Begründung: Die AG*****-GesmbH, an der zu je 49 % der Zweitantragsgegner und der Erstantragsgegner beteiligt waren, die AB-*****gesellschaft mbH (eine Gesellschaft des A***** Konzerns) und die I***** Gesellschaft mbH (eine Gesellschaft des S***** Konzerns) meldeten am 12. 3. 1998 beim Erstgericht die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in der Rechtsform einer GmbH & Co KG zum Betrieb einer Asphaltmischanlage in G***** (Ybbstal) als Zusammenschluss an. Die Anmeldung legte da... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner zu 2.-14. veranstalten Hörfunk. Sie verfügen über Sendelizenzen für einander nicht überschneidende regionale Versorgungsgebiete. Die Antragsgegnerin zu 2., eine K*****-Tochtergesellschaft, produziert in ihrem Funkhaus in Wien das Rahmenprogramm (Mantelprogramm) des Programmformats K*****-Hit-R@dio und bietet es anderen Sendern zur Ausstrahlung im jeweiligen Versorgungsgebiet an. Die Antragsgegner zu 3.-14. übernehmen dieses Mante... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10PrR-G allg
Rechtssatz: Die Zusammenarbeit zwischen selbständigen Unternehmen erreicht kartellrechtliche Relevanz, wenn die ihr zugrundeliegende Vereinbarung die wettbewerbliche Handlungsfreiheit der beteiligten Unternehmen einschränkt, also dazu führt, dass die Beteiligten marktrelevante Verhaltensmöglichkeiten nicht mehr wahrnehmen können, die sie ohne die Vereinbarung hätten. Relevante horizontale Wettbewerbsbeschränkungen... mehr lesen...
Norm: LLHoriz 32001Y0106 allgKartG 2005 §1 Abs1KartG 2005 §1 Abs2KartG 2005 §2 Abs1KartG §10PrR-G allg
Rechtssatz: Grundsätze für die kartellrechtliche Beurteilung horizontaler Zusammenarbeit sind der Bekanntmachung der Kommission "Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art 81 EG-Vertrag auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit" (LLHoriz; ABl C 3 vom 6. 1. 2001) zu entnehmen, die auch bei der Prüfung nationaler Sachverhalte sinngemäß zu ber... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 16. 4. 1998 meldeten die Antragstellerinnen die Gründung der Asphaltmischwerk L***** GmbH **********, sowie der Asphaltmischwerk L***** GmbH & Co KG *****, Wien, als konzentrative Gemeinschaftsunternehmen, also als Zusammenschluß iSd § 41 Abs 2 KartG an. Mit Schriftsatz vom 16. 4. 1998 meldeten die Antragstellerinnen die Gründung der Asphaltmischwerk L***** GmbH **********, sowie der Asphaltmischwerk L***** GmbH & Co KG *****, Wien, als k... mehr lesen...
Begründung: Die F***** AG, infolge Gesamtsrechtsnachfolge nunmehr A***** Baugesellschaft mbH (in der Folge A***** GmbH) meldete gemäß § 42a Abs 1 KartG die Gründung der W***** GmbH & Co KG (in der Folge KG) und der W***** GmbH (in der Folge GmbH), jeweils mit dem Sitz in H***** an. Die F***** AG, infolge Gesamtsrechtsnachfolge nunmehr A***** Baugesellschaft mbH (in der Folge A***** GmbH) meldete gemäß Paragraph 42 a, Absatz eins, KartG die Gründung der W***** GmbH & Co ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10KartG 1988 §41 Abs2EG Amsterdam Art81EGV Maastricht Art85
Rechtssatz: Voraussetzung eines konzentrativen und kooperativen Gemeinschaftsunternehmens ist die gemeinsame Kontrolle durch die Gründergesellschaften. Liegt keine solche vor, kommt eine Übertragung der EG-Rechtsprechung, daß eine potentielle Wettbewerbsbeschränkung durch den Gründungsakt selbst (Gruppeneffekt) zur Anwendung des Art 85 EGV (nunmehr Art 81 EGVnF) ausre... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10KartG 1988 §41 Abs2
Rechtssatz: Eine gemeinsame Kontrolle liegt dann vor, wenn jeder Beteiligte die Möglichkeit zur Beeinflussung strategischer Entscheidungen hat, sie also ohne die anderen Partner nicht getroffen werden können. Dies ist nicht der Fall, wenn Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden können und keine sonstige Verhaltensabstimmung oder Vetorechte vorgesehen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist eine GmbH mit Sitz in Wien, deren Anteile zu 100 % von der deutschen I***** AG gehalten werden. Die Antragstellerin stellte am 11. 2. 1997 einen Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Sammel- und Verwertungssystems gemäß § 7a AbfallwirtschaftsG (AWG) iVm § 11 Verpackungsverordnung (VVO) beim Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie. Dieses Sammelsystem (in der Folge: "EVA-System") soll den der VVO unterworfenen Unternehmern (Herstel... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10
Rechtssatz: Bestehen zwischen dem Betreiber eines Entsorgungssystems und seinen Vertragspartnern - anders als im Starterbatterienfall 16 Ok 11, 12/95, SZ 69/45 - keine relevanten gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen, kann allein in der Tatsache, daß der Betreiber von den zur Entsorgung nach der Verpackungsverordnung verpflichtenden Unternehmen einheitliche Preise verlangt und den Entsorgern einheitliche Werkentgelte anb... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10KartG 1988 §41 Abs2KartG 1988 §41b Abs4
Rechtssatz: Verbesserungsaufträge, Beschränkungen oder Auflagen nach § 42b Abs 4 KartG sind nur vorgesehen, um eine Untersagung eines Zusammenschlusses zu vermeiden, nicht aber um den Beteiligten eine Änderung ihres Vorhabens dahingehend zu ermöglichen, daß aus einem als Kartell zu beurteilender Sachverhalt ein solcher würde, der als Zusammenschluß zu beurteilen wäre (hier: Umgestaltun... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 õ10KartG 1988 õ41 Abs2
Rechtssatz: Zur Abgrenzung eines kooperativen und eines konzentrativen Gemeinschaftsunternehmens (Kartell oder Zusammenschluss) und zur Abgrenzung von der neugefassten Fusionskontrollverordnung des Rates Nr 1310 vom 30. 6. 1997, ABl 97/L 180/1. Entscheidungstexte 16 Ok 15/98 Entscheidungstext OGH 15.12.1998 16 Ok 15/98 ... mehr lesen...
Begründung: Die Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Rücknahme von Kühlgeräten (BGBl 1992/408) verpflichtete ab 1.3.1993 jedermann, der im Inland gewerbsmäßig Kühlgeräte in Verkehr brachte, vom Abnehmer ein Pfand in Höhe von S 1.000,-- zuzüglich USt einzuheben (§ 2). Wird bei Abnahme eines Kühlgerätes auf Verlangen des Abnehmers von diesem Zug um Zug ein Altkühlgerät, für welches ein Pfand entrichtet worden ist, zurückgegeben (zu dessen Abnahme... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10
Rechtssatz: Auch die Vereinbarung eines Preisbestandteils (hier: Kosten für das Sammeln von Altbatterien) kann ein kartellrechtlich relevanter Sachverhalt sein, und zwar auch bei Fehlen einer Überwälzungpflicht auf die nachfolgende Wirtschaftstufe. Die Frage der Überwälzungpflicht ist nur insofern relevant, als dann von einem Gesamtkartell der Beteiligten unter Einbeziehung der nachfolgenden Wirtschaftsstufe auszugehen ist.... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10
Rechtssatz: Durch die formelle Zwischenschaltung einer Mittelsperson (hier einer Gesellschaft, die Dienstleistungen zu Fixpreisen anbietet und für ihre Durchführung Fixpreise zahlt) kann ein kartellrechtlich relevanter Sachverhalt (hier Preiskartell) nicht umgangen werden. Entscheidungstexte 16 Ok 11/96 Entscheidungstext OGH 09.12.1996 16 Ok 11/96 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10
Rechtssatz: Eine Höchstpreisvereinbarung, die eine funktionsnotwendige Nebenbestimmung einer im übrigen kartellrechtlich neutralen Vereinbarung ist, macht diese kartellrechtlich nicht relevant, selbst wenn sie sich rein theoretisch als Marktzutrittsschranke für Mitbewerber auswirken könnte. (Die hier vertraglich übernommene Verpflichtung von Entsorgungsunternehmen, die Entsorgung zu den nach den Rahmenverträgen zulässigen H... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10KartG 1988 §23
Rechtssatz: Wird beim Verkauf eines Unternehmensteiles vereinbart, daß sich der Verkäufer durch zehn Jahre jeder Erweiterung des Wettbewerbes zu enthalten hat (er darf keine neuen Grundstücke erwerben, um darauf Kies abzubauen, ihn aufzubereiten und damit zu handeln), überschreitet diese Vereinbarung die Grenzen einer funktionsnotwendigen kartellrechtsneutralen Nebenpflicht; es liegt vielmehr ein Kartell im Si... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10KartG 1988 §18 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine Kartellvereinbarung wird nicht nur dann durchgeführt, wenn sich die Beteiligten an die wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung halten und diese dadurch nach außen realisieren, sondern auch dann, wenn einer der Beteiligten einen anderen Beteiligten durch Ausübung konkreten wirtschaftlichen und/oder gesellschaftlichen oder gar rechtlichen Druck zur Einhaltung der Vereinbarung nötigt oder z... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10KartG 1988 §11KartG 1988 §12
Rechtssatz: Nur die dem § 10 KartG zu unterstellenden Vereinbarungskartelle, nicht aber Verhaltenskartelle oder Empfehlungskartelle können der Natur der Sache nach eine Gesamtorganisation gesellschaftsähnlicher Art besitzen. Wesentlich ist dies aber für den Begriff eines Vereinbarungskartells nicht; auch ein solches muß keine Organisation besitzen; dies gilt sowohl für Absichtskartelle als auch f... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10
Rechtssatz: Eine Beschränkung des Wettbewerbs im Sinne des § 10 KartG liegt vor, wenn eine Vereinbarung zwischen Unternehmern dazu führt, daß die Beteiligten marktrelevante Verhaltensmöglichkeiten, die sie ohne die Vereinbarung hätten, nicht mehr wahrnehmen können. Deren Entschließungsfreiheit und Betätigungsfreiheit soll vornehmlich im Interesse der Auswahlfreiheit und Wettbewerbsfreiheit Dritter unbeschränkt erhalten werd... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10KartG 1988 §11KartG 1988 §12KartG 1988 §13KartG 1988 §14KartG 1988 §15
Rechtssatz: Die §§ 13 bis 15 gehen von den Kartelltatbeständen der §§ 10 bis 12 aus und klassifizieren die dort geregelten Kartellformen nach bestimmten inhaltlichen oder quantitativen Kriterien. Aus diesen Bestimmungen kann somit nicht abgeleitet werden, daß überhaupt ein Kartell vorliegt; dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn die Voraussetzungen für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt in Wien 9. eine Apotheke sowie den Großhandel mit Drogen und Pharmazeutika. Im Rahmen dieser Tätigkeit kauft er seit mehreren Jahren von österreichischen Arzneimittelgroßhändlern aus dem EG- oder EFTA-Raum stammende Arzneimittel und führt diese in der Folge (wieder) in die Bundesrepublik Deutschland aus. Aus dem Export von Arzneimitteln erzielt er einen monatlichen Umsatz von rund S 60.000. Die Beklagte ist eine Tochtergesellschaft der ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10
Rechtssatz: Wettbewerbsbeschränkungen innerhalb eines Konzerns unterliegen nicht dem Kartellgesetz. Entscheidungstexte 4 Ob 2/93 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 4 Ob 2/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0063378 Dokumentnummer JJR_19921215_OGH0002_00... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10KartG 1988 §57
Rechtssatz: Ein im Planungsstadium befindliches Vorhaben, das noch in keiner Vereinbarung seinen Niederschlag gefunden hat und auf die Wettbewerbslage auch tatsächlich noch nicht einwirkt, begründet kein Kartell. Ein diesbezüglicher Antrag ist daher zurückzuweisen. Entscheidungstexte Okt 5/92 Entscheidungstext OGH 09.11.1992 Okt 5/92 Veröff:... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10KartG 1988 §57
Rechtssatz: Einzelne Preisbestandteile können Gegenstand eines kartellrechtlichen Verfahrens sein. Entscheidungstexte Okt 5/92 Entscheidungstext OGH 09.11.1992 Okt 5/92 Veröff: ÖBl 1993,29 16 Ok 11/96 Entscheidungstext OGH 09.12.1996 16 Ok 11/96 ... mehr lesen...