RS OGH 1999/9/13 16Ok5/99

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1999
beobachten
merken

Norm

KartG 1988 §10
KartG 1988 §41 Abs2
EG Amsterdam Art81
EGV Maastricht Art85

Rechtssatz

Voraussetzung eines konzentrativen und kooperativen Gemeinschaftsunternehmens ist die gemeinsame Kontrolle durch die Gründergesellschaften. Liegt keine solche vor, kommt eine Übertragung der EG-Rechtsprechung, daß eine potentielle Wettbewerbsbeschränkung durch den Gründungsakt selbst (Gruppeneffekt) zur Anwendung des Art 85 EGV (nunmehr Art 81 EGVnF) ausreichen könne, auf das österreichische Kartellrecht keinesfalls in Betracht, weil sich diese Rechtsprechung nur auf Gemeinschaftsunternehmen bezieht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112418

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten