit eine Krankheit in sozialversicherungsrechtlichem Sinn ist auch dann anzunehmen, wenn die Behandlung geeignet erscheint, eine Verschlechterung des Zustandsbildes hintanzuhalten (so schon 10 ObS 269/88 = SSV-NF 2/115 = SZ 61/226). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme eines Krankenstandes hat das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit zur Voraussetzung. Diese besteht dann, wenn der unselbständig beschäftigte Versicherte nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit wieder aufzunehmen. Entscheidungstexte 10 ObS 47/96 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 10 ObS ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z2BSVG §124 Abs1GSVG §133 Abs1
Rechtssatz: Ob ein bestehender oder zu erwartender Leidenszustand die Inanspruchnahme eines Krankenstandes erforderlich macht, kann nur aufgrund der Anforderungen im konkreten (Verweisungs)Beruf entschieden werden; in gleicher Weise kann auch die Frage, ob und für welche Zeit gesundheitliche
Gründe: die Verrichtung einer selbständigen Tätigkeit ausschließen, nur aufgrund der Anforderungen der k... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme eines Krankenstandes hat das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit zur Voraussetzung. Diese besteht dann, wenn der unselbständig beschäftigte Versicherte nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit wieder aufzunehmen. Entscheidungstexte 10 ObS 47/96 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 10 ObS ... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z2BSVG §124 Abs1GSVG §133 Abs1
Rechtssatz: Ob ein bestehender oder zu erwartender Leidenszustand die Inanspruchnahme eines Krankenstandes erforderlich macht, kann nur aufgrund der Anforderungen im konkreten (Verweisungs)Beruf entschieden werden; in gleicher Weise kann auch die Frage, ob und für welche Zeit gesundheitliche
Gründe: die Verrichtung einer selbständigen Tätigkeit ausschließen, nur aufgrund der Anforderungen der k... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z2GSVG §106 Abs3
Rechtssatz: Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist kein medizinischer Begriff, sondern das Ergebnis rechtlicher Würdigung eines bestimmten Sachverhaltes, nämlich die Beurteilung der auf Grund der medizinischen Befunde festzustellenden körperlichen und geistigen Fähigkeiten in Beziehung zur bisherigen Beschäftigung. Dabei ist auf die faktische bisherige Arbeitssituation des Anspruchswerbers in seinem Betri... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z2GSVG §106 Abs3
Rechtssatz: Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist kein medizinischer Begriff, sondern das Ergebnis rechtlicher Würdigung eines bestimmten Sachverhaltes, nämlich die Beurteilung der auf Grund der medizinischen Befunde festzustellenden körperlichen und geistigen Fähigkeiten in Beziehung zur bisherigen Beschäftigung. Dabei ist auf die faktische bisherige Arbeitssituation des Anspruchswerbers in seinem Betri... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z2ASVG §122 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob ein Versicherter Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit hat, muß eine die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigende Krankheit im Sinne des § 120 Abs 1 Z 1, die im Zeitpunkt des Beginnes der Versicherung bereits bestanden hat, unberücksichtigt bleiben. Entscheidungstexte 10... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z2ASVG §122 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob ein Versicherter Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit hat, muß eine die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigende Krankheit im Sinne des § 120 Abs 1 Z 1, die im Zeitpunkt des Beginnes der Versicherung bereits bestanden hat, unberücksichtigt bleiben. Entscheidungstexte 10... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z3ASVG §162 Abs2
Rechtssatz: Wenn der Tag der voraussichtlichen Entbindung durch ein ärztliches Zeugnis festgestellt wird, ist die auf Grund dieses ärztlichen Zeugnisses zu berechnende Achtwochenfrist für den Eintritt des Versicherungsfalls maßgebend. War aber zur Zeit der Ausstellung des zweiten ärztlichen Zeugnisses der Versicherungsfall schon eingetreten, so konnte diese Ausstellung daran nichts mehr ändern. ... mehr lesen...