Begründung: Die Vorinstanzen haben der Klage gegen den Bescheid der beklagten Gebietskrankenkasse, womit (wegen Wegfalls der Arbeitsunfähigkeit) das dem Kläger in der Zeit vom 11. 9. bis 16. 10. 2008 zu Unrecht erbrachte Krankengeld von 896,40 EUR zurückgefordert wurde, stattgegeben und festgestellt, dass der Rückersatzanspruch nicht zu Recht bestehe. Die Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision stützt die Beklagte zum einen auf das Fehlen höchstgerichtlicher Rechtsprechung z... mehr lesen...
Begründung: Anfang August 2005 erlitt der Kläger beim Schwenken einer schweren Pfanne während seiner Arbeit in einem Schlosshotel (Dienstgeber: O***** E*****) eine stichartige Sensation an der linken Schulter. Daraus ergab sich eine Verletzung an der linken Schulter. Ärztlicherseits wurden am 20. 9. 2005 eine bursitis subacromialis links, eine Ruptur der langen Bizepssehne und der Verdacht auf RM-Ruptur diagnostiziert. Aufgrund dieser Verletzungen wurde er an der Schulter (Bizepss... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1
Rechtssatz: Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn liegt bereits dann vor, wenn eine Störung der psycho-physischen Funktionen nach außenhin wahrnehmbar ist, und sei es nur durch entsprechende Äußerungen des Versicherten, die die Notwendigkeit einer Diagnoseerstellung indizieren. Der Krankheitsverdacht ist dann dem Versicherungsfall der Krankheit zuzurechnen, wenn er sich durch objektiv diagnostizierbare Symptom... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1
Rechtssatz: Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn liegt bereits dann vor, wenn eine Störung der psycho-physischen Funktionen nach außenhin wahrnehmbar ist, und sei es nur durch entsprechende Äußerungen des Versicherten, die die Notwendigkeit einer Diagnoseerstellung indizieren. Der Krankheitsverdacht ist dann dem Versicherungsfall der Krankheit zuzurechnen, wenn er sich durch objektiv diagnostizierbare Symptom... mehr lesen...
Begründung: Zur Vorgeschichte wird auf den im ersten Rechtsgang gefassten Aufhebungsbeschluss des Obersten Gerichtshofs vom 7. 3. 2006, 10 ObS 22/06t (= SSV-NF 20/16) verwiesen. Im dritten Rechtsgang konkretisierte der Kläger sein Klagebegehren dahin, dass die beklagte Partei schuldig sei, die Kosten für das Arzneimittel „Caverject" 20 mg-Ampullen mit Lösungsmittel für eine einmalige wöchentliche intrakavernöse Anwendung ab 8. 11. 2004 zu übernehmen. Das Erstgericht verpflichtete di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das versicherungspflichtige Dienstverhältnis des am 13. 12. 1974 geborenen Klägers zur B***** GmbH endete am 8. 5. 2004. Der Kläger litt ab 13. 4. 2004 an Gastritis. Infolgedessen war er eine Woche lang arbeitsunfähig. Von der behandelnden Ärztin war er ab 13. 4. 2004 wegen Gastritis bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse krankgemeldet worden. Er litt außerdem an einer bipolaren Störung II F 31.8 (Depression), derentwegen er seit 14. 4. 2004 bis über den ... mehr lesen...
Begründung: Der am 15. 7. 1951 geborene Kläger leidet unter den Folgen eines Nierentumors, bei dem Leber- und Hirnmetastasen aufgetreten sind. Der Tumor führt auch zu wiederholten Phasen der Hyperkalziämie (abnorm hoher Kalziumspiegel im Blut). Nach einer Ganzhirnbestrahlung mit hochenergetischen Gammastrahlen kam es zu einem völligen Verlust der Kopfhaare. Die Haare sind später nachgewachsen, doch konnte das frühere äußere Erscheinungsbild des Klägers nicht mehr wiederhergestellt w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Vera Moczarski (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Ernst-Paul J*****, vertreten dur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Albert Ullmer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Anton K*****, Pe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Manuela Majeranowski (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Hubert H*****, vertreten du... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Hübner (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Johann E*****, vertreten du... mehr lesen...
Begründung: Der am 14. 1. 1942 geborene Kläger leidet seit dem Jahr 1985 an Erektionsstörungen. Seit dem Jahr 1989 wendet er dagegen die SKAT-Therapie an, wobei er seit 1995 das Medikament „Caverject" verwendet. Aufgrund eines Prostatakarzinoms erfolgte im Jahr 2002 die radikale Prostatektomie. Im Anschluss daran wurde die erektile Dysfunktion weiterhin mit „Caverject" behandelt. Bis Ende des Jahres 2004 erstattete die beklagte Partei die Kosten für dieses Medikament. Mit dem Medika... mehr lesen...
Begründung: Der am 10. 5. 1946 geborene Kläger leidet seit dem Jahr 1995 als Folge einer Pancreatektomie an Diabetes mellitus. Weiters litt er an einer Induratio penis plastica, die mittels Nesbit-Plastik im Jahr 2000 korrigiert wurde. Ebenfalls seit dem Jahr 2000 leidet der Kläger auch an einer erektilen Dysfunktion, die anfänglich mit „Alprostadil" und später mit „Caverject" therapiert wurde, wobei die Kosten zunächst von der beklagten Partei übernommen wurden. Mit dem Medikament ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Dr. Elmar Peterlunger und Dr. Herbert Stegmüller als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Rahime T*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Hans Rainer ua, Rechtsanwält... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z2ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG §136
Rechtssatz: In den Bewertungsakt, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund ihrer Ziele zu erbringen sind, sind neben den Kosten insbesondere auch die ausreichende Qualität und Quantität sowie finale Aspekte der Behandlung als Ausdruck der Zweckmäßigkeit einzubeziehen. Entscheidende Bedeutung bei der Abwägung zwischen den Interessen des Individ... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z2ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG §136
Rechtssatz: Selbst wenn für den einzelnen wichtige Bedürfnisse tangiert sein können, handelt es sich bei der Kohabitationsfähigkeit nach den herrschenden gesellschaftlichen Wertvorstellungen doch nicht um "lebenswichtige persönliche Bedürfnisse", deren Ermöglichung § 133 Abs 2 ASVG für den Anspruch auf Heilmittelgewährung voraussetzt. Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. 5. 1945 geborene Kläger leidet an erektiler Dysfunktion. Bei ihm liegt seit Längerem ein Diabetes mellitus vor und es bestehen erhebliche Gefäßprobleme. Zur Behandlung des Bluthochdrucks erhält der Kläger Medikamente, die die erektile Funktion beeinträchtigen. Bei der erektilen Dysfunktion handelt es sich aus medizinischer Sicht um einen regelwidrigen Zustand, der eine Behandlung erforderlich macht. Für einen funktionierenden Erektionsmechanismus be... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z2ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG §136
Rechtssatz: In den Bewertungsakt, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund ihrer Ziele zu erbringen sind, sind neben den Kosten insbesondere auch die ausreichende Qualität und Quantität sowie finale Aspekte der Behandlung als Ausdruck der Zweckmäßigkeit einzubeziehen. Entscheidende Bedeutung bei der Abwägung zwischen den Interessen des Individ... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z2ASVG §117 Z2ASVG §120 Abs1 Z1ASVG §133 Abs2ASVG §136
Rechtssatz: Selbst wenn für den einzelnen wichtige Bedürfnisse tangiert sein können, handelt es sich bei der Kohabitationsfähigkeit nach den herrschenden gesellschaftlichen Wertvorstellungen doch nicht um "lebenswichtige persönliche Bedürfnisse", deren Ermöglichung § 133 Abs 2 ASVG für den Anspruch auf Heilmittelgewährung voraussetzt. Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezog vor dem 1. 6. 1994 Arbeitslosengeld, vom 1. 6. bis 3. 7. 1994 Krankengeld und vom 4. 7. bis 10. 7. 1994 wiederum eine Arbeitslosenunterstützung. Die beklagte Partei anerkannte nachträglich die Arbeitsunfähigkeit des in Österreich pflichtversicherten Klägers infolge Krankheit für die Zeit vom 11. 7. 1994 bis 7. 8. 1994 und erkannte dem Kläger Krankengeld zu. Der Kläger wurde zur Erledigung bestimmter Hilfsarbeitertätigkeiten auf einer Baustelle für die Ze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der beklagten Partei krankenversichert. Seine am 14. 3. 1984 geborene Tochter Veronika ist seit Geburt taub. Auf der rechten Seite wurde ihr ein Cochlearimplantat eingesetzt. Am 14. 3. 2001 verordnete ein Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten der Tochter des Klägers eine Funkmikrofonanlage. Diese ist ein telemetrisches Gerät, das dazu dient, beispielsweise den Vortrag eines Lehrers über ein Mikrofon direkt in die elektronische Hörhil... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1
Rechtssatz: Behandlungsbedürftigkeit im Sinn dieser Bestimmung liegt dann vor, wenn der regelwidrige Zustand des Versicherten nach den Regeln der ärztlichen Kunst einer Heilbehandlung mit dem Ziel der Heilung, Besserung oder Verhütung der Verschlimmerung zugänglich ist. Die erforderliche Notwendigkeit der Krankenbehandlung ist nicht ex post durch den Erfolg einer bestimmten Methode unter Beweis zu stellen, sondern losgel... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z1
Rechtssatz: Behandlungsbedürftigkeit im Sinn dieser Bestimmung liegt dann vor, wenn der regelwidrige Zustand des Versicherten nach den Regeln der ärztlichen Kunst einer Heilbehandlung mit dem Ziel der Heilung, Besserung oder Verhütung der Verschlimmerung zugänglich ist. Die erforderliche Notwendigkeit der Krankenbehandlung ist nicht ex post durch den Erfolg einer bestimmten Methode unter Beweis zu stellen, sondern losgel... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 21. 5. 2001 lehnte die beklagte Partei die (Weiter-)Gewährung eines Krankenfahrstuhles für den Kläger ab. Dem Kläger sei am 17. 8. 2000 von Dr. Josef S***** wegen chronischer Lumbalgie, peripherer arterieller Verschlusskrankheit und koronarer Herzkrankheit ein Krankenfahrstuhl verordnet worden. Bei einer Überprüfung am 6. 3. 2001 sei festgestellt worden, dass der Kläger den Krankenfahrstuhl nicht verwende und in der Lage sei, ohne Krankenfahrstuhl für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bei der beklagten Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse krankenversichert. Ihre Töchter Carolina und Bernadette sind anspruchsberechtigt. Sie trug die Kosten der seit 1994 in Anspruch genommenen Zahnbehandlungen ihrer beiden Töchter durch einen Wahlzahnarzt in St. Pölten und einen italienischen Zahnarzt in Italien. Mit Bescheid vom 21. 7. 1997 sprach die beklagte Partei aus, dass anlässlich der von Bernadette (Behandlungsjahr 10/1996 bis 9/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1. 3. 2001 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Übernahme der Kosten einer Vasektomie gemäß § 52 Z 2 iVm § 62 Abs 2 B-KUVG mit der
Begründung: ab, dass dies keine notwendige Krankenbehandlung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sei. Mit der dagegen erhobenen Klage begehrt der Kläger - neben bereits rechtskräftig zurückgewiesenen Fahrtkosten - Kostenerstattung von S 6.039 = EUR 438,87 für die bei ihm durchgeführte Vasektomie.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11. 10. 1962 geborene Klägerin stand seit Jahren wegen einer Anorexia nervosa in Behandlung. Sie befand sich wiederholt stationär in einer psychiatrischen Klinik, meistens mit der Diagnose „Schizopsychose". Von 18. 1. 1995 bis 16. 6. 1996 war die Klägerin wegen Neurasthenie, von 17. 6. 1996 bis 24. 6. 1996 wegen Ohrenentzündung, von 25. 6. 1996 bis 15. 7. 1996 wegen Nasennebenhöhlenentzündung und von 2. 10. 1996 bis 13. 10. 1996 wegen Psychose arbeitsunfä... mehr lesen...
Norm: AlVG §8AlVG §9ASVG §120 Abs1 Z2
Rechtssatz: Während der Dauer des Arbeitslosengeldbezuges ist der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach den Verweisungsbestimmungen des pensionsrechtlichen Invaliditätsbegriffs beziehungsweise Berufsunfähigkeitsbegriffs zu bestimmen. Dabei dürfen die Zumutbarkeitskriterien des § 9 Abs 2 AlVG nicht ausser Acht gelassen werden. Entscheidungstexte 10 ObS 291/... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 11. 10. 1999 sprach der beklagte Träger der Krankenversicherung aus, dass die Forderung der Klägerin auf Anerkennung der jugoslawischen Krankmeldung vom 20. 7. bis 13. 8. 1999 nach chefärztlicher Überprüfung durch die beklagte Partei abgelehnt werde. Zur
Begründung: wurde angeführt, dass der beklagten Partei zwei Krankmeldungen der Klägerin mit unterschiedlichen Diagnosen vorlägen und Therapienachweise nicht beigebracht worden seien. Die Voraussetzun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 2. 9. 1998 - während des Bezuges von Arbeitslosengeld - vom behandelnden Arzt wegen eines (chronischen) (Hand-)Ekzems für arbeitsunfähig befunden. Wegen dieser Erkrankung bezog der Kläger in der Zeit vom 20. 9. 1998 bis 28. 10. 1999 (wegen eines Bezuges einer Urlaubsentschädigung mit einer Unterbrechung in der Zeit vom 3. 10. 1998 bis 11. 11. 1998) Krankengeld im Höchstausmaß von 52 Wochen. Der Kläger ist wegen seines Ekzems auch nach dem... mehr lesen...