Norm
WEG 1975 §13b Abs4Rechtssatz
Antragstellungen nach den §§ 13b Abs 4 und 14 Abs 3 WEG sind von der Dispostionsmaxime des anfechtenden Miteigentümers getragen, dem Gericht kommt hiebei keine Regelungsfunktion zu, vielmehr ist es an den Sachantrag insoweit gebunden, als es ihm stattgeben oder ihn abweisen kann, ohne eine allenfalls billige Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108151Im RIS seit
07.08.1997Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019