Norm
ABGB §5Rechtssatz
Die Verfahrensbestimmungen des WEG 1975 sind gem § 29 auch in Rechtssachen anzuwenden, die schon vor dem Inkrafttreten des WEG 1975 eingeräumtes Wohnungseigentum betreffen; das gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Verfahren noch vor dem Inkrafttreten des WEG 1975 abgeschlossen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0008736Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2011