RS OGH 1997/7/8 5Ob197/97z, 5Ob230/18m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1997
beobachten
merken

Norm

WEG 1975 §13b Abs4
WEG 1975 §14 Abs3
WEG 2002 §24 Abs6
WEG 2002 §29

Rechtssatz

Antragstellungen nach den §§ 13b Abs 4 und 14 Abs 3 WEG sind von der Dispostionsmaxime des anfechtenden Miteigentümers getragen, dem Gericht kommt hiebei keine Regelungsfunktion zu, vielmehr ist es an den Sachantrag insoweit gebunden, als es ihm stattgeben oder ihn abweisen kann, ohne eine allenfalls billige Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108151

Im RIS seit

07.08.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten