RS OGH 1996/12/9 16Ok3/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1996
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Norm

KartG 1988 §10
KartG 1988 §23

Rechtssatz

Wird beim Verkauf eines Unternehmensteiles vereinbart, daß sich der Verkäufer durch zehn Jahre jeder Erweiterung des Wettbewerbes zu enthalten hat (er darf keine neuen Grundstücke erwerben, um darauf Kies abzubauen, ihn aufzubereiten und damit zu handeln), überschreitet diese Vereinbarung die Grenzen einer funktionsnotwendigen kartellrechtsneutralen Nebenpflicht; es liegt vielmehr ein Kartell im Sinne des § 10 KartG vor, welches wegen sittenwidriger Knebelung und mangels volkswirtschaftlicher Rechtfertigung nicht genehmigungsfähig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106039

Dokumentnummer

JJR_19961209_OGH0002_0160OK00003_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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