Norm
AlVG §8Rechtssatz
Während der Dauer des Arbeitslosengeldbezuges ist der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach den Verweisungsbestimmungen des pensionsrechtlichen Invaliditätsbegriffs beziehungsweise Berufsunfähigkeitsbegriffs zu bestimmen. Dabei dürfen die Zumutbarkeitskriterien des § 9 Abs 2 AlVG nicht ausser Acht gelassen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115875Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
22.04.2013