Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3830 KG *****, die an die Liegenschaft EZ 2456 KG ***** unmittelbar angrenzt. Auf letzterer Liegenschaft ist eine Eigentumswohnhausanlage mit 20 Eigentumswohnungen errichtet. Einigen Wohnungen sind Eigengärten (als Wohnungseigentumszubehör) zugeordnet. Der Beklagte ist mit 214/3766-Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaft, mit welchen Anteilen untrennbar Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 1 verbunden ist.... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364 Abs2 AABGB §364aABGB §364bABGB §833 B3ABGB §834ABGB §835 BABGB §890WEG §20WEG 2002 §28WEG 2002 §29 Abs1WEG 2002 §29 Abs5WEG §29 Abs6
Rechtssatz: Ein Mit- oder Wohnungseigentümer kann als Störer allein mit Unterlassungsklage in Anspruch genommen werden. Ob er auch dann, wenn er nicht zugleich „Störer" ist, selbständig wegen nachbarrechtlicher Ansprüche klagsweise belangt werden kann, hängt im Ergebnis davon ab, ob er n... mehr lesen...
Begründung: Zu 1. In der unrichtigen Annahme, der Antragsteller habe in der mündlichen Verhandlung vom 25. 3. 2004 keine Zustellung einer Protokollabschrift beantragt, wurde das Protokoll übertragen und zu den Akten genommen. Tatsächlich hatte der Antragsteller aber die Zustellung einer Protokollabschrift begehrt. Erst am 21. 1. 2005 erfolgte über Begehren des Antragstellers eine Zustellung der Protokollabschrift an ihn. Innerhalb von drei Tagen, nämlich am 24. 1. 2005, erhob diese... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Wien. Der aus dem Jahr 1990 stammende Wohnungseigentumsvertrag enthält unter anderem die Regelung, dass der Verwalter Aufträgen, die in die Rechte eines oder mehrerer Miteigentümer eingreifen oder eine Änderung der zuletzt gehandhabten Übung bewirken, nur dann nachzukommen hat, wenn ein einstimmiger Beschluss der Miteigentümer oder die rechtskräftige Entscheidung einer Behörde darüber vorliegt. In dem Ob... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §24 Abs1WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §28WEG 2002 §29WEG 2002 §52 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Umstellung einer GAS-Zentralheizung auf Fernwärme ist eine Verwaltungsmaßnahme, die nach dem Gesetz einer Beschlussfassung durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer zugänglich ist. Ein diesbezüglicher Mehrheitsbeschluss hat den Anschein einer wirksamen Beschlussfassung für sich, auch wenn im Wohnungseigentumsvertrag für derartige Angelegenheiten... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Die Antragsteller repräsentieren insgesamt 24,37 % der Miteigentumsanteile. Auf der Liegenschaft sind zwei Gebäude errichtet, ein Vorder- und ein Hintertrakt, an welchen gemeinsam Wohnungseigentum begründet ist. Aufgrund einer durchgeführten Aufstockung des Hintertrakts kam es zu massiven Setzungsschäden, die im Februar 2005 an den Außenwänden des Hofquertrakts durch vertikal... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §29WEG 2002 §30 Abs1 Z1WEG 2002 §35
Rechtssatz: Arbeiten, die der Behebung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen, sind als privilegierte Arbeiten grundsätzlich auch im Anwendungsbereich des § 28 Abs 1 Z 1 WEG unabhängig von der Höhe der damit verbundenen Kosten durchzuführen. Nur dann, wenn die Maßnahme nicht mehr als Erhaltungsmaßnahme qualifiziert werden kann, weil d... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §29
Rechtssatz: Ficht ein Miteigentümer einen Mehrheitsbeschluss (auch) nach § 29 WEG an, so führt dies nicht zur Verlängerung der Anfechtungsfrist auf Grund formeller Mängel. Entscheidungstexte 5 Ob 250/05h Entscheidungstext OGH 13.12.2005 5 Ob 250/05h Veröff: SZ 2005/180 5 Ob 133/07f Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Am 24. 6. 2004 fand eine Versammlung der Miteigentümer dieser Liegenschaft statt. Tagesordnungspunkt dieser Eigentümerversammlung war der von Viertantragsgegner und Fünftantragsgegnerin geplante Ausbau des - zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft gehörenden - Dachbodens des Hauses im Bereich über deren Wohungseigentumsobjekt und die anschließende alleini... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft *****, auf der die Häuser ***** in Wohnungseigentum errichtet worden sind. Errichter der Anlage war eine Bauherren-Gemeinschaft, die in eine Wohnungseigentümergemeinschaft übergehen sollte. Ein Mitglied dieser Gemeinschaft war der Rechtsvorgänger des Beklagten, Manfred Allen R*****. Er war zu 810/17940 Anteilen bücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft und hatte Wohnungseigentum an der Wohnun... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13b Abs4WEG 1975 §14 Abs3WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §29
Rechtssatz: Antragstellungen nach den §§ 13b Abs 4 und 14 Abs 3 WEG sind von der Dispostionsmaxime des anfechtenden Miteigentümers getragen, dem Gericht kommt hiebei keine Regelungsfunktion zu, vielmehr ist es an den Sachantrag insoweit gebunden, als es ihm stattgeben oder ihn abweisen kann, ohne eine allenfalls billige Lösung für alle Beteiligten zu finden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §21WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §29WEG 2002 §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Stellt sich nach
Begründung: von Wohnungseigentum heraus, daß der so errichtete Bau wegen erheblicher statischer Mängel nicht Bestand haben kann und ist die Notwendigkeit einer Sanierung des Bauwerkes gegeben, so bedeutet das Erfordernis einer solchen Sanierung nicht die Auflösung der Bauherren- und Wohnungseigentumsgeme... mehr lesen...
Mit dem am 15. März 1976 beim Erstgericht überreichten Antrag begehrte die "Mehrheit" (57.99%) der Wohnungseigentümer in der Hausgemeinschaft durch die Gebäudeverwaltung Ges. m. b. H. der Antragsgegnerin (die gleichfalls Wohnungseigentümerin im genannten Hause ist) im Sinne des § 26 Abs. 1 Z. 4 WEG aufzutragen, binnen 14 Tagen bei Exekution Rechnung zu legen, die Rücklage abzurechnen und den Überschuß herauszugeben. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer habe die Hausverwaltung durch Y z... mehr lesen...
Der Antragsteller ist zu 222/4935 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft mit welchen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 15 in diesem Haus verbunden ist. Die Antragsgegner sind insgesamt zu den übrigen 4713/4935 Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaft. Auch mit ihren Anteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung des darauf errichteten Hauses verbunden. Mit dem am 12. April 1978 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz begehrte der Antragsteller, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5WEG §29
Rechtssatz: Die materiellrechtlichen Bestimmungen der §§ 13 bis 15 WEG 1975 sind gemäß § 29 auch dann anzuwenden, wenn das Wohnungseigentum vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1.9.1975 begründet worden ist. Entscheidungstexte 5 Ob 4/79 Entscheidungstext OGH 06.03.1979 5 Ob 4/79 ImmZ 1980,185 = SZ 52/31 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5WEG §14 Abs1 Z5WEG §18WEG §28WEG §29
Rechtssatz: Die Rechtswirksam einer Bestellung oder Abberufung eines Verwalters durch Wohnungseigentümer vor 1.9.1975 ist nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des WEG 1975 zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 1/79 Entscheidungstext OGH 13.02.1979 5 Ob 1/79 European Case Law... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19WEG 1975 §29
Rechtssatz: § 19 WEG 1975 über die Tragung der Aufwendungen gilt gemäß § 29 WEG auch schon für vor dem 01.09.1975 bestehendes Wohnungseigentum. Entscheidungstexte 5 Ob 22/78 Entscheidungstext OGH 14.11.1978 5 Ob 22/78 Veröff: MietSlg 30573/36 1 Ob 712/78 Entscheidungstext OGH 15.12.1978 1 Ob... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24 Abs1WEG 1975 §24 Abs2WEG 1975 §24 Abs4WEG 1975 §29
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, wonach eine Rückzahlung der geleisteten Zahlungen für den Fall eines Rücktrittes aus welchem Grund immer nur erfolge, wenn ein Nachfolger vorhanden sei, der zu denselben Bedingungen in den Vertrag eintritt, ist rechtsunwirksam, weil sie die wesentliche Folge des Rücktritts, nämlich die Rückgabe der erhaltenen Leistungen davon abhängig macht, daß... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26WEG 1975 §29
Rechtssatz: Da eine Übergangsregelung hinsichtlich der anhängigen Verfahren nicht getroffen wurde, hat der Grundsatz der Isolierung der einzelnen Verfahrenshandlungen zu gelten. Entscheidungstexte 5 Ob 674/77 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 5 Ob 674/77 Veröff: MietSlg 29529 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: ABGB §5WEG §16 Abs3WEG §26 Abs1 Z4 litcWEG §29
Rechtssatz: Wenn auch Streitigkeiten mit dem Verwalter über die Abrechung der Rüklage oder Herausgabe des Überschusses (§ 16 Abs 3 WEG 1975) gem § 26 Abs 1 Z 4 lit c WEG 1975 auch dann im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden sind, wenn das Wohungseigentum schon vor Inkrafttreten des WEG 1975 eingeräumt war, ist § 16 Abs 3 WEG 1975 auf die vor diesem Zeitpunkt entrichteten Rücklagen nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §404ABGB §839WEG 1948 §4WEG 1975 §2 Abs2WEG 1975 §20WEG 1975 §29
Rechtssatz: Haben zwei Liegenschaftseigentümer an dem auf ihrer Liegenschaft errichteten Wohnhaus Wohnungseigentum begründet und wir dieses Wohnhaus durch Zubau auf Kosten eines Eigentümers vergrößert, so muß der Ausbau als Zuwachs an der gemeinschaftlichen Liegenschaft behandelt werden. Über die Aufteilung der Erträgnisse des Zuwachses konnten die Teilhaber Vereinbarun... mehr lesen...
Norm: ABGB §5WEG §29
Rechtssatz: Nach § 29 Abs. 1 Z 1 WEG sind die §§ 2 und 5 des WEG BGBl 1948/149 in der Fassung des BG. BGBl 1951/28, in den Fällen weiterhin anzuwenden, in denen zumindestens an einer Wohnung (einem Geschäftsraum) das Wohnungseigentum nach den bisher geltenden Vorschriften erworben worden ist. In diesen Fällen bleiben die geltenden Berechnungs- (Berechnung des Mindestanteils nach dem Verhältnis der Jahresmietzinse für 1914 -... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §25WEG 1975 §29ZPO §232ZPO §233
Rechtssatz: Das WEG 1975 hat den Begriff der Streitanhängigkeit nicht verändert und auch keinen neuen derartigen Begriff geschaffen. Entscheidungstexte 5 Ob 703/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 5 Ob 703/76 Veröff: EvBl 1977/111 S 239 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §29
Rechtssatz: Zur allfälligen Ausgleichspflicht, wenn der Rechtsanspruch auf Abschluß eines Wohnungseigentumsvertrages nach dem WEG 1948 durch die Rechtsänderung sonst nicht verbücherungsfähig wäre. Entscheidungstexte 1 Ob 610/76 Entscheidungstext OGH 30.06.1976 1 Ob 610/76 Veröff: MietSlg 28500/10 = WoSi 1977/2 D34 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §4WEG 1975 §2WEG 1975 §12WEG 1975 §29
Rechtssatz: Ein im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz gegebener Anspruch auf Unterfertigung eines Wohnungseigentumsvertrages nach dem WEG 1948 kann nicht allein deswegen von einer Oberinstanz als unberechtigt erkannt und abgewiesen werden, weil während des Rechtsmittelverfahrens infolge Inkrafttreten des WEG 1975 die Verbürcherungsfähigkeit des Vertrages weggefallen ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5WEG §29
Rechtssatz: Die Verfahrensbestimmungen des WEG 1975 sind gem § 29 auch in Rechtssachen anzuwenden, die schon vor dem Inkrafttreten des WEG 1975 eingeräumtes Wohnungseigentum betreffen; das gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Verfahren noch vor dem Inkrafttreten des WEG 1975 abgeschlossen worden ist. Entscheidungstexte 5 Ob 16/76 Entscheidungstext OGH 29.06.197... mehr lesen...